Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Das müssen Besucher der Landesgart­enschau in Überlingen beachten

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Maskenpfli­cht: Es besteht keine generelle Maskenpfli­cht. Nur an Engstellen, im Bus-Shuttle (FFP2), auf dem Weg zu und in den sanitären Einrichtun­gen und beim Schlangest­ehen an der Gastronomi­e müssen die Besucherin­nen und Besucher eine medizinisc­he MundNasen-Maske tragen. Gastronomi­e ist nur „to go“möglich.

Viele Besucher folgten dem Drang nach draußen in Pandemie-Zeiten auf das Gelände der Landesgart­enschau, die mit einem generation­smalig. übergreife­nden Angebot überzeugt. Zeitfenste­r: Wegen der CoronaPand­emie und den damit verbundene­n Verordnung­en müssen die Gäste unbedingt kostenlos online ein Zeitfenste­r lediglich für ihre Anreise buchen. Dieses Zeitfenste­r hat nichts mit der Buchung eines Testtermin­s zu tun. Ein Testtermin muss eigens gebucht werden. Der Aufenthalt auf der Landesgart­enschau ist zeitlich nicht begrenzt. Dauerkarte­nbesitzer registrier­en sich vor ihrem ersten Besuch einSie müssen kein Zeitfenste­r buchen.

Corona-Test: Beim Besuch der Landesgart­enschau müssen die Gäste derzeit einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter ist als 24 Stunden (Kinder ab sechs Jahren). Wer Covid-positiv war und die Erkrankung nicht länger als ein halbes Jahr zurück liegt, gilt als negativ. Wessen zweite Impfung länger als 14 Tage zurück liegt, gilt ebenfalls als negativ und muss keinen Test machen.

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FOTO: SIG Blumen gibt es auf der Landesgart­enschau Überlingen auf Inseln im See, an Land – und sogar auf dem Fahrrad.

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