Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Mit gefälschten EC-Karten Bankautomaten geknackt
Beutetour eines Bulgaren endet in Friedrichshafen und führt ihn ins Gefängnis
FRIEDRICHSHAFEN - Zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung hat das Amtsgericht Tettnang einen 38-jährigen Bulgaren verurteilt, der vor Gericht einräumte, in den vergangenen beiden Jahren in Heidelberg, München und Friedrichshafen Bankautomaten mit gefälschten EC-Karten geknackt zu haben – in Friedrichshafen vorwiegend Automaten der Postbank am Bahnhofsplatz. Verurteilt wurde er wegen „Vorbereitung der Fälschung von Zahlungsmitteln mit Garantiefunktion“, so die etwas sperrige Formulierung der Anklage.
Der Beschuldigte, der aus einer sechsmonatigen Untersuchungshaft in Handschellen auf die Anklagebank wechselte, musste nach dem Urteilsspruch zurück ins Gefängnis, um den Rest abzusitzen.
Nach einigen Monaten könnte er abgeschoben werden. Nach Überzeugung des Gerichts hat der Bulgare mit gefälschten EC-Karten Daten gesammelt und sich so eine Einnahmequelle erschlossen.
Pro ausgelesenem Datensatz, den er auf interne Speicher schob, gab es für ihn 300 Euro – von Hintermännern, die das Gericht nicht kennt. Für seinen Verteidiger war der Angeklagte nur der „arme Kerl“, den man „vorne hingespannt“habe. Nach Überzeugung des Gerichts muss ihm allerdings klar gewesen sein, dass seine Informationen missbräuchlich verwendet wurden. Dank der gründlichen Ermittlungen der Häfler Polizei war die BankautomatenTournee des bulgarischen Staatsangehörigen am See zu Ende.
Die Beamten hatten den Verdächtigen mehrmals observiert, hielten auf Videos den Abbau von Kameras und den Aufbau von Gerätschaften fest, die das Einführen der echt aussehenden manipulierten Karten in den Automatenschlitz festhielten. Auch der Angeklagte war zu erkennen. Mit den manipulierten Zahlungsmitteln waren bis zu 2000 Euro abzuheben.
Die Verhandlung wurde mehrmals für Verständigungsgespräche zwischen Richter, Staatsanwalt und Verteidiger unterbrochen. Dabei reichten die Vorstellungen in Sachen Strafmaß zu einer von der Staatsanwaltschaft angebotenen zwei- bis dreijährigen Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr und neun Monaten mit Bewährung der Verteidigung, die auf einen minderschweren Fall plädierte.
Eine Reihe von Vorwürfen wurden eingestellt und Zeugen bis aus München nach Hause geschickt. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft kam der bulgarische Staatsangehörige immer wieder aus Sofia nach Deutschland, um hier Straftaten zu verüben und Einnahmen zu generieren. Er habe fremde Konten geleert und erheblichen Sachschaden verursacht. Die Taten seien nicht nur nebenher, sondern mit erheblicher krimineller Energie gut vorbereitet gewesen. Mit dem Geld habe der Angeklagte seinen Aufenthalt in Deutschland finanziert.
Die Forderung des Staatsanwalts: Eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung und die Auferlegung der Kosten des Verfahrens.
Der Verteidiger bat um eine Freiheitsstrafe nicht über zwei Jahre und erinnerte an das Geständnis seines Mandanten als strafmildernden Aspekt sowie an den Umfang der Tatvorwürfe, der so nicht zutreffe.
Dass der Angeklagte ausschließlich nach Deutschland gekommen sei, um Straftaten zu begehen, stellte der Vorsitzende in seinem Urteil infrage. Er verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung und erlegte ihm die Kosten des Verfahrens auf. Außerdem ordnete er Haftfortdauer an.