Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Ostern: Stadt hofft auf Vernunft der Häfler
In Langenargen gilt an der Promenade Maskenpflicht, in Friedrichshafen nicht
FRIEDRICHSHAFEN - Sonnenschein und Sorglosigkeit: Das ist die Hoffnung vieler für die Osterfeiertage. Unter welchen Bedingungen die Menschen einen Osterspaziergang am Bodenseeufer unternehmen können, ist im Kreis von Kommune zu Kommune jedoch sehr unterschiedlich. Während die Stadt Friedrichshafen auf die Vernunft der Häfler hofft und auf eine Maskenpflicht verzichtet, stehen in anderen Gemeinden schon die ersten Schilder in Uferbereichen, die darauf hinweisen, dass diese nur mit Maske betreten werden dürfen. Damit geht außerdem in vielen Fällen ein Alkoholverbot einher.
„Der Impuls für derartige Verbote kam in einer der jüngsten Bürgermeisterrunden. Es herrschte Einigkeit, dass man eine Sperrung der Uferbereiche für nicht sinnvoll halte und stattdessen aber verschärfte Regeln aufstellen wolle. Das Ergebnis war, dass Friedrichshafen keinen Bereich für eine Maskenpflicht gemeldet hat“, schildert Landratsamtssprecher Robert Schwarz.
„Die Stadt Friedrichshafen beabsichtigt derzeit nicht, über die Osterfeiertage die Uferpromenade zu sperren. Es müssen natürlich die geltenden Coronabestimmungen eingehalten werden“, antwortet dementsprechend auch die Pressestelle des Rathauses auf SZ-Anfrage. Für die Einhaltung der Coronaregeln sei die Polizei weiterhin zuständig. „Wir hoffen, dass die Menschen vernünftig sind“, sagt eine Sprecherin der Stadt zu der nicht erfolgten Maskenpflicht in Häfler Uferbereichen. Das Alkoholverbot gelte dort allerdings, wie sie betont. Auch in Langenargen ist es an einigen öffentlichen Plätzen vor allem am See verboten, Alkohol auszuschenken und zu trinken. Und nicht nur das: „Wir setzen außerdem auf die Maskenpflicht“, sagt Hauptamtsleiter Klaus-Peter Bitzer. Betroffen seien davon Stellen, an denen ein Abstand von mindestens 1,50 Meter kaum einzuhalten ist, wie zum Beispiel die Uferpromenade oder die Tiefgarage beim Schloss Montfort. Die Entscheidung, die „Notbremse“des Landkreises auf diese Weise einzusetzen, ist dem Hauptamtsleiter zufolge im Hinblick auf die Ostertage gefallen, an denen mit vielen Besuchern zu rechnen ist.
Der Gemeindevollzugs- und ein Sicherheitsdienst werden die Einhaltung kontrollieren. Durch die Regeln hätten die Mitarbeiter eine Handhabe, die Menschen auf Verbot beziehungsweise Pflicht hinzuweisen. In Zeiten von Corona sei aber auch Eigenverantwortung gefragt. KlausPeter Bitzer: „Nur mit Maske an den See zu dürfen, ist nicht schön, das wissen wir auch. Ein Anstieg der Inzidenzzahlen auf 300 wäre allerdings noch viel weniger schön.“Das für den Bodenseekreis zuständige Polizeipräsidium Ravensburg erklärt, dass für die Überwachung der Vorschriften zunächst originär die Polizeibehörde zuständig sei, zum Beispiel durch die Mitarbeitenden der Gemeindlichen Vollzugsdienste. Der Polizeivollzugsdienst unterstütze hier personell auf Anforderung und bei besonderen Situationen, teilt Polizeisprecher Oliver Weißflog mit.
Zusätzlich verweist er darauf, dass der Polizeivollzugsdienst die Einhaltung der aktuell gültigen Vorschriften der Coronaverordnung „auch weiterhin im Rahmen seiner alltäglichen Aufgabenwahrnehmung mit überwachen“werde. So zum Beispiel bei der Feststellung einer Personenansammlung
im Rahmen der Streife oder bei entsprechenden Mitteilungen durch Zeugen. „Spezielle Sonderkontrollen über die Osterfeiertage sind aktuell seitens des Polizeipräsidiums Ravensburg nicht vorgesehen, aber die ohnehin unterwegs befindlichen Polizeistreifen werden natürlich auf die Einhaltung der Coronaverordnung achten“, erklärt Oliver Weißflog.
Es werde jedoch damit gerechnet, dass sich „die Überwachung von Abstandsregeln im öffentlichen Raum hier und da schwieriger gestalten wird“. Der Polizeisprecher macht deutlich: „Eine tatsächliche Unterschreitung des Mindestabstands von anderthalb Metern muss beweiskräftig festgestellt werden – was bei einem dynamischen Geschehen wie beispielsweise Fußgängern auf einer Promenade nicht so einfach ist. Oftmals zeigt hier eine erhöhte Position auch, dass die Abstände beim Gehen tatsächlich größtenteils eingehalten werden.“
Außerdem sei zu berücksichtigen, dass Personen aus demselben Hausstand ohne Einhaltung von Abstandsregeln miteinander unterwegs sein dürfen, das heißt auch diese Prüfung müsse zunächst erfolgen. „Tatsächlich ahnbare Verstöße bleiben dann so gut wie nicht mehr übrig“, meint Oliver Weißflog.
Insgesamt setze und hoffe die Polizei – ähnlich wie die Stadt – darauf, dass „die Bürgerinnen und Bürger – so lästig die Einschränkungen auch sein mögen – sich auch weiterhin größtenteils vernünftig und verantwortungsbewusst verhalten werden; zum eigenen Schutz und zum Schutz ihrer Mitmenschen.“Die „Notbremse“und die damit einhergehenden Regelverschärfungen änderten am Einsatzkonzept nichts, fügt Oliver Weißflog an. „Dass es eine gewisse Inhomogenität zwischen den Städten und Gemeinden bezüglich der Regeln gibt, kann man durchaus feststellen“, meint Robert Schwarz. Am Ende zähle aber immer die gleiche Botschaft, wie schon am Anfang der Pandemie: „Wir alle dürfen dem Virus möglichst wenig Gelegenheiten bieten, sich zu übertragen. Da können Ordnungsämter und Polizei drauf achten, aber schlussendlich ist es vor allem eine Frage der Eigenverantwortung.“