Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Gemeinde vergibt Preise für Ehrenamtliche
LANGENARGEN (sz) - Der Langenargener Gemeinderat hat am 15. März 2010 die Auslobung eines Preises für ehrenamtliches bürgerschaftliches Engagement für Jugendliche und Erwachsene beschlossen. Der Preis wird mit je bis zu 1000 Euro dotiert und kann auf mehrere Personen, Initiativen oder Organisationen aufgeteilt werden, wie die Gemeindeverwaltung mitteilt. Die Preise werden gestiftet von der „Franz-Josef-Krayer-Stiftung“und von der „Karl und Carola Winter-Stiftung“. Sie werden im Rahmen des Bürgerempfangs übergeben.
Die Kriterien für das ehrenamtliche Engagement für junge Menschen zwischen 16 und 25 Jahre lauten wie folgt:
1. Durchführung eines besonderen sozialen oder gemeinnützigen Projektes.
2. Überdurchschnittliche, ehrenamtliche Tätigkeit im sozialen, sportlichen, kulturellen, musischen, ökologischen, gesundheitlichen, kirchlichen, schulischen oder im sonstigen gemeinnützigen Bereich.
3. Eine überdurchschnittliche Tätigkeit ist anzunehmen, wenn sie mindestens zwei Jahre und mindestens drei Stunden wöchentlich im Durchschnitt ausgeübt wird.
4. Die ehrenamtliche Tätigkeit muss in Langenargen erbracht werden.
Die Kriterien für den Ehrenamtspreis für Erwachsene sind:
1. Die Tätigkeit muss ehrenamtlich erbracht werden; der ehrenamtlich Tätige erhält keine Vergütung; eventuell einen Ersatz seiner Aufwendungen, jedoch höchstens fünf Euro pro Stunde.
2. Die Tätigkeit soll mit einer gewissen Konstanz und Nachhaltigkeit innerhalb der Gemeinde Langenargen ausgeübt werden.
3. Die Tätigkeit muss freiwillig und gemeinnützig und geeignet sein, das Wohl von Personen, Institutionen und Organisationen in Langenargen zu fördern.
4. Der Ehrenamtspreis für 2021 wird für herausragendes soziales Engagement ausgelobt.
Für die Preise können sowohl Einzelpersonen als auch Initiativen und Organisationen von Dritten vorgeschlagen werden. Eigenbewerbungen sind ebenfalls zugelassen.
Die Bewerbung ist bei der Gemeinde Langenargen einzureichen. Das Ende der Bewerbungsfrist wird jeweils auf den 1. Oktober 2021 festgesetzt.