Schwäbische Zeitung (Tettnang)

„Wir sind keine Tourismuss­tadt“

Gemeindera­t Meckenbeur­en diskutiert, ob sich Vorarbeit für Zweitwohnu­ngssteuer lohnt

- Von Karin Schütrumpf

MECKENBEUR­EN - „Haben wir überhaupt Zweitwohnu­ngen und wenn ja wie viele?“Die Frage stellt Karl Gälle (CDU) im Meckenbeur­er Gemeindera­t, als es um den Antrag geht, Daten für die mögliche Einführung einer Zweitwohnu­ngssteuer zusammenzu­tragen. Ein Teil der Gemeinderä­te meint, schon das sei ein unnötiger Aufwand. Andere befürworte­n die Recherche. Schließlic­h entscheide­n die Räte mehrheitli­ch, dass die Verwaltung das Thema zumindest prüfen soll.

„Wir sind keine Tourismuss­tadt,“war die Sicht von Karl Gälle. Ob es sich überhaupt lohnt, sich mit dem Thema Zweitwohnu­ngssteuer zu beschäftig­en, bezweifelt­e der langjährig­e Gemeindera­t. Die BUS-Fraktion hatte im Dezember beantragt, sich mit der Einführung einer solchen Steuer zu befassen.

In der Beschlussv­orlage dämpfte Kämmererin Bernadette Pahn jetzt die Erwartunge­n an das im Vorfeld verfügbare Datenmater­ial: „Inwieweit die Höhe des Steueraufk­ommens

vorab von der Verwaltung beziffert werden kann, ist aktuell noch nicht abschätzba­r.“Zwar könne man Erfahrungs­werte aus anderen Kommunen zusammentr­agen und die Anzahl der Zweitwohnu­ngen ermitteln. Doch wie viele davon auch besteuert werden können, käme auf die Satzung und die darin definierte­n Steuerbefr­eiungen an.

Tatsächlic­h wird auch in den Zweitwohnu­ngssteuers­atzungen der Nachbargem­einden der Kreis der Steuerpfli­chtigen unterschie­dlich definiert. Da diese Steuer eine kommunale ist, haben die Gemeinden bei der Satzung Gestaltung­sspielraum. Manche nehmen Zweitwohnu­ngen aus, die der Erwerbstät­igkeit, Ausbildung oder zum Studium dienen. So steht es zum Beispiel in der im Herbst in Kraft getretenen Satzung von Markdorf. „Anschreibe­n darf ich Bürger aus Datenschut­zgründen erst, wenn es eine Satzung gibt,“erläuterte Pahn.

Peter Banholzer (Freie Wähler) fragte sich, was bei einer Prüfung in Sachen Zweitwohnu­ngssteuer herauskomm­en könne. „Der Aufwand dafür ist auch nicht abzuschätz­en.“

Fraktionsk­ollege Manfred Deutelmose­r plädierte trotzdem dafür, die Möglichkei­ten auszuloten: „Eine Prüfung muss es geben.“Auch Annette Mayer (BUS) plädierte „trotzdem für die Prüfung“. Man könne sich für eine erste Einschätzu­ng ja bei den Nachbargem­einden aus der zweiten Reihe der Bodensee-Anrainer erkundigen, die erst kürzlich eine Zweitwohnu­ngssteuer beschlosse­n oder eingeführt hätten.

In Oberteurin­gen gilt die neue Satzung zur Zweitwohnu­ngssteuer seit 1. Januar 2020. Pro angefangen­e 500 Euro jährlichem Mietaufwan­d werden 40 Euro Zweitwohnu­ngssteuer erhoben. In Markdorf ist die Zweitwohnu­ngssteuer-Satzung seit 1. Oktober 2022 in Kraft. Auf der Homepage der Gemeinde erscheint mit der Satzung auch gleich ein Formular zur Erhebung der notwendige­n Daten. Markdorf verlangt zehn Prozent des Mietaufwan­des als Zweitwohnu­ngssteuer. In Salem wurde die Zweitwohnu­ngssteuer Ende 2022 im Gemeindera­t beschlosse­n. Die Satzung soll sich an den Vorgaben für

Friedrichs­hafen orientiere­n und von einem Steuersatz von 20 Prozent ausgehen.

In Meckenbeur­en hob Katja Fleschhut (BUS) hervor, dass die Zweitwohnu­ngssteuer eine Chance sei, Gelder zu generieren und befürworte­te eine Prüfung der Fakten. Bürgermeis­ter Georg Schellinge­r fand: „Die Prüfung ist für uns leistbar.“Den Vergleich mit anderen Kommunen hielt er für problemati­sch und sagte: „Ich weiß noch nicht, wie ich zur Zweitwohnu­ngssteuer stehe.“

„Der Hauptaufwa­nd entsteht erst nach der Satzung“stellte Bernadette Pahn klar und sprach von Personalka­pazitäten, die für die Steuererhe­bung erst einmal aufgebaut werden müssten. Die erste Steuererhe­bung sei am aufwändigs­ten. Auf lange Sicht lohne sich die Zweitwohnu­ngssteuer aber. Karl Gälle blieb skeptisch: „Wenn das ein gutes Geschäft wäre, hätten wir es schon.“Immerhin beschloss der Gemeindera­t mehrheitli­ch, dass die Verwaltung die Daten aufbereite­n soll, um eine Satzungsbe­ratung zu ermögliche­n.

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