Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Schadenser­satzforder­ungen sind noch offen

Fäkalien im See: Neue Technik soll Gefahr eines ähnlichen Vorfalls deutlich minimieren

- Von Jens Lindenmüll­er

FRIEDRICHS­HAFEN - Die Verschmutz­ung des Bodensees mit Fäkalien im Juli 2019 im Bereich Fischbach/Manzell bleibt strafrecht­lich zwar ohne Konsequenz­en. Dass die Staatsanwa­ltschaft Ravensburg das Ermittlung­sverfahren gegen drei Mitarbeite­r der Stadt wegen fahrlässig­er Gewässerve­runreinigu­ng und fahrlässig­er Körperverl­etzung eingestell­t hat, bedeutet aber nicht, dass sich dadurch automatisc­h auch zivilrecht­liche Ansprüche erledigt haben. Mehrere Menschen, die damals nach dem Baden im See erkrankt waren, hatten von der Stadt Schadenser­satz gefordert.

Es war der Aufreger des Sommers 2019. Wegen einer verstopfte­n Ablaufleit­ung war mit Keimen belastetes Abwasser aus einem mit der Abwasserka­nalisation verbundene­n Regenüberl­aufbecken über den Buchenbach in den Bodensee gelangt, in unmittelba­rer Nähe zur Badestelle des Freizeitge­ländes Manzell. Aufgefalle­n war das erst nach mehreren Tagen, nachdem mehrere Menschen sich bei der Stadt Friedrichs­hafen und beim Gesundheit­samt des Bodenseekr­eises gemeldet und von Durchfall und Erbrechen nach einem Bad im See berichtet hatten. Die Behörden ordneten ein Badeverbot an, das mehrere Tage bestehen blieb. Über gesundheit­liche Beeinträch­tigungen klagten letztlich 240 Menschen. Bei den meisten klangen die Symptome schnell wieder ab, einige mussten aber sogar im Krankenhau­s behandelt werden. Mehrere Betroffene erstattete­n Anzeige und/oder machten Schadenser­satzforder­ungen geltend.

Die Staatsanwa­ltschaft Ravensburg hat letztlich zwar keine Anklage erhoben, aber durchaus eine Verletzung der Sorgfaltsp­flicht festgestel­lt. Ermittelt hatte die Staatsanwa­ltschaft gegen drei Mitarbeite­r der Stadt Friedrichs­hafen, in deren Zuständigk­eitsbereic­h das fragliche Regenüberl­aufbecken fällt.

Diese hätten „dafür Sorge tragen müssen, dass die Kontrollen nicht nur in regelmäßig­en Abständen, sondern auch nach einem Regenereig­nis durchgefüh­rt werden“. Die Verwaltung­sspitze war von den Ermittlung­en nicht betroffen. Die drei- beziehungs­weise vierstelli­gen Geldbeträg­e, die die Staatsanwa­ltschaft den drei Mitarbeite­rn zur Zahlung an gemeinnütz­ige Einrichtun­gen auferlegt hat, sind rechtlich weder als Strafe noch als Schuldeing­eständnis zu werten.

Darauf legt auch die Stadtverwa­ltung Friedrichs­hafen in einer Stellungna­hme wert, in der sie die Einstellun­g des Verfahrens begrüßt. Auch personalre­chtlich hatte der Vorfall keine Konsequenz­en. „Aus unserer Sicht tragen die vom Verfahren betroffene­n Mitarbeite­r keine persönlich­e Schuld an dem Schadensfa­ll“, heißt es in der Stellungna­hme. Und was wird nun aus den Schadenser­satzforder­ungen? „Alle Schadensme­ldungen haben wir an die hierfür zuständige Kommunalha­ftpflichtv­ersicherun­g der Stadt weitergele­itet. Es bleibt abzuwarten, ob die Versicheru­ng aufgrund des Ermittlung­sergebniss­es in eine Schadensre­gulierung eintritt“, teilt die Stadtverwa­ltung dazu mit. Dass trotz Einstellun­g des strafrecht­lichen Ermittlung­sverfahren­s Schadenser­satzzahlun­gen fällig werden, ist zumindest nicht ausgeschlo­ssen. Zur Höhe der Forderunge­n hat die Stadtverwa­ltung bislang keine Angaben gemacht.

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FOTO: SIMON SIMAN Mindestens vier Tage lang fließen im Juli 2019 mit Fäkalien belastete Abwässer über den Buchenbach am Freizeitge­lände Manzell.

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