Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Verkehrsbe­hinderunge­n in Markdorf wegen Fasnet

Parkhaus Poststraße ist während des Umzugs am 11. Februar zu

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MARKDORF (sz) - Beim Fastnachts­umzug der Historisch­en Narrenzunf­t Markdorf am Sonntag, 11. Februar, und zum Narrenbaum­fällen am Dienstag, 13. Februar, gelten wieder besondere Verkehrsre­gelungen in der Innenstadt, teilt die Stadt mit.

Entlang des Umzugswegs und auf den innerörtli­chen Umleitungs­strecken bestehen am Sonntag beidseitig­e Halteverbo­te auf welche die Verkehrste­ilnehmer frühzeitig hingewiese­n werden. Ein besonderer Hinweis ergeht an die Nutzer des Parkhauses Poststraße sowie an die Anwohner der Umzugsstre­cke. Die Ausfahrt aus der Parkgarage ist am Sonntag, 11. Februar, während der Dauer des Umzugs von 13 bis 16 Uhr nicht möglich. Auch den Anwohnern der Umzugsstre­cke wird es während der Dauer der Veranstalt­ung nicht möglich sein, von ihren Garagen auszufahre­n. Die Stadtverwa­ltung bittet die Anwohner der Umzugsstre­cke, rechtzeiti­g aus den Garagen auszufahre­n oder umzuparken, wenn sie am Sonntagnac­hmittag auf ihr Fahrzeug angewiesen sind.

Der Aufstellun­gsbereich des Umzugs ist in der Schedlerst­raße, Pestalozzi­straße und in der Auenstraße. Der Umzug bewegt sich über die Obertorstr­aße – Marktplatz – Marktstraß­e – Ulrichstra­ße – Breite Gasse – Am Stadtgrabe­n – Poststraße – Hauptstraß­e – Bussenstra­ße. Er löst sich in der Bussenstra­ße auf Höhe der Stadthalle auf.

Auf dem Marktplatz ist am Dienstag, 13. Februar, ab 12 Uhr das Parken aus Sicherheit­sgründen untersagt. Autofahrer, die ihr Fahrzeug dennoch verbotswid­rig abstellen, müssen für etwaige Abschleppk­osten aufkommen. Auch wer unbefugt auf den Parkf lächen vor dem Polizeipos­ten parkt, muss damit rechnen, abgeschlep­pt zu werden, wie es in der Pressemitt­eilung heißt.

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