Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Corona-Regeln: Das ändert sich für die Lindauer
Bundesnotbremse tritt auch im Freistaat in Kraft – Ein Überblick über die neuen Vorgaben
KREIS LINDAU - Die Bundesnotbremse sollte die Corona-Regeln in Deutschland eigentlich als Mindeststandard vereinheitlichen. Doch Bayern geht in der Pandemie weiterhin seinen eigenen Weg. Die stark diskutierte Bundesnotbremse ist zwar auch im Freistaat in Kraft getreten, dennoch hält die bayerische Landesregierung an einigen strengeren Regeln fest.
Schule und Kinderbetreuung:
Im Kultusbereich bleiben die bislang geltenden Regelungen weiter bestehen. Schulen, mit Ausnahme der Abschlussklassen, bleiben weiterhin bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 geschlossen. In diesem Punkt ist Bayern strenger als der Bund. Laut dem neuen Infektionsschutzgesetz sollen die Schüler auch in Lindau im Wechselunterricht zweimal pro Woche getestet werden. Bundesweit wurde die Grenzmarke für Schulschließungen bei einer Inzidenz von über 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen gesetzt.
Ob Distanz- oder Wechselunterricht, Regelbetrieb oder Notbetreuung stattfinden und welche CoronaRegeln an Schulen und Kitas gelten, schrieb bislang die zwölfte bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nach einem Stufenplan vor. Darin ist festgelegt, dass der Sieben-Tage-Inzidenzwert von Freitag die Regelungen an Schulen und Kitas für die gesamte kommende Woche bestimmt. Durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene ist diese Praxis nicht mehr gestattet.
Künftig gilt stattdessen auch in Lindau wieder: Liegt der Inzidenzwert drei Tage am Stück über 100, lernen alle Schüler ab dem übernächsten Tag zu Hause – abgesehen von Viert-, Elft- und Abschlussklässlern. In die umgekehrte Richtung wird die Regelung noch strenger.
Damit zum Wechselunterricht zurückgekehrt werden kann, muss der Inzidenzwert vor Ort an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegen.
Eine wechselseitige unentgeltliche Kinderbetreuung in festen Betreuungsgemeinschaften ist ohne Rücksicht auf die Zahl der beteiligten Haushalte nicht mehr möglich. Die neue Bundesnotbremse verwehrt es bayerischen Familien in Kommunen mit einem Inzidenzwert über 100, künftig wie bisher wechselseitig die Kinderbetreuung zu übernehmen.
Nächtliche Ausgangssperre: Gleich geblieben sind auch die bayerischen Regelungen zur nächtlichen Ausgangssperre zwischen 22 bis 5 Uhr. In dieser Zeit dürfen die Lindauer ihre eigene Wohnung nur aus triftigen Gründen verlassen. Ausnahmen gelten beispielsweise bei medizinischen Notfällen, wenn hilfsbedürftige Menschen betreut oder Tiere versorgt werden müssen. Im Unterschied zur Bundesnotbremse, wo Einzelne noch bis 24 Uhr draußen Sport machen dürfen, gilt in Bayern für Bewegung an der frischen Luft in der Zeit von 22 bis 0 Uhr keine Ausnahme von der Ausgangssperre.
„Ziel der nächtlichen Ausgangssperre ist es, Kontakte zu reduzieren und Mobilität einzuschränken. Das ist sehr wichtig, um weitere Infektionen möglichst zu verhindern. Deshalb hält Bayern auch erst einmal an der schärferen Regelung für die Zeit ab 22 Uhr fest“, schreibt das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege in einer Pressemitteilung. Die bayerischen Infektionsschutzvorkehrungen seien an das Bundesrecht dort angepasst worden, wo es notwendig gewesen sei. Ob noch weitere Anpassungen notwendig sind, werde der kommende Ministerrat beraten.
Handel und Dienstleistungen: Für geöffnete Handels- und Dienstleistungsbetriebe gilt in Lindau ab einer Inzidenz von 100, dass sie nur noch halb so viele Kunden wie bisher eintreten lassen dürfen. Im Geschäft darf sich maximal ein Kunde pro 20 Quadratmeter aufhalten, wenn es bis zu 800 Quadratmeter groß ist. Sind die Verkaufsräume größer, darf sich dort zusätzlich ein Kunde pro 40 Quadratmeter der übrigen Verkaufsfläche aufhalten.
„Click and Meet“:Einzelhändler, die nicht Waren des täglichen Bedarfs anbieten, dürfen Kunden nur noch bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz bis 150 in das Ladengeschäft einlassen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich. Bisher war „Click and Meet“in Bayern bis zu einer Inzidenz von 200 gestattet. Voraussetzung ist jetzt auch, dass die Kunden ein negatives Testergebnis vorweisen können, das höchstens 24 Stunden alt ist. Gültig sind PCRTests, Antigen-Schnelltests oder Selbsttests unter Aufsicht.
Friseur und Fußpflege:
Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 dürfen Kunden die Dienstleistungen von Friseuren sowie Fußpflegern nach Terminvereinbarung in Anspruch nehmen, wenn sie ein negatives Corona-Testergebnis vorweisen können. Auch dabei gilt, dass der Test höchstens 24 Stunden zurückliegen darf. Akzeptiert werden PCRTests, Antigen-Schnelltests oder Selbsttests unter Aufsicht. Darüber hinaus besteht auch für das Personal eine FFP2-Maskenpflicht. Bisher durften sie im Gegensatz zu Kunden auch eine medizinische Maske verwenden.
Bisher zählten zu den im Freistaat erlaubten körpernahen Dienstleistungen auch die Hand-, Nagel- und Gesichtspflege. Sie werden in der Verordnung des bayerischen Gesundheitsministeriums jetzt nicht mehr als gestattete Ausnahmen erwähnt.
„Die Lage ist weiterhin ernst“, schreibt das bayerische Gesundheitsministerium. „Intensivmediziner aus ganz Deutschland warnen bereits vor überlasteten Intensivstationen und aufgeschobenen Operationen. Das medizinische Personal arbeitet physisch und psychisch am Limit. Die Infektionszahlen steigen.“Durch die bundeseinheitlichen Regelungen sollen die Infektionsschutzvorkehrungen für alle Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbarer werden und auch die Akzeptanz für das Krisenmanagement weiter steigen, heißt es.