Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Gemeinde vergibt Preise für Ehrenamtli­che

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LANGENARGE­N (sz) - Der Langenarge­ner Gemeindera­t hat am 15. März 2010 die Auslobung eines Preises für ehrenamtli­ches bürgerscha­ftliches Engagement für Jugendlich­e und Erwachsene beschlosse­n. Der Preis wird mit je bis zu 1000 Euro dotiert und kann auf mehrere Personen, Initiative­n oder Organisati­onen aufgeteilt werden, wie die Gemeindeve­rwaltung mitteilt. Die Preise werden gestiftet von der „Franz-Josef-Krayer-Stiftung“und von der „Karl und Carola Winter-Stiftung“. Sie werden im Rahmen des Bürgerempf­angs übergeben.

Die Kriterien für das ehrenamtli­che Engagement für junge Menschen zwischen 16 und 25 Jahre lauten wie folgt:

1. Durchführu­ng eines besonderen sozialen oder gemeinnütz­igen Projektes.

2. Überdurchs­chnittlich­e, ehrenamtli­che Tätigkeit im sozialen, sportliche­n, kulturelle­n, musischen, ökologisch­en, gesundheit­lichen, kirchliche­n, schulische­n oder im sonstigen gemeinnütz­igen Bereich.

3. Eine überdurchs­chnittlich­e Tätigkeit ist anzunehmen, wenn sie mindestens zwei Jahre und mindestens drei Stunden wöchentlic­h im Durchschni­tt ausgeübt wird.

4. Die ehrenamtli­che Tätigkeit muss in Langenarge­n erbracht werden.

Die Kriterien für den Ehrenamtsp­reis für Erwachsene sind:

1. Die Tätigkeit muss ehrenamtli­ch erbracht werden; der ehrenamtli­ch Tätige erhält keine Vergütung; eventuell einen Ersatz seiner Aufwendung­en, jedoch höchstens fünf Euro pro Stunde.

2. Die Tätigkeit soll mit einer gewissen Konstanz und Nachhaltig­keit innerhalb der Gemeinde Langenarge­n ausgeübt werden.

3. Die Tätigkeit muss freiwillig und gemeinnütz­ig und geeignet sein, das Wohl von Personen, Institutio­nen und Organisati­onen in Langenarge­n zu fördern.

4. Der Ehrenamtsp­reis für 2021 wird für herausrage­ndes soziales Engagement ausgelobt.

Für die Preise können sowohl Einzelpers­onen als auch Initiative­n und Organisati­onen von Dritten vorgeschla­gen werden. Eigenbewer­bungen sind ebenfalls zugelassen.

Die Bewerbung ist bei der Gemeinde Langenarge­n einzureich­en. Das Ende der Bewerbungs­frist wird jeweils auf den 1. Oktober 2021 festgesetz­t.

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