Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Investoren widersprechen Bürgerinitiative
Geplanter Hotelneubau in Friedrichshafen: OS2K-Projekt GmbH verweist auf Aussage des RP
FRIEDRICHSHAFEN - Die ambitionierten Pläne der Investorengruppe OS2K für ein 40 Meter hohes Hotel in der Häfler Friedrichstraße sorgen für Diskussionen. Eine Bürgerinitiative will das Projekt verhindern. Deren Sprecher Axel Versen und Dominik Bartmuß sagen im SZ-Interview, dass an dieser Stelle wegen der Einflugschneise zum Bodensee-Airport nicht so hoch gebaut werden darf. Dem widerspricht jetzt Michael Kling, neben Daniel Oberschelp und Wolfgang Kleiner einer der drei Investoren von OS2K.
„Wir haben im Zuge unserer Vorplanungen im Jahr 2018 eine entsprechende Anfrage beim Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung Straßenwesen und Verkehr, gestellt“, sagt Kling am Montag der SZ. Der Antwort zufolge liegen dem Regierungspräsidium gutachterliche Stellungnahmen der Deutschen Flugsicherung (DFS) sowie dem Bundesamt für Flugsicherung (BAF) vor, so Kling weiter. Im Ergebnis sei die Voranfrage positiv beschieden worden. „Ein Gebäude dieser Größenordnung müsste lediglich in der Flugplatzhinderniskarte veröffentlicht werden“, zitiert Kling das RP. Eine Kennzeichnung als Luftfahrthindernis sei jedoch nicht nötig.Und Kling sagt weiter: „An dieser Stelle ist noch wichtig zu erwähnen, dass die Türme der Schlosskirche höher sind als ein mögliches zwölfgeschossiges Gebäude.“
Axel Versen und Dominik Bartmuß hatten im SZ-Interview darauf verwiesen, dass beim Bau des Landratsamtes in der Albrechtstraße 77, das drei Kilometer vom Airport entfernt liege, die Höhe des Gebäudes aufgrund von Bedenken hinsichtlich des Flugverkehrs von neun auf acht Stockwerke, auf 29,5 Meter, begrenzt wurde. „Es kann also nicht sein, dass hier, noch näher an der Landebahn, ein 40 Meter hohes Gebäude entstehen darf. Es gibt ein Luftverkehrsgesetz, das so etwas regelt“, so Versen und Bartmuß.
Die Stadtverwaltung bestätigte am Montag, dass die Bürgerinitiative eine entsprechende Anfrage gestellt hatte. Die BI habe „die Auskunft erhalten, dass die Frage nach einer Bauhöhenbeschränkung im Bebauungsplan und den hier einzuholenden fachgutachterlichen Stellungnahmen geregelt ist. Dabei handelt es sich immer um Einzelfallbetrachtungen, wobei erfahrungsgemäß punktuelle Überhöhungen auch im erweiterten Bereich der Einflugschneise nicht prinzipiell ausgeschlossen sind“, schreibt die Pressesprecherin Monika Blank auf Anfrage. Das Thema sei also nicht ausgespart worden.
Auch die Stadt verweist auf das Regierungspräsidium Stuttgart und die gutachterlichen Stellungnahmen der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) und des Bundesamtes für Flugsicherung (BAF). Aber: „Die DFS muss im Rahmen der Baugenehmigung erneut gutachterlich Stellung zu den endgültigen Planungsunterlagen nehmen“, sagt Blank weiter. Das BAF habe ebenfalls keine Bedenken gegen das angedachte Gebäude vorgebracht.
Auch hier sei eine gutachterliche Stellungnahme im Rahmen der Baugenehmigung und basierend auf den endgültigen Planungsunterlagen notwendig.