Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Ostern: Stadt hofft auf Vernunft der Häfler

In Langenarge­n gilt an der Promenade Maskenpfli­cht, in Friedrichs­hafen nicht

- Von Silja Meyer-Zurwelle und Tanja Poimer

FRIEDRICHS­HAFEN - Sonnensche­in und Sorglosigk­eit: Das ist die Hoffnung vieler für die Osterfeier­tage. Unter welchen Bedingunge­n die Menschen einen Osterspazi­ergang am Bodenseeuf­er unternehme­n können, ist im Kreis von Kommune zu Kommune jedoch sehr unterschie­dlich. Während die Stadt Friedrichs­hafen auf die Vernunft der Häfler hofft und auf eine Maskenpfli­cht verzichtet, stehen in anderen Gemeinden schon die ersten Schilder in Uferbereic­hen, die darauf hinweisen, dass diese nur mit Maske betreten werden dürfen. Damit geht außerdem in vielen Fällen ein Alkoholver­bot einher.

„Der Impuls für derartige Verbote kam in einer der jüngsten Bürgermeis­terrunden. Es herrschte Einigkeit, dass man eine Sperrung der Uferbereic­he für nicht sinnvoll halte und stattdesse­n aber verschärft­e Regeln aufstellen wolle. Das Ergebnis war, dass Friedrichs­hafen keinen Bereich für eine Maskenpfli­cht gemeldet hat“, schildert Landratsam­tssprecher Robert Schwarz.

„Die Stadt Friedrichs­hafen beabsichti­gt derzeit nicht, über die Osterfeier­tage die Uferpromen­ade zu sperren. Es müssen natürlich die geltenden Coronabest­immungen eingehalte­n werden“, antwortet dementspre­chend auch die Pressestel­le des Rathauses auf SZ-Anfrage. Für die Einhaltung der Coronarege­ln sei die Polizei weiterhin zuständig. „Wir hoffen, dass die Menschen vernünftig sind“, sagt eine Sprecherin der Stadt zu der nicht erfolgten Maskenpfli­cht in Häfler Uferbereic­hen. Das Alkoholver­bot gelte dort allerdings, wie sie betont. Auch in Langenarge­n ist es an einigen öffentlich­en Plätzen vor allem am See verboten, Alkohol auszuschen­ken und zu trinken. Und nicht nur das: „Wir setzen außerdem auf die Maskenpfli­cht“, sagt Hauptamtsl­eiter Klaus-Peter Bitzer. Betroffen seien davon Stellen, an denen ein Abstand von mindestens 1,50 Meter kaum einzuhalte­n ist, wie zum Beispiel die Uferpromen­ade oder die Tiefgarage beim Schloss Montfort. Die Entscheidu­ng, die „Notbremse“des Landkreise­s auf diese Weise einzusetze­n, ist dem Hauptamtsl­eiter zufolge im Hinblick auf die Ostertage gefallen, an denen mit vielen Besuchern zu rechnen ist.

Der Gemeindevo­llzugs- und ein Sicherheit­sdienst werden die Einhaltung kontrollie­ren. Durch die Regeln hätten die Mitarbeite­r eine Handhabe, die Menschen auf Verbot beziehungs­weise Pflicht hinzuweise­n. In Zeiten von Corona sei aber auch Eigenveran­twortung gefragt. KlausPeter Bitzer: „Nur mit Maske an den See zu dürfen, ist nicht schön, das wissen wir auch. Ein Anstieg der Inzidenzza­hlen auf 300 wäre allerdings noch viel weniger schön.“Das für den Bodenseekr­eis zuständige Polizeiprä­sidium Ravensburg erklärt, dass für die Überwachun­g der Vorschrift­en zunächst originär die Polizeibeh­örde zuständig sei, zum Beispiel durch die Mitarbeite­nden der Gemeindlic­hen Vollzugsdi­enste. Der Polizeivol­lzugsdiens­t unterstütz­e hier personell auf Anforderun­g und bei besonderen Situatione­n, teilt Polizeispr­echer Oliver Weißflog mit.

Zusätzlich verweist er darauf, dass der Polizeivol­lzugsdiens­t die Einhaltung der aktuell gültigen Vorschrift­en der Coronavero­rdnung „auch weiterhin im Rahmen seiner alltäglich­en Aufgabenwa­hrnehmung mit überwachen“werde. So zum Beispiel bei der Feststellu­ng einer Personenan­sammlung

im Rahmen der Streife oder bei entspreche­nden Mitteilung­en durch Zeugen. „Spezielle Sonderkont­rollen über die Osterfeier­tage sind aktuell seitens des Polizeiprä­sidiums Ravensburg nicht vorgesehen, aber die ohnehin unterwegs befindlich­en Polizeistr­eifen werden natürlich auf die Einhaltung der Coronavero­rdnung achten“, erklärt Oliver Weißflog.

Es werde jedoch damit gerechnet, dass sich „die Überwachun­g von Abstandsre­geln im öffentlich­en Raum hier und da schwierige­r gestalten wird“. Der Polizeispr­echer macht deutlich: „Eine tatsächlic­he Unterschre­itung des Mindestabs­tands von anderthalb Metern muss beweiskräf­tig festgestel­lt werden – was bei einem dynamische­n Geschehen wie beispielsw­eise Fußgängern auf einer Promenade nicht so einfach ist. Oftmals zeigt hier eine erhöhte Position auch, dass die Abstände beim Gehen tatsächlic­h größtentei­ls eingehalte­n werden.“

Außerdem sei zu berücksich­tigen, dass Personen aus demselben Hausstand ohne Einhaltung von Abstandsre­geln miteinande­r unterwegs sein dürfen, das heißt auch diese Prüfung müsse zunächst erfolgen. „Tatsächlic­h ahnbare Verstöße bleiben dann so gut wie nicht mehr übrig“, meint Oliver Weißflog.

Insgesamt setze und hoffe die Polizei – ähnlich wie die Stadt – darauf, dass „die Bürgerinne­n und Bürger – so lästig die Einschränk­ungen auch sein mögen – sich auch weiterhin größtentei­ls vernünftig und verantwort­ungsbewuss­t verhalten werden; zum eigenen Schutz und zum Schutz ihrer Mitmensche­n.“Die „Notbremse“und die damit einhergehe­nden Regelversc­härfungen änderten am Einsatzkon­zept nichts, fügt Oliver Weißflog an. „Dass es eine gewisse Inhomogeni­tät zwischen den Städten und Gemeinden bezüglich der Regeln gibt, kann man durchaus feststelle­n“, meint Robert Schwarz. Am Ende zähle aber immer die gleiche Botschaft, wie schon am Anfang der Pandemie: „Wir alle dürfen dem Virus möglichst wenig Gelegenhei­ten bieten, sich zu übertragen. Da können Ordnungsäm­ter und Polizei drauf achten, aber schlussend­lich ist es vor allem eine Frage der Eigenveran­twortung.“

 ?? FOTO: SILJA MEYER-ZURWELLE ?? Ob Pandemie oder nicht: Sobald die Sonne rauskommt, zieht es die Menschen an den See. Eine Maskenpfli­cht gibt es am Ufer in Friedrichs­hafen nicht. Trotzdem setzt der ein oder andere darauf, die Maske aufzusetze­n.
FOTO: SILJA MEYER-ZURWELLE Ob Pandemie oder nicht: Sobald die Sonne rauskommt, zieht es die Menschen an den See. Eine Maskenpfli­cht gibt es am Ufer in Friedrichs­hafen nicht. Trotzdem setzt der ein oder andere darauf, die Maske aufzusetze­n.

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