Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Gewerbegebiet am Flughafen: Die Knackpunkte
Gemeinderat stimmt Änderung des Flächennutzungsplans zu – Hier sind die Ausgleichsflächen
MECKENBEUREN - Die Gemeinde Meckenbeuren will möglichst schnell einen zweiten Bauabschnitt im Gewerbegebiet am Flughafen verwirklichen. Was eines Bebauungsplans und – als Voraussetzung dafür – einer Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) bedarf: Letzterer hat im Gemeinderat einen formellen Schritt getan, Ersterer soll dies in der Sitzung am 14. April tun.
Verzwickter als gedacht stellt sich mittlerweile die Erweiterung des Gewerbegebiets am Flughafen dar, deren erster Schritt im Mai 2019 erfolgt war. Zuletzt waren die Komplikationen im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Regionalplans offenkundig geworden: Mit ihr stellte sich die Frage, wie und wo auf der Gemarkung der ermittelte Bedarf an gewerblichen Bauflächen zu decken ist. Konkret: Wenn die Gemeinde an dem nicht als Vorranggebiet ausgewiesenen Flughafen Flächen entwickeln will statt in der festgeschriebenen Erweiterungsfläche Ehrlosen – dann wird dies nur im Tausch klappen. Denkbar ist, Potenzialflächen aus dem wirksamen Flächennutzungsplan von 1999 aufzugeben: Nur unter dieser Bedingung könnte der zweite Bauabschnitt am Flughafen möglich werden.
Jüngst waren die Behörden zur Flächennutzungsplanänderung befragt worden, mit der eine bislang landwirtschaftliche Fläche umgewidmet werden soll. Was sie dazu meinten, stellte im lokalen Ratsgremium Jeanette Peter für die Abteilung „Gemeindeentwicklung und Siedlungsplanung“vor.
18 Rückmeldungen flossen in die Abwägungsliste ein. Zu den wichtigsten gehörte die Rückmeldung des Regierungspräsidiums Tübingen, das auf die Schwerpunktsetzung im Bereich Ehrlosen und nicht am Flughafen hinwies. Eine Kompensation respektive ein Flächentausch sei daher erforderlich.
Nur: wo? Regierungspräsidium und Regionalverband schlugen das Flurstück 639 auf der Gemarkung Kehlen vor, das im FNP von gewerblicher Baufläche zu landwirtschaftlicher Fläche umzuwidmen sei. Was auch insofern Sinn macht, da es im neuen Regionalplan von einem Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege überlagert werde. Zudem befinde sich auf diesem Grundstück ein großflächiges und hochwertiges Biotop. Rund 1,9 Hektar wären damit kompensiert – die geplante gewerbliche Baufläche im BA II am Flughafen beträgt jedoch 2,9 Hektar. Um den verbleibenden Hektar auszugleichen, wurde die Liste der möglichen Kompensationsflächen durchforstet. Mit der Folge: Die Verwaltung schlägt vor, Teile der Flurstücke
488 und 489 (abermals Gemarkung Kehlen) als Gewerbefläche herauszunehmen und als landwirtschaftliche Flächen darzustellen. Damit ließe sich der geforderte Ausgleich erbringen.
Für das Büro Hornstein ging Hannah Deierling auf den überarbeiteten Planentwurf und den Umweltbericht ein. Letzterer soll noch ausführlich im weiteren Lauf des Planverfahrens vorgestellt werden. Allerdings klang jetzt schon an, dass durch die Versiegelungen der bislang als Intensivobstanlage genutzten Fläche ein negativer Effekt auszugleichen sein wird.
Im Gemeinderat herrschte – bei einer Enthaltung von Katja Fleschhut (BUS) – Einmütigkeit, dass der Entwurf gebilligt werden soll. In der Folge wird er nochmals öffentlich ausgelegt, sodass Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sich äußern können.