Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Verwaltungsgericht lehnt Antrag von Konrad Renz ab
TETTNANG (lieg) - Im Fall des Normenkontrollverfahrens von FreieWähler-Gemeinderat Konrad Renz gegen die Stadt Tettnang liegt inzwischen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) vor. Das Gericht hat den Antrag von Konrad Renz abgelehnt, er trägt zudem die Kosten des Verfahrens. Eine Revision wird nicht zugelassen.
Im Oktober 2020 hatte der Tettnanger Gemeinderat eine sogenannte Compliance-Richtlinie beschlossen. Das Regelwerk, mit dem Ziel, Korruption vorzubeugen, beinhaltete Richtlinien, wie sich ehrenamtliche Mandatsträger im Gemeinderat, Ortschaftsrat und in Ausschüssen verhalten sollen. Konrad Renz hatte gegen diese Richtlinie anschließend ein Normenkontrollverfahren eingeleitet. Einen Eilantrag hatte der VGH zwar abgelehnt, aber in seiner Begründung deutliche Hinweise darauf geliefert, dass die Richtlinie rechtlich nicht ganz sauber sein könnte. Im Februar dieses Jahres hob der Gemeinderat die Richtlinie deshalb wieder auf. Renz hielt das Verfahren dennoch weiterhin aufrecht – mit der Begründung, dass die Aufhebung der Richtlinie nicht rechtmäßig erfolgt sei. Unter anderem seien die Einladungen zu der Sitzung damals nicht rechtzeitig erfolgt, so die Begründung von Renz. Die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt hatte der Stadt Tettnang daraufhin Recht gegeben und erklärt, dass die Einladungen rechtzeitig erfolgt und die Aufhebung der Richtlinie korrekt erfolgt sei. Zum gleichen Schluss kam nun auch der VGH, der den Antrag von Konrad Renz abgelehnt hat.