Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Diese Policen greifen bei Diebstählen
Versicherungen schauen meist genau hin und zahlen manchmal nur bei Raub
Wohnungseinbruch
Für den Schaden durch einen Wohnungseinbruch kommt die Hausratversicherung auf. Der Versicherungsschutz umfasst das gesamte bewegliche Eigentum, das in der Wohnung und den dazugehörigen Nebenräumen untergebracht ist. Das können etwa Möbel, Bücher, Kleidung oder elektronische Geräte sein. „Bei den meisten Tarifen sind auch im Urlaub Kamera, Laptop oder Handy gegen Einbruchdiebstahl versichert, sofern die Ferienunterkunft verschlossen war“, sagt Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Entwenden der Tasche ohne Gewalt, ist nicht von der Hausratversicherung gedeckt.
Smartphone
Handys sind Teil des Hausrats, deshalb sind sie auch über die Hausratversicherung geschützt. Wird das Mobiltelefon etwa bei einem Einbruchdiebstahl aus der Wohnung gestohlen, ersetzt der Versicherer den Wiederbeschaffungswert. Gleiches gilt, wenn der Versicherte unterwegs ausgeraubt wird. Je nach Vertrag können Handys auch versichert sein, wenn sie zum Beispiel aus dem abgeschlossenen Hotelzimmer gestohlen werden.
Smartphonebesitzer können sich auch mit speziellen Handyversicherungen gegen eine Vielzahl von Schäden, so auch Diebstahl, absichern. Es gibt unterschiedliche Verträge. In manchen Tarifen ist das Handy nur bei einem Raub oder einem Einbruchdiebstahl
versichert. Andere Tarife versichern auch den einfachen Diebstahl – etwa die Entwendung in einem unaufmerksamen Moment. Verbraucherschützer raten von solchen Handyversicherungen allerdings ab, weil sie oft teuer sind und der mögliche Schaden überschaubar ist.
Bargeld
„Nach einem Einbruch in die Wohnung entschädigt der Versicherer gestohlenes Geld bis zu einer bestimmten Höchstgrenze, in der Regel 3000 Euro“, sagt KäferRohrbach. Höhere Summen Bargeld sind somit nicht automatisch versichert, können aber individuell, etwa bei Aufbewahrung in einem Tresor, mitversichert werden.
Generelles
„Wichtig ist, dass ein Schaden schnell gemeldet wird“, sagt Verbraucherschützerin Klug. Zum einen bei der Polizei, zum anderen beim Versicherer. Vom Versicherer erhalten Betroffene ein Formular, das auszufüllen ist. Dem Formular sind Fotos, Belege und Rechnungen der betroffenen Gegenstände beizulegen. Der Versicherer prüft den Schaden in Höhe und Entstehung, lotet also aus, wie es zu dem Diebstahl kommen konnte. Wenn fahrlässiges Verhalten beispielsweise zum Wohnungseinbruch beigetragen hat, kann es unter Umständen zur Leistungskürzung kommen. „Geöffnete Fenster beim Verlassen des Hauses“seien ein typisches Beispiel für eine solche Fahrlässigkeit, sagt Käfer-Rohrbach.
Und was ist mit dem Beitrag – steigt er automatisch nach einer Schadensmeldung? „Nein, der Beitrag steigt nicht wie etwa bei einer Kfz-Haftpf lichtversicherung“, sagt Klug. Was der Versicherer aber tun kann: den Vertrag kündigen.