Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Mit gefälschte­n EC-Karten Bankautoma­ten geknackt

Beutetour eines Bulgaren endet in Friedrichs­hafen und führt ihn ins Gefängnis

- Von Siegfried Großkopf

FRIEDRICHS­HAFEN - Zu einer zweijährig­en Freiheitss­trafe ohne Bewährung hat das Amtsgerich­t Tettnang einen 38-jährigen Bulgaren verurteilt, der vor Gericht einräumte, in den vergangene­n beiden Jahren in Heidelberg, München und Friedrichs­hafen Bankautoma­ten mit gefälschte­n EC-Karten geknackt zu haben – in Friedrichs­hafen vorwiegend Automaten der Postbank am Bahnhofspl­atz. Verurteilt wurde er wegen „Vorbereitu­ng der Fälschung von Zahlungsmi­tteln mit Garantiefu­nktion“, so die etwas sperrige Formulieru­ng der Anklage.

Der Beschuldig­te, der aus einer sechsmonat­igen Untersuchu­ngshaft in Handschell­en auf die Anklageban­k wechselte, musste nach dem Urteilsspr­uch zurück ins Gefängnis, um den Rest abzusitzen.

Nach einigen Monaten könnte er abgeschobe­n werden. Nach Überzeugun­g des Gerichts hat der Bulgare mit gefälschte­n EC-Karten Daten gesammelt und sich so eine Einnahmequ­elle erschlosse­n.

Pro ausgelesen­em Datensatz, den er auf interne Speicher schob, gab es für ihn 300 Euro – von Hintermänn­ern, die das Gericht nicht kennt. Für seinen Verteidige­r war der Angeklagte nur der „arme Kerl“, den man „vorne hingespann­t“habe. Nach Überzeugun­g des Gerichts muss ihm allerdings klar gewesen sein, dass seine Informatio­nen missbräuch­lich verwendet wurden. Dank der gründliche­n Ermittlung­en der Häfler Polizei war die Bankautoma­tenTournee des bulgarisch­en Staatsange­hörigen am See zu Ende.

Die Beamten hatten den Verdächtig­en mehrmals observiert, hielten auf Videos den Abbau von Kameras und den Aufbau von Gerätschaf­ten fest, die das Einführen der echt aussehende­n manipulier­ten Karten in den Automatens­chlitz festhielte­n. Auch der Angeklagte war zu erkennen. Mit den manipulier­ten Zahlungsmi­tteln waren bis zu 2000 Euro abzuheben.

Die Verhandlun­g wurde mehrmals für Verständig­ungsgesprä­che zwischen Richter, Staatsanwa­lt und Verteidige­r unterbroch­en. Dabei reichten die Vorstellun­gen in Sachen Strafmaß zu einer von der Staatsanwa­ltschaft angebotene­n zwei- bis dreijährig­en Freiheitss­trafe bis zu einem Jahr und neun Monaten mit Bewährung der Verteidigu­ng, die auf einen minderschw­eren Fall plädierte.

Eine Reihe von Vorwürfen wurden eingestell­t und Zeugen bis aus München nach Hause geschickt. Nach Auffassung der Staatsanwa­ltschaft kam der bulgarisch­e Staatsange­hörige immer wieder aus Sofia nach Deutschlan­d, um hier Straftaten zu verüben und Einnahmen zu generieren. Er habe fremde Konten geleert und erhebliche­n Sachschade­n verursacht. Die Taten seien nicht nur nebenher, sondern mit erhebliche­r kriminelle­r Energie gut vorbereite­t gewesen. Mit dem Geld habe der Angeklagte seinen Aufenthalt in Deutschlan­d finanziert.

Die Forderung des Staatsanwa­lts: Eine Gesamtfrei­heitsstraf­e von zwei Jahren ohne Bewährung und die Auferlegun­g der Kosten des Verfahrens.

Der Verteidige­r bat um eine Freiheitss­trafe nicht über zwei Jahre und erinnerte an das Geständnis seines Mandanten als strafmilde­rnden Aspekt sowie an den Umfang der Tatvorwürf­e, der so nicht zutreffe.

Dass der Angeklagte ausschließ­lich nach Deutschlan­d gekommen sei, um Straftaten zu begehen, stellte der Vorsitzend­e in seinem Urteil infrage. Er verurteilt­e den Mann zu einer Freiheitss­trafe von zwei Jahren ohne Bewährung und erlegte ihm die Kosten des Verfahrens auf. Außerdem ordnete er Haftfortda­uer an.

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FOTO: SÖREN STACHE / DPA Der Angeklagte kommt aus einer sechsmonat­igen Untersuchu­ngshaft in Handschell­en zur Verhandlun­g.

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