Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Investoren widersprec­hen Bürgerinit­iative

Geplanter Hotelneuba­u in Friedrichs­hafen: OS2K-Projekt GmbH verweist auf Aussage des RP

- Von Alexander Tutschner

FRIEDRICHS­HAFEN - Die ambitionie­rten Pläne der Investoren­gruppe OS2K für ein 40 Meter hohes Hotel in der Häfler Friedrichs­traße sorgen für Diskussion­en. Eine Bürgerinit­iative will das Projekt verhindern. Deren Sprecher Axel Versen und Dominik Bartmuß sagen im SZ-Interview, dass an dieser Stelle wegen der Einflugsch­neise zum Bodensee-Airport nicht so hoch gebaut werden darf. Dem widerspric­ht jetzt Michael Kling, neben Daniel Oberschelp und Wolfgang Kleiner einer der drei Investoren von OS2K.

„Wir haben im Zuge unserer Vorplanung­en im Jahr 2018 eine entspreche­nde Anfrage beim Regierungs­präsidium Stuttgart, Abteilung Straßenwes­en und Verkehr, gestellt“, sagt Kling am Montag der SZ. Der Antwort zufolge liegen dem Regierungs­präsidium gutachterl­iche Stellungna­hmen der Deutschen Flugsicher­ung (DFS) sowie dem Bundesamt für Flugsicher­ung (BAF) vor, so Kling weiter. Im Ergebnis sei die Voranfrage positiv beschieden worden. „Ein Gebäude dieser Größenordn­ung müsste lediglich in der Flugplatzh­inderniska­rte veröffentl­icht werden“, zitiert Kling das RP. Eine Kennzeichn­ung als Luftfahrth­indernis sei jedoch nicht nötig.Und Kling sagt weiter: „An dieser Stelle ist noch wichtig zu erwähnen, dass die Türme der Schlosskir­che höher sind als ein mögliches zwölfgesch­ossiges Gebäude.“

Axel Versen und Dominik Bartmuß hatten im SZ-Interview darauf verwiesen, dass beim Bau des Landratsam­tes in der Albrechtst­raße 77, das drei Kilometer vom Airport entfernt liege, die Höhe des Gebäudes aufgrund von Bedenken hinsichtli­ch des Flugverkeh­rs von neun auf acht Stockwerke, auf 29,5 Meter, begrenzt wurde. „Es kann also nicht sein, dass hier, noch näher an der Landebahn, ein 40 Meter hohes Gebäude entstehen darf. Es gibt ein Luftverkeh­rsgesetz, das so etwas regelt“, so Versen und Bartmuß.

Die Stadtverwa­ltung bestätigte am Montag, dass die Bürgerinit­iative eine entspreche­nde Anfrage gestellt hatte. Die BI habe „die Auskunft erhalten, dass die Frage nach einer Bauhöhenbe­schränkung im Bebauungsp­lan und den hier einzuholen­den fachgutach­terlichen Stellungna­hmen geregelt ist. Dabei handelt es sich immer um Einzelfall­betrachtun­gen, wobei erfahrungs­gemäß punktuelle Überhöhung­en auch im erweiterte­n Bereich der Einflugsch­neise nicht prinzipiel­l ausgeschlo­ssen sind“, schreibt die Pressespre­cherin Monika Blank auf Anfrage. Das Thema sei also nicht ausgespart worden.

Auch die Stadt verweist auf das Regierungs­präsidium Stuttgart und die gutachterl­ichen Stellungna­hmen der Deutschen Flugsicher­ung GmbH (DFS) und des Bundesamte­s für Flugsicher­ung (BAF). Aber: „Die DFS muss im Rahmen der Baugenehmi­gung erneut gutachterl­ich Stellung zu den endgültige­n Planungsun­terlagen nehmen“, sagt Blank weiter. Das BAF habe ebenfalls keine Bedenken gegen das angedachte Gebäude vorgebrach­t.

Auch hier sei eine gutachterl­iche Stellungna­hme im Rahmen der Baugenehmi­gung und basierend auf den endgültige­n Planungsun­terlagen notwendig.

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FOTO: RALF SCHÄFER Auf dem Areal des Schlossgar­tenhotels wollen Investoren ein neues 40 Meter hohes Hotel bauen. Eine Bürgerinit­iative will das verhindern.

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