Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Das müssen Besucher der Landesgartenschau in Überlingen beachten
Maskenpflicht: Es besteht keine generelle Maskenpflicht. Nur an Engstellen, im Bus-Shuttle (FFP2), auf dem Weg zu und in den sanitären Einrichtungen und beim Schlangestehen an der Gastronomie müssen die Besucherinnen und Besucher eine medizinische MundNasen-Maske tragen. Gastronomie ist nur „to go“möglich.
Viele Besucher folgten dem Drang nach draußen in Pandemie-Zeiten auf das Gelände der Landesgartenschau, die mit einem generationsmalig. übergreifenden Angebot überzeugt. Zeitfenster: Wegen der CoronaPandemie und den damit verbundenen Verordnungen müssen die Gäste unbedingt kostenlos online ein Zeitfenster lediglich für ihre Anreise buchen. Dieses Zeitfenster hat nichts mit der Buchung eines Testtermins zu tun. Ein Testtermin muss eigens gebucht werden. Der Aufenthalt auf der Landesgartenschau ist zeitlich nicht begrenzt. Dauerkartenbesitzer registrieren sich vor ihrem ersten Besuch einSie müssen kein Zeitfenster buchen.
Corona-Test: Beim Besuch der Landesgartenschau müssen die Gäste derzeit einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter ist als 24 Stunden (Kinder ab sechs Jahren). Wer Covid-positiv war und die Erkrankung nicht länger als ein halbes Jahr zurück liegt, gilt als negativ. Wessen zweite Impfung länger als 14 Tage zurück liegt, gilt ebenfalls als negativ und muss keinen Test machen.