Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Der Tettnanger Gemeinderat darf digital tagen
Nur in der Praxis dürfte das noch Probleme geben – Der Grund: weiße Flecken
TETTNANG - Der Tettnanger Gemeinderat soll auch digital tagen können. Das ist eine der größeren Auswirkungen, die mit der Änderung der Hauptsatzung verbunden gewesen ist. Der Gemeinderat hat dem Gesamtpaket einstimmig zugestimmt. Doch klar ist auch: In der Praxis dürfte sich das noch etwas hinziehen. Andere Gremien sind hier teils schon weiter, seien es einzelne Ausschüsse wie in Meckenbeuren oder der Ravensburger Gemeinderat.
Das liegt nicht an mangelnder Kompetenz der gewählten Politiker im Tettnanger Gemeinderat, sondern ist in der teils schlechten Verbindung
außerhalb der Kernstadt begründet. Breitband ist mancherorts noch ein Fremdwort, dafür gibt es Gebiete mit weißen Flecken, die in der Zukunft allerdings mit schnellem Internet versorgt werden sollen. Als weißer Fleck gilt ein Anschluss, bei dem die Geschwindigkeit geringer ist als mögliche 30 MBit/s. Zu 90 Prozent tragen Bund und Land die Maßnahme mit, bei der Glasfaser bis in die Häuser gelegt werden soll, die Förderung umfasst dabei bis zu 21,4 Millionen Euro, auf die Stadt entfallen maximal 2,3 Millionen Euro. Betroffen sind rund 990 Haushalte im gesamten Stadtgebiet.
Unter diesen Haushalten sind ebenfalls welche von Mitgliedern des Gremiums. Vor diesem Hintergrund
sagte in der Sitzung der Beigeordnete Gerd Schwarz in der Sitzung, dass damit trotz der bekannt schlechten Netzsituation nun die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen seien. Im Amtsdeutsch lautet der Paragraf dann „Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum“. Dass dies nun dort verankert ist, ändert allerdings nichts an der Sorge, die die Stadt vor einigen Wochen geäußert hatte, dass es in der Praxis zu Verbindungsabbrüchen oder Ausfällen kommen könne.
Ansonsten gibt es eher kleinere Änderungen, die berücksichtigen, dass es mittlerweile einen Beigeordneten gibt, der die Ständige Vertretung bei Ausschüssen übernehmen kann oder dass Angelegenheiten aus den Ortschaftsräten teils auch ohne Beratung direkt an den Gemeinderat gegeben werden können, wenn es kein Bedürfnis für eine Vorberatung gebe.