Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Verfahren gegen Renz nach Zahlung eingestell­t

Unschuldsv­ermutung gilt weiterhin –akzeptiere­n von Geldauflag­en nicht zwangsläuf­ig Schuldeing­eständnis

- Von Mark Hildebrand­t

TETTNANG - Als „Wichser“soll Konrad Renz als Mitglied des Gemeindera­ts während einer Sitzung des Gremiums Rainer Höfele bezeichnet haben. Dieser saß damals als Bürger im Publikum. Seit Anfang Februar lag der Fall bei der Staatsanwa­ltschaft. Mittlerwei­le hat diese das Verfahren eingestell­t.

Laut Auskunft der Behörde passierte dies, nachdem der Beschuldig­te Konrad Renz eine Geldauflag­e an eine gemeinnütz­ige Einrichtun­g gezahlt hat. Diese belief sich auf 800 Euro. Die Möglichkei­t in diesem Stadium besteht bei geringfügi­gen Vergehen, sodass es keine Hauptverha­ndlung in der Sache gibt. Dabei ist die Zahlung einer Geldauflag­e in einem Fall wie diesem nicht zwangsläuf­ig ein Schuldeing­eständnis. Die Unschuldsv­ermutung in der Angelegenh­eit gilt dementspre­chend weiterhin.

In der Sitzung des Gemeindera­ts im Dezember ging es seinerzeit um die Vorstellun­g der Kandidaten für das Amt des Beigeordne­ten. Renz hatte mit Verweis auf Corona den Antrag gestellt, den Tagesordnu­ngspunkt abzusetzen und zu verschiebe­n. Er begründete das damit, dass durch die damaligen Lockdown-Maßnahmen die Öffentlich­keit nicht gewährleis­tet sei. Das Gremium hatte diesen Antrag von Renz mehrheitli­ch abgelehnt.

Höfele sagte zur „Schwäbisch­en Zeitung“, ihn habe die Vorstellun­g der Kandidaten und die Wahl zum Beigeordne­ten interessie­rt. Mit Bezug auf Renz’ Argumentat­ion sagte Höfele, er sei mit anderen Besuchern als Teil der Öffentlich­keit vor Ort gewesen. Nach der Entscheidu­ng des Gremiums habe er zweimal in die Hände geklatscht, mehr nicht. Renz habe sich daraufhin zu ihm umgedreht und ihn als „Wichser“bezeichnet.

Konrad Renz äußerte sich auf Nachfrage im Februar so, dass es nach der Abstimmung lautes Klatschen und Beifallsbe­kundungen im Zuschauerr­aum gegeben habe. Er habe das als Antragstel­ler und Wortführer als auf ihn persönlich gemünzt wahrgenomm­en. Wer hinter ihm gesessen habe, habe er nicht erkannt – es seien allseits Masken getragen worden. Er habe die Reaktion hinter ihm als „abfällige Missachtun­g wahrgenomm­en und dann direkt ohne Verzögerun­g erwidert“. Er konnte sich damals aber nicht daran erinnern, dass er sich zu einer „anzeigewür­digen Äußerung“habe hinreißen lassen.

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FOTO: VOLKER HARTMANN/DPA Die Staatsanwa­ltschaft hat das Verfahren eingestell­t.

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