Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Schadensersatzforderungen sind noch offen
Fäkalien im See: Neue Technik soll Gefahr eines ähnlichen Vorfalls deutlich minimieren
FRIEDRICHSHAFEN - Die Verschmutzung des Bodensees mit Fäkalien im Juli 2019 im Bereich Fischbach/Manzell bleibt strafrechtlich zwar ohne Konsequenzen. Dass die Staatsanwaltschaft Ravensburg das Ermittlungsverfahren gegen drei Mitarbeiter der Stadt wegen fahrlässiger Gewässerverunreinigung und fahrlässiger Körperverletzung eingestellt hat, bedeutet aber nicht, dass sich dadurch automatisch auch zivilrechtliche Ansprüche erledigt haben. Mehrere Menschen, die damals nach dem Baden im See erkrankt waren, hatten von der Stadt Schadensersatz gefordert.
Es war der Aufreger des Sommers 2019. Wegen einer verstopften Ablaufleitung war mit Keimen belastetes Abwasser aus einem mit der Abwasserkanalisation verbundenen Regenüberlaufbecken über den Buchenbach in den Bodensee gelangt, in unmittelbarer Nähe zur Badestelle des Freizeitgeländes Manzell. Aufgefallen war das erst nach mehreren Tagen, nachdem mehrere Menschen sich bei der Stadt Friedrichshafen und beim Gesundheitsamt des Bodenseekreises gemeldet und von Durchfall und Erbrechen nach einem Bad im See berichtet hatten. Die Behörden ordneten ein Badeverbot an, das mehrere Tage bestehen blieb. Über gesundheitliche Beeinträchtigungen klagten letztlich 240 Menschen. Bei den meisten klangen die Symptome schnell wieder ab, einige mussten aber sogar im Krankenhaus behandelt werden. Mehrere Betroffene erstatteten Anzeige und/oder machten Schadensersatzforderungen geltend.
Die Staatsanwaltschaft Ravensburg hat letztlich zwar keine Anklage erhoben, aber durchaus eine Verletzung der Sorgfaltspflicht festgestellt. Ermittelt hatte die Staatsanwaltschaft gegen drei Mitarbeiter der Stadt Friedrichshafen, in deren Zuständigkeitsbereich das fragliche Regenüberlaufbecken fällt.
Diese hätten „dafür Sorge tragen müssen, dass die Kontrollen nicht nur in regelmäßigen Abständen, sondern auch nach einem Regenereignis durchgeführt werden“. Die Verwaltungsspitze war von den Ermittlungen nicht betroffen. Die drei- beziehungsweise vierstelligen Geldbeträge, die die Staatsanwaltschaft den drei Mitarbeitern zur Zahlung an gemeinnützige Einrichtungen auferlegt hat, sind rechtlich weder als Strafe noch als Schuldeingeständnis zu werten.
Darauf legt auch die Stadtverwaltung Friedrichshafen in einer Stellungnahme wert, in der sie die Einstellung des Verfahrens begrüßt. Auch personalrechtlich hatte der Vorfall keine Konsequenzen. „Aus unserer Sicht tragen die vom Verfahren betroffenen Mitarbeiter keine persönliche Schuld an dem Schadensfall“, heißt es in der Stellungnahme. Und was wird nun aus den Schadensersatzforderungen? „Alle Schadensmeldungen haben wir an die hierfür zuständige Kommunalhaftpflichtversicherung der Stadt weitergeleitet. Es bleibt abzuwarten, ob die Versicherung aufgrund des Ermittlungsergebnisses in eine Schadensregulierung eintritt“, teilt die Stadtverwaltung dazu mit. Dass trotz Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens Schadensersatzzahlungen fällig werden, ist zumindest nicht ausgeschlossen. Zur Höhe der Forderungen hat die Stadtverwaltung bislang keine Angaben gemacht.