Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Langenargen bekommt eventuell Tapas-Bar
Christine Köhler: „Hier kann etwas Schönes entstehen“– Anwohner äußern Bedenken
LANGENARGEN - Ein neues südländisches Gastronomieangebot könnte demnächst die Gemeinde Langenargen bereichern. Am Dienstag stimmten die Ratsmitglieder im Ausschuss für Umwelt und Technik einem Baugesuch zur Umnutzung des Gewölberaumes im Barockhaus Obere Seestraße 23 zu einer Tapas-Bar samt Außenbewirtschaftung zu. „Hier kann etwas Schönes entstehen. Die Tapas-Bar wird Langenargen beleben“, sagte Christine Köhler (OGL), nicht ohne darauf hinzuweisen, dass man die Belange der Nachbarn berücksichtigen müsse.
Eine Tapas-Bar mit Außenbewirtschaftung soll das kulinarische Angebot in Langenargen bereichern. Wie der stellvertretende Amtsleiter des Ortsbauamtes, Peter Hinkel, in seinen Ausführungen dem Gremium und den anwesenden Besuchern erklärte, sei das Bauvorhaben nach dem Bebauungsplan „Zwischen Kirchstraße und Obere Seestraße“zu beurteilen: „Die geplante Nutzung an sich ist nach dem Bebauungsplan zulässig. Es ist geplant, im Gewölbekeller eine Tapas-Bar einzubauen, eine Vorbereitungsküche ist in dem vorgesehenen Raum bereits untergebracht. Die Räume für das Personal werden über die neben dem Barockhaus stehenden Carportgebäude untergebracht.“
Für die beabsichtigte Außenbewirtschaftung außerhalb des Bauquartiers
im Bereich des Geh-, Fahrund Leitungsrechtes werde man laut Hinkel das Einvernehmen für die erforderlichen Befreiungen gemäß Paragraf 31 Baugesetzbuch (Befreiung vom Bauquartier, Inanspruchnahme des Geh-, Fahr- und Leitungsrechts) erteilen, da für die Durchfahrt eine Restbreite von vier Metern verbleibe. Es müsse jedoch sichergestellt werden, dass es zu keinen Beeinträchtigungen komme, wenn die Außenbewirtung nicht über das genehmigte Maß hinaus betrieben werde. Dies sei in der Baugenehmigung explizit festzuschreiben.
Nichtsdestotrotz gebe es seitens einiger Anwohner und Nachbarn gegen das Vorhaben Einwände hinsichtlich der notwendigen Stellplätze, betreffend der Öffnungszeiten oder auch einer etwaigen Lärmbelästigung, was wiederum das Baurechtsamt im Rahmen des weiteren Verfahrens zu prüfen habe, wie Hinkel bestätigte.
Auf Frage von Karl Schmid (SPD), wie die Anzahl der Parkplätze gehandhabt werde, antwortete der Fachbereichsleiter der Baurechtverwaltung, Christoph Metzler: „Es wird drei Parkplätze geben, die durch die Vornutzung bereits vorhanden sind. Die Anzahl wird nach der Schankraumfläche, das sind 27 Quadratmeter, ermittelt.“Bezüglich der Öffnungszeiten könne die Außenbewirtschaftung bis 22 Uhr, der innere Bereich bis zur gemeindlichen Sperrzeit genutzt werden.