Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Verkehrsbehinderungen in Markdorf wegen Fasnet
Parkhaus Poststraße ist während des Umzugs am 11. Februar zu
MARKDORF (sz) - Beim Fastnachtsumzug der Historischen Narrenzunft Markdorf am Sonntag, 11. Februar, und zum Narrenbaumfällen am Dienstag, 13. Februar, gelten wieder besondere Verkehrsregelungen in der Innenstadt, teilt die Stadt mit.
Entlang des Umzugswegs und auf den innerörtlichen Umleitungsstrecken bestehen am Sonntag beidseitige Halteverbote auf welche die Verkehrsteilnehmer frühzeitig hingewiesen werden. Ein besonderer Hinweis ergeht an die Nutzer des Parkhauses Poststraße sowie an die Anwohner der Umzugsstrecke. Die Ausfahrt aus der Parkgarage ist am Sonntag, 11. Februar, während der Dauer des Umzugs von 13 bis 16 Uhr nicht möglich. Auch den Anwohnern der Umzugsstrecke wird es während der Dauer der Veranstaltung nicht möglich sein, von ihren Garagen auszufahren. Die Stadtverwaltung bittet die Anwohner der Umzugsstrecke, rechtzeitig aus den Garagen auszufahren oder umzuparken, wenn sie am Sonntagnachmittag auf ihr Fahrzeug angewiesen sind.
Der Aufstellungsbereich des Umzugs ist in der Schedlerstraße, Pestalozzistraße und in der Auenstraße. Der Umzug bewegt sich über die Obertorstraße – Marktplatz – Marktstraße – Ulrichstraße – Breite Gasse – Am Stadtgraben – Poststraße – Hauptstraße – Bussenstraße. Er löst sich in der Bussenstraße auf Höhe der Stadthalle auf.
Auf dem Marktplatz ist am Dienstag, 13. Februar, ab 12 Uhr das Parken aus Sicherheitsgründen untersagt. Autofahrer, die ihr Fahrzeug dennoch verbotswidrig abstellen, müssen für etwaige Abschleppkosten aufkommen. Auch wer unbefugt auf den Parkf lächen vor dem Polizeiposten parkt, muss damit rechnen, abgeschleppt zu werden, wie es in der Pressemitteilung heißt.