Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Nahversorger im Meckenbeurer Süden rückt näher
Zweiter Abschnitt des Gewerbegebiets am Flughafen nimmt nächste Hürde
MECKENBEUREN - So mancher flächensuchende Betrieb verfolgt interessiert, wie es mit dem zweiten Abschnitt des Gewerbegebiets Meckenbeuren-Flughafen voran geht. Ein weiterer Schritt zur Planreife ist am Mittwoch im Gemeinderat erfolgt. 25 Rückmeldungen von Bürgern und Behörden sind in der ersten von zwei Beteiligungsphasen eingegangen und eingearbeitet worden. Der Entwurf des Bebauungsplans (gebilligt bei einer Enthaltung von Katja Fleschhut) wird nun nochmals ausgelegt, weitere Stellungnahmen sind dann möglich, ehe „ein Knopf dran“ist.
Auf die sechs Rückmeldungen der Bürger und 19 der Träger öffentlicher Belange gingen Jeanette Peter für die Gemeindeverwaltung und Helmut Hornstein für das gleichnamige Überlinger Büro ein. Zudem ein Thema: der Umweltbericht. Ihm zufolge müssen 319 000 Ökopunkte eingesetzt werden, um die massiven Eingriffe in die Schutzgüter (vor allem den Boden) auszugleichen. 90 000 kommen auf zwei Grundstücken bei Kehlen zusammen, die extensiv zu Fettwiesen umgenutzt werden.
229 000 hat die Gemeinde beim Rekompensationspool gekauft – zum Preis von 0,97 Euro je Punkt.
Aus Gründen des Lärmschutzes (bezogen auf den existenten Verkehrslärm) ist das vier Hektar große Areal unterteilt in ein eingeschränktes Gewerbegebiet und eines, das keinen solchen Vorgaben unterliegt. Ersteres ist hin zur Wohnbebauung zu finden, bei der im Zuge der jetzigen Abwägung Baufenster vergrößert werden.
Für die Häuser im Wiesengrund als neue Nachbarn zudem von Belang:
Der Grünstreifen entlang des Geh- und Radweges wird auf dessen östliche Seite verlegt. Und: Die Abgrenzung zur Bebauung am Weiheresch wird mit einem Pflanzgebot ergänzt.
Für die Bewohner von Gerbertshaus wie Lochbrücke seit Langem von großem Interesse: Kann ein Nahversorger kommen? Bei der Antwort auf diesen Wunsch wirkte das Rechtsanwaltsbüro Wurster (Freiburg) mit, nachdem das Regierungspräsidium Tübingen auf das Agglomerationsverbot hingewiesen hatte. Heißt: Eine Ansammlung von Einzelhandelsgeschäften
ist unerwünscht. Ein großflächiger Discounter darf hier nicht sein.
Was dann auch zum Leitsatz führte, dass Einzelhandelsbetriebe nur zulässig sind, wenn sie keine zentrenrelevanten Sortimente (wie Lebensmittel) anbieten. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Auf der Teilfläche vier und fünf ist die Ansiedlung eines Nahversorgers möglich, da sie als eingeschränktes Gewerbegebiet gelten. Hornstein wies darauf hin, dass aufgrund der begrenzten Fläche ein großflächiger Betrieb von Vornherein nicht möglich ist, sondern allenfalls ein kleiner Nahversorger oder ein Cafe.
Von Karl Gälle (CDU) kam die Nachfrage, ob hierfür nicht ein Standort neben der Kindertagesstätte in Lochbrücke angedacht gewesen sei. Was Bürgermeisterin Elisabeth Kugel aufgrund der Fläche und der Option auf eine Kita-Erweiterung anders einschätzte.
Weitere Änderungen im Entwurf sehen unter anderem vor, dass Oberflächen von Photovoltaikanlagen reflexionsarm zu erstellen sind. Bei Dächern mit aufgelegten Photovoltaikanlagen entfällt die Pflicht zur extensiven Dachbegrünung.
Mit all diesen Änderungen wird der Entwurf nochmals öffentlich ausgelegt. Was dazu eintrifft, wird erneut abgewogen, ehe der Bebauungsplan vom Gemeinderat verabschiedet werden kann und Rechtskraft erlangt.