Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Verfahren gegen Renz nach Zahlung eingestellt
Unschuldsvermutung gilt weiterhin –akzeptieren von Geldauflagen nicht zwangsläufig Schuldeingeständnis
TETTNANG - Als „Wichser“soll Konrad Renz als Mitglied des Gemeinderats während einer Sitzung des Gremiums Rainer Höfele bezeichnet haben. Dieser saß damals als Bürger im Publikum. Seit Anfang Februar lag der Fall bei der Staatsanwaltschaft. Mittlerweile hat diese das Verfahren eingestellt.
Laut Auskunft der Behörde passierte dies, nachdem der Beschuldigte Konrad Renz eine Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung gezahlt hat. Diese belief sich auf 800 Euro. Die Möglichkeit in diesem Stadium besteht bei geringfügigen Vergehen, sodass es keine Hauptverhandlung in der Sache gibt. Dabei ist die Zahlung einer Geldauflage in einem Fall wie diesem nicht zwangsläufig ein Schuldeingeständnis. Die Unschuldsvermutung in der Angelegenheit gilt dementsprechend weiterhin.
In der Sitzung des Gemeinderats im Dezember ging es seinerzeit um die Vorstellung der Kandidaten für das Amt des Beigeordneten. Renz hatte mit Verweis auf Corona den Antrag gestellt, den Tagesordnungspunkt abzusetzen und zu verschieben. Er begründete das damit, dass durch die damaligen Lockdown-Maßnahmen die Öffentlichkeit nicht gewährleistet sei. Das Gremium hatte diesen Antrag von Renz mehrheitlich abgelehnt.
Höfele sagte zur „Schwäbischen Zeitung“, ihn habe die Vorstellung der Kandidaten und die Wahl zum Beigeordneten interessiert. Mit Bezug auf Renz’ Argumentation sagte Höfele, er sei mit anderen Besuchern als Teil der Öffentlichkeit vor Ort gewesen. Nach der Entscheidung des Gremiums habe er zweimal in die Hände geklatscht, mehr nicht. Renz habe sich daraufhin zu ihm umgedreht und ihn als „Wichser“bezeichnet.
Konrad Renz äußerte sich auf Nachfrage im Februar so, dass es nach der Abstimmung lautes Klatschen und Beifallsbekundungen im Zuschauerraum gegeben habe. Er habe das als Antragsteller und Wortführer als auf ihn persönlich gemünzt wahrgenommen. Wer hinter ihm gesessen habe, habe er nicht erkannt – es seien allseits Masken getragen worden. Er habe die Reaktion hinter ihm als „abfällige Missachtung wahrgenommen und dann direkt ohne Verzögerung erwidert“. Er konnte sich damals aber nicht daran erinnern, dass er sich zu einer „anzeigewürdigen Äußerung“habe hinreißen lassen.