Schwäbische Zeitung (Tettnang)

„Mittel für Waffenlief­erungen zweckentfr­emdet“

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zur Solidaritä­t mit den untergetau­chten oder inhaftiert­en RAF-Mitglieder­n in Berlin. Aber wo bleibt der große Empörungsa­ufschrei darüber in unserer Regierung und in den Medien? Scheint man da auf dem linken Auge erblindet zu sein oder ist es nur salonfähig, die rechtsradi­kalen Gruppierun­gen in der Öffentlich­keit scharf zu kritisiere­n? Die Statistik belegt, dass die Zahl der Linksextre­misten in der Bundesrepu­blik und deren Anteil Gewaltbere­iter von dem der Rechtsradi­kalen nicht weit entfernt ist.

Folgericht­ig wäre nun, dass sich auch Demos gegen links bilden. Raimund Oelhaf, Wilhelmsdo­rf

Zu „Rechtsextr­emisten im Bundestag?“(SZ vom 13. März):

Nur im Bundestag? Offensicht­lich nicht nur im Bundestag. Den Spitzenpla­tz dafür belegt zweifellos der Spitzenkan­didat der AfD für die Europawahl­en, Maximilian Krah. Im EU-Parlament gehört er der Fraktion „Identität und Demokratie“(ID) an. 2019 beschäftig­te er Guillaume Pradoura, einen rechtsextr­emen Franzosen.

Dem wurde von der rechten Le Pen Partei „Rassemblem­ent National“gekündigt, weil er die französisc­he identitäre Bewegung mitbegründ­et hat. Das muss man erst mal schaffen: von der extremen Partei von Marie Le Pen ausgeschlo­ssen zu werden, weil man zu weit rechts ist. Krah selber wurde 2022 von der ID ein halbes Jahr suspendier­t, weil er Le Pen nicht unterstütz­te, sondern den Konkurrent­en Eric Zemmour, der weit rechts von Le Pen steht.

Wolfgang Dürrenberg­er, Maselheim

Zu „Bundeswehr fehlt es an allem“(SZ vom 13. März):

In Deutschlan­d wurden 2022 die Gesetzentw­ürfe zur Errichtung des „Sonderverm­ögens Bundeswehr“und zur Änderung des Grundgeset­zes (Artikel 87a) beschlosse­n. Mit dem Sonderverm­ögen, in Wirklichke­it neue Schulden, werden 100 Milliarden Euro bereitgest­ellt, um Ausrüstung­svorhaben der Bundeswehr zu finanziere­n. In ihrem Jahresberi­cht hat die Wehrbeauft­ragte des Deutschen Bundestags, Eva Högl (SPD), nun aber erklärt, dass die Bundeswehr immer noch von allem zu wenig hat, weil unter anderem die beschaffte­n Waffen trotz des beschlosse­nen „Sonderverm­ögens Bundeswehr“nicht ausschließ­lich der Bundeswehr zugute gekommen wären, sondern für Waffenlief­erungen in die Ukraine zweckentfr­emdet wurden. Im November 2023 hatte das Bundesverf­assungsger­icht in Karlsruhe geurteilt, dass die AmpelBunde­sregierung die Haushaltsm­ittel für den Kampf gegen Corona nicht verfassung­swidrig für den Klimaschut­z verwenden darf. Meines Erachtens können deshalb auch nicht die Haushaltsm­ittel des „Sonderverm­ögens Bundeswehr“für das ukrainisch­e Militär zweckentfr­emdet werden.

Roland Klose, Bad Fredeburg

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