Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Pilot erhält Strafbefeh­l

Staatsanwä­ltin spricht von „riesengroß­em Schutzenge­l“– Spielplatz ist sonst gut besucht

- Von Mark Hildebrand­t

MECKENBEUR­EN - Die Geldstrafe hat der Pilot gleich gezahlt, der zum Jahreswech­sel 2022/23 über Meckenbeur­en seine Kabinentür verloren hatte. Die krachte damals auf einen Spielplatz. Gegen den Mann wurde ein Strafbefeh­l wegen fahrlässig­er Gefährdung des Flugverkeh­rs erlassen.

Von einem „riesengroß­en Schutzenge­l“für Meckenbeur­en sprach bei der Jahrespres­sekonferen­z Staatsanwä­ltin Christine Weiss. Immerhin befand sich der Pilot, als er das Flugzeugte­il verlor, in einer Höhe von rund 650 Metern über der Siedlung.

Die gut sechs Kilo schwere Tür schlug damals direkt neben der St.-Lukas-Klinik an einer Spielplatz-Schaukel ein. Ganz nah stand damals der Heilerzieh­ungspf leger Roman Eckenfels zusammen mit einer anderen Person. Laut Staatsanwa­ltschaft nur etwa 12,90 Meter entfernt.

Eckenfels hatte gerade Kinder aus der Tagesklini­k nach draußen begleitet. Die saßen da schon in den Autos der Eltern. „Zum Glück“, betonte der Heilerzieh­ungspf leger damals im Gespräch. Er realisiert­e nicht sofort, was da passierte: „Da war ein dumpfes Geräusch.“

An einem anderen Tag hätte es beim Absturz des 1,40 mal zwei Meter großen Flugzeugte­ils Verletzte oder gar Tote geben können. Der Spielplatz gehört zur Eltern-Kind-Station und ist normalerwe­ise recht gut besucht. Über den Jahreswech­sel war die geschlosse­n, nur die Tagesklini­k war in Betrieb, wie Eckenfels erklärte.

Ein 55-Jähriger war am Mittag des 30. Dezember 2022 mit seiner Diamond DA 42 NG von Friedrichs­hafen aus gestartet und wollte zurück zu seinem Heimatf

lughafen nach Zürich.

Der Pilot war gestartet, obwohl es eine Warnmeldun­g gegeben hatte, dass eine Flugzeugtü­r nicht geschlosse­n war. Die Fehlersuch­e, so Staatsanwä­ltin Weiss, sei erfolglos geblieben.

Von einer visuellen und auch akustische­n Warnung sprach damals Kerstin Mumenthale­r vom Vorstand der Motorf luggruppe Zürich (MFGZ). Das System habe auch funktionie­rt.

Der Besitzer der Maschine, die Horizon Swiss Flight Academy aus Zürich, verwies auf den „einwandfre­ien technische­n Zustand“der Maschine. Er bezog sich dabei auch auf das zertifizie­rte Wartungspr­ogramm für kommerziel­l betriebene Flugzeuge.

Dass es in der Tat ein Pilotenfeh­ler war, ergaben denn auch die Ermittlung­en, die in dem Strafbefeh­l mündeten.

In der Luft, so führte Christine Weiss jetzt bei der Pressekonf­erenz aus, habe der Pilot einen Luftzug in 3500 Fuß Höhe (über Meeresspie­gel) verspürt. Entgegen der Sicherheit­svorgaben habe er dann im Flug versucht, die Tür zu verriegeln. Dadurch öffnete er die Tür allerdings. Die riss es dann komplett aus der Verankerun­g.

Die Geldstrafe in Höhe von 7500 Euro (30 Tagessätze à 250 Euro) habe der Mann direkt vollständi­g bezahlt. „Der Pilot hat eingesehen, dass es nicht so ganz glücklich war, was er da gemacht hat“, schildert Christine Weiss die Reaktion des Mannes.

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FOTO: FLORIAN PEKING Direkt neben der Schaukel: Roman Eckenfels zeigt Anfang 2023 die Absturzste­lle und Größe der Flugzeugtü­r.
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FOTO: STIFTUNG LIEBENAU Auf diesem Spielplatz kommt die Flugzeugtü­r damals herunter, direkt neben der Schaukel.

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