Schwäbische Zeitung (Tettnang)
„Mittel für Waffenlieferungen zweckentfremdet“
zur Solidarität mit den untergetauchten oder inhaftierten RAF-Mitgliedern in Berlin. Aber wo bleibt der große Empörungsaufschrei darüber in unserer Regierung und in den Medien? Scheint man da auf dem linken Auge erblindet zu sein oder ist es nur salonfähig, die rechtsradikalen Gruppierungen in der Öffentlichkeit scharf zu kritisieren? Die Statistik belegt, dass die Zahl der Linksextremisten in der Bundesrepublik und deren Anteil Gewaltbereiter von dem der Rechtsradikalen nicht weit entfernt ist.
Folgerichtig wäre nun, dass sich auch Demos gegen links bilden. Raimund Oelhaf, Wilhelmsdorf
Zu „Rechtsextremisten im Bundestag?“(SZ vom 13. März):
Nur im Bundestag? Offensichtlich nicht nur im Bundestag. Den Spitzenplatz dafür belegt zweifellos der Spitzenkandidat der AfD für die Europawahlen, Maximilian Krah. Im EU-Parlament gehört er der Fraktion „Identität und Demokratie“(ID) an. 2019 beschäftigte er Guillaume Pradoura, einen rechtsextremen Franzosen.
Dem wurde von der rechten Le Pen Partei „Rassemblement National“gekündigt, weil er die französische identitäre Bewegung mitbegründet hat. Das muss man erst mal schaffen: von der extremen Partei von Marie Le Pen ausgeschlossen zu werden, weil man zu weit rechts ist. Krah selber wurde 2022 von der ID ein halbes Jahr suspendiert, weil er Le Pen nicht unterstützte, sondern den Konkurrenten Eric Zemmour, der weit rechts von Le Pen steht.
Wolfgang Dürrenberger, Maselheim
Zu „Bundeswehr fehlt es an allem“(SZ vom 13. März):
In Deutschland wurden 2022 die Gesetzentwürfe zur Errichtung des „Sondervermögens Bundeswehr“und zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87a) beschlossen. Mit dem Sondervermögen, in Wirklichkeit neue Schulden, werden 100 Milliarden Euro bereitgestellt, um Ausrüstungsvorhaben der Bundeswehr zu finanzieren. In ihrem Jahresbericht hat die Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestags, Eva Högl (SPD), nun aber erklärt, dass die Bundeswehr immer noch von allem zu wenig hat, weil unter anderem die beschafften Waffen trotz des beschlossenen „Sondervermögens Bundeswehr“nicht ausschließlich der Bundeswehr zugute gekommen wären, sondern für Waffenlieferungen in die Ukraine zweckentfremdet wurden. Im November 2023 hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geurteilt, dass die AmpelBundesregierung die Haushaltsmittel für den Kampf gegen Corona nicht verfassungswidrig für den Klimaschutz verwenden darf. Meines Erachtens können deshalb auch nicht die Haushaltsmittel des „Sondervermögens Bundeswehr“für das ukrainische Militär zweckentfremdet werden.
Roland Klose, Bad Fredeburg
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