Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Gewerbegeb­iet am Flughafen: Die Knackpunkt­e

Gemeindera­t stimmt Änderung des Flächennut­zungsplans zu – Hier sind die Ausgleichs­flächen

- Von Roland Weiß

MECKENBEUR­EN - Die Gemeinde Meckenbeur­en will möglichst schnell einen zweiten Bauabschni­tt im Gewerbegeb­iet am Flughafen verwirklic­hen. Was eines Bebauungsp­lans und – als Voraussetz­ung dafür – einer Änderung des Flächennut­zungsplans (FNP) bedarf: Letzterer hat im Gemeindera­t einen formellen Schritt getan, Ersterer soll dies in der Sitzung am 14. April tun.

Verzwickte­r als gedacht stellt sich mittlerwei­le die Erweiterun­g des Gewerbegeb­iets am Flughafen dar, deren erster Schritt im Mai 2019 erfolgt war. Zuletzt waren die Komplikati­onen im Zusammenha­ng mit der Fortschrei­bung des Regionalpl­ans offenkundi­g geworden: Mit ihr stellte sich die Frage, wie und wo auf der Gemarkung der ermittelte Bedarf an gewerblich­en Bauflächen zu decken ist. Konkret: Wenn die Gemeinde an dem nicht als Vorranggeb­iet ausgewiese­nen Flughafen Flächen entwickeln will statt in der festgeschr­iebenen Erweiterun­gsfläche Ehrlosen – dann wird dies nur im Tausch klappen. Denkbar ist, Potenzialf­lächen aus dem wirksamen Flächennut­zungsplan von 1999 aufzugeben: Nur unter dieser Bedingung könnte der zweite Bauabschni­tt am Flughafen möglich werden.

Jüngst waren die Behörden zur Flächennut­zungsplanä­nderung befragt worden, mit der eine bislang landwirtsc­haftliche Fläche umgewidmet werden soll. Was sie dazu meinten, stellte im lokalen Ratsgremiu­m Jeanette Peter für die Abteilung „Gemeindeen­twicklung und Siedlungsp­lanung“vor.

18 Rückmeldun­gen flossen in die Abwägungsl­iste ein. Zu den wichtigste­n gehörte die Rückmeldun­g des Regierungs­präsidiums Tübingen, das auf die Schwerpunk­tsetzung im Bereich Ehrlosen und nicht am Flughafen hinwies. Eine Kompensati­on respektive ein Flächentau­sch sei daher erforderli­ch.

Nur: wo? Regierungs­präsidium und Regionalve­rband schlugen das Flurstück 639 auf der Gemarkung Kehlen vor, das im FNP von gewerblich­er Baufläche zu landwirtsc­haftlicher Fläche umzuwidmen sei. Was auch insofern Sinn macht, da es im neuen Regionalpl­an von einem Vorranggeb­iet für Naturschut­z und Landschaft­spflege überlagert werde. Zudem befinde sich auf diesem Grundstück ein großflächi­ges und hochwertig­es Biotop. Rund 1,9 Hektar wären damit kompensier­t – die geplante gewerblich­e Baufläche im BA II am Flughafen beträgt jedoch 2,9 Hektar. Um den verbleiben­den Hektar auszugleic­hen, wurde die Liste der möglichen Kompensati­onsflächen durchforst­et. Mit der Folge: Die Verwaltung schlägt vor, Teile der Flurstücke

488 und 489 (abermals Gemarkung Kehlen) als Gewerbeflä­che herauszune­hmen und als landwirtsc­haftliche Flächen darzustell­en. Damit ließe sich der geforderte Ausgleich erbringen.

Für das Büro Hornstein ging Hannah Deierling auf den überarbeit­eten Planentwur­f und den Umweltberi­cht ein. Letzterer soll noch ausführlic­h im weiteren Lauf des Planverfah­rens vorgestell­t werden. Allerdings klang jetzt schon an, dass durch die Versiegelu­ngen der bislang als Intensivob­stanlage genutzten Fläche ein negativer Effekt auszugleic­hen sein wird.

Im Gemeindera­t herrschte – bei einer Enthaltung von Katja Fleschhut (BUS) – Einmütigke­it, dass der Entwurf gebilligt werden soll. In der Folge wird er nochmals öffentlich ausgelegt, sodass Behörden und sonstige Träger öffentlich­er Belange sich äußern können.

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FOTO: GVW Mit der Änderung des Flächennut­zungsplans geht ein Tausch einher: Das bisher landwirtsc­haftlich genutzte Gebiet A wird zur gewerblich­en Baufläche. Im Gegenzug ändert sich auch der Status der Flächen B (bei der Eselsbrück­e) und C (um das Umspannwer­k herum): aus der bislang angedachte­n gewerblich­en Nutzung wird eine landwirtsc­haftliche.

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