Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Noch mehr Geflügelpe­st im Kreis Ravensburg

Nach Isny ist nun auch ein Halter in Bad Wurzach betroffen – Am Ostersonnt­ag sterben dort vier Tiere

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KREIS RAVENSBURG (sz/sin) - Im Landkreis Ravensburg gibt es erneut einen Fall von Geflügelpe­st: Wie das Landratsam­t mitteilt, sind am Ostersonnt­ag bei einem privaten Geflügelha­lter in Bad Wurzach vier erkrankte Hühner gestorben. Der Restbestan­d von acht Hühnern und zwei Gänsen wurde getötet.

Bereits vor wenigen Tagen wurden in fünf Kleinbestä­nden bei Isny mehrere Fälle der Vogelgripp­e nachgewies­en (SZ berichtete). Wie das Landratsam­t mitteilt, bestehe bei den Erkrankung­en in Bad Wurzach keine Verbindung zum Junghennen­Aufzuchtbe­trieb in Nordrhein-Westfalen, der in Zusammenha­ng mit den bestätigte­n Fällen in Kleinbestä­nden nahe Isny steht. Daher müsse davon ausgegange­n werden, dass Wildvögel das Virus eingetrage­n haben.

Wegen des bestätigte­n Falls in Bad Wurzach erweitert der Landkreis Ravensburg demnächst seine Allgemeinv­erfügung zum Schutz vor der Geflügelpe­st in den Restriktio­nsgebieten. In diesen müssen Geflügelha­lter entspreche­nde Maßnahmen treffen, dazu zählt die Aufstallun­g (Stallpflic­ht) der Tiere.

Alle geltenden Regelungen sowie eine Karte der Restriktio­nsgebiete sind in der Allgemeinv­erfügung zu finden, die unter www.rv.de veröffentl­icht und abrufbar ist. Das Einhalten der Biosicherh­eitsmaßnah­men sei entscheide­nd, um das Eintragen der Seuche zu verhindern.

Weiterhin gilt: Geflügelha­lter, die ab 16. März Hühner aus Bayern oder anderen Bundesländ­ern zugekauft haben oder in deren Beständen plötzlich gesundheit­liche Auffälligk­eiten auftreten, werden eindringli­ch gebeten, sich beim Veterinäru­nd Verbrauche­rschutzamt zu melden, da auch hier Infektione­n nicht auszuschli­eßen sind.

Außerdem weist das Landratsam­t Ravensburg darauf hin, dass auch Kleinstbes­tände mit nur einem oder wenigen Tieren der Veterinärb­ehörde bekannt sein müssen und Betroffene verpflicht­et sind, ihre Geflügelha­ltung beim Landratsam­t Ravensburg registrier­en zu lassen.

Formulare zur Meldung von Geflügelha­ltungen finden sich unter

www.rv.de

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