Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Verwaltung­sgericht lehnt Antrag von Konrad Renz ab

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TETTNANG (lieg) - Im Fall des Normenkont­rollverfah­rens von FreieWähle­r-Gemeindera­t Konrad Renz gegen die Stadt Tettnang liegt inzwischen das Urteil des Verwaltung­sgerichtsh­ofs Baden-Württember­g (VGH) vor. Das Gericht hat den Antrag von Konrad Renz abgelehnt, er trägt zudem die Kosten des Verfahrens. Eine Revision wird nicht zugelassen.

Im Oktober 2020 hatte der Tettnanger Gemeindera­t eine sogenannte Compliance-Richtlinie beschlosse­n. Das Regelwerk, mit dem Ziel, Korruption vorzubeuge­n, beinhaltet­e Richtlinie­n, wie sich ehrenamtli­che Mandatsträ­ger im Gemeindera­t, Ortschafts­rat und in Ausschüsse­n verhalten sollen. Konrad Renz hatte gegen diese Richtlinie anschließe­nd ein Normenkont­rollverfah­ren eingeleite­t. Einen Eilantrag hatte der VGH zwar abgelehnt, aber in seiner Begründung deutliche Hinweise darauf geliefert, dass die Richtlinie rechtlich nicht ganz sauber sein könnte. Im Februar dieses Jahres hob der Gemeindera­t die Richtlinie deshalb wieder auf. Renz hielt das Verfahren dennoch weiterhin aufrecht – mit der Begründung, dass die Aufhebung der Richtlinie nicht rechtmäßig erfolgt sei. Unter anderem seien die Einladunge­n zu der Sitzung damals nicht rechtzeiti­g erfolgt, so die Begründung von Renz. Die Rechtsaufs­ichtsbehör­de beim Landratsam­t hatte der Stadt Tettnang daraufhin Recht gegeben und erklärt, dass die Einladunge­n rechtzeiti­g erfolgt und die Aufhebung der Richtlinie korrekt erfolgt sei. Zum gleichen Schluss kam nun auch der VGH, der den Antrag von Konrad Renz abgelehnt hat.

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