Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Lange Haftstrafen im Singener Clan-Prozess
Streit in aller Öffentlichkeit endet blutig – Gericht hält „ganz empfindliche Freiheitsstrafen“für angemessen
STUTTGART/SINGEN (dpa) - Schon seit Jahren sind zwei syrische Clans verfeindet, mitten in Singen (Landkreis Konstanz) bekämpften sie sich bis aufs Blut: Sechs Männer müssen nach dem Angriff für mehrere Jahre ins Gefängnis, zwei Angeklagte kommen mit einer Bewährungsstrafe davon. Das Landgericht Konstanz verurteilte sie am Montag wegen gefährlicher Körperverletzung im Hochsicherheitsgericht in Stuttgart-Stammheim.
Es war „ein äußerst brutaler Überfall“im Dezember vergangenen Jahres, betonte der Vorsitzende Richter. Mit „einer Skrupellosigkeit“seien die acht Angeklagten auf die verfeindete Familie losgegangen – mitten am Tag, in aller Öffentlichkeit.
Ein Video von der Tat zeigt, wie die Männer mit einem Radkreuz, einer Fahrradkette und einem Stock auf drei Opfer einschlugen. Auch ein Messer war im Spiel. Ein Mann erlitt erhebliche Schnittverletzungen. Wegen des großen Blutverlusts sei er „in eine lebensgefährliche Situation gekommen“, erklärte der Vorsitzende Richter. Narben zeichnen sein Gesicht, er ist noch immer arbeitsunfähig.
Das Gericht bewertete den Übergriff als zielgerichtete Gruppentat. Die Vorbereitungen liefen über einen Chat, die Angeklagten seien planmäßig und arbeitsteilig vorgegangen. Vermutlich handelte es sich um eine Racheaktion für eine Schlägerei kurz zuvor, die Fehde soll seit Jahren andauern. Kurz nach der Tat wurden die Männer festgenommen und kamen in Untersuchungshaft.
Im Gerichtssaal hatten die Verteidiger Schmerzensgeld von bis zu 6000 Euro in bar überreicht. Doch es sei ein Fehlschluss gewesen, so der Vorsitzende Richter, als Entschuldigung Scheine auf den Tisch zu blättern und dann auf Bewährung zu hoffen. Für das Gericht habe ungeachtet eines etwaigen Täter-Opfer-Ausgleichs keine Zweifel bestanden, „dass ganz empfindliche Freiheitsstrafen verhängt werden müssen“.
Der Hauptangeklagte muss eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren, vier Männer müssen jeweils vier Jahre absitzen. Der jüngste Angeklagte, der zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alt war, geht für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Gericht sah bei ihm „schädliche Neigungen“, die eine Bewährung verhinderten. Zwei Angeklagte erhielten eine zweijährige Haftstrafe auf Bewährung und müssen 200 Sozialstunden leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.