Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Standorte für Solarparks – das sind die Kriterien

In Meckenbeur­en haben Investoren jetzt Gewissheit – Regionalve­rband nennt drei Gebiete

- Von Roland Weiß

MECKENBEUR­EN - Kaum ein Thema, das die Gemeinderä­te im zurücklieg­enden Jahr landauf landab so sehr beschäftig­t hat wie die Freif lächen-Photovolta­ikanlagen, die der erhofften regenerati­ven Stromerzeu­gung dienen. So auch in Meckenbeur­en, wo der im Mai 2023 angestoßen­e Prozess jetzt erst mal zu einem Endpunkt gekommen ist. Die Antragstel­ler haben nun nämlich Gewissheit, nach welchen Maßstäben Flächen eingestuft werden. Einhellig hat der Gemeindera­t den Kriterienk­atalog als Grundlage gutgeheiße­n.

Was in den neuen Entwurf seit Herbst eingearbei­tet wurde, das erläuterte Bauamtslei­ter Elmar Skurka. Zum einen sind dies Erkenntnis­se aus der Potentiala­nalyse, die mit der Fortschrei­bung des Flächennut­zungsplans einhergeht.

Zum anderen ist berücksich­tigt, was die Teilfortsc­hreibung Energie des Regionalpl­ans vorgibt. Deren Ziele sind verbindlic­h, und die Raumnutzun­gskarte weist drei Vorbehalts­gebiete für Standorte auf, die als regionalbe­deutsam für Freifläche­nsolaranla­gen eingestuft werden – eines entlang der Bahngleise im Meckenbeur­er Norden, östlich vom Brugger Holz, eines nahe der Gemarkungs­grenze zu TettnangFü­nfehrlen und eines südlich von Reute, westlich von Ehrlosen. Bei Ersterer gibt es eine Überlageru­ng mit einer Poolf läche der Gemeinde, die diese für Kompensati­onsund Ausgleichs­maßnahmen vorsieht. Da die Überschnei­dung klein ist, hofft Meckenbeur­ens Verwaltung hier auf eine gütliche Einigung samt Reduzierun­g der Vorbehalts­f läche.

Denn: Solche Gebiete räumen den gewünschte­n Nutzungen zwar ein besonderes Gewicht bei der Abwägung mit konkurrier­enden Nutzungen ein, schließen diese aber nicht aus.

Nachfragen aus Ratsreihen galten der Tatsache, dass die Potenziala­nalyse wesentlich mehr Gebiete in Betracht zieht, als sie in der Teilfortsc­hreibung des Regionalpl­ans als Vorbehalts­gebiete ausgewiese­n sind. Der Grund: Letztere betrachtet nur Flächen, die größer als drei Hektar sind. Zudem werden Vorrangflu­re (nach der Flurbilanz 2022) als Ausschluss­kriterium

angesehen. In Meckenbeur­en hingegen sind Vorrangf lure nicht von Vornherein ausgeschlo­ssen. Vielmehr f ließen sie als Prioritäts­kriterium ein. Was laut Bürgermeis­ter Georg Schellinge­r eine Frage der Praktikabi­lität ist, denn ohne Vorrangflu­re „könnten wir es im Grunde lassen“.

Denkbar scheint, dass auf solchen besonders landbauwür­digen Flächen Agri-PV zum Einsatz kommt, also Solaranlag­en, die etwa über Obstbäumen, Ackeroder

sind

Noch an einem zweiten Punkt ging Schellinge­r in die Tiefe – nämlich bei der Frage, wieviele Anträge wirklich zu erwarten sind. „Ich will sehen, was der Markt macht“, bezog sich Schellinge­r darauf, dass nicht mehr jene Strompreis­e aufgerufen werden wie etwa im Frühjahr 2022.

Soll es – wie in Markdorf und im Deggenhaus­ertal – mit dem Kriterienk­atalog möglich sein, über Anträge nicht im Einzelfall

Grünland aufgeständ­ert entscheide­n zu müssen, so handhabt dies Friedrichs­hafen anders. Hier gibt es keinen Katalog, sondern eine verwaltung­sinterne Prüfung. Sie kann in einzelne Anträge münden, über die der Gemeindera­t beschließt.

In Meckenbeur­en scheint das momentan favorisier­te Vorgehen, Anträge zu sammeln und zweimal im Jahr den Gemeindera­t darüber entscheide­n zu lassen. Vorbereite­nd und in der Vorauswahl würde die Verwaltung den Kriterienk­atalog anwenden.

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FOTO: RVB Drei Standorte nennt der Regionalve­rband, die er auf Meckenbeur­er Gemarkung als „regionalbe­deutsam“für Freifläche­nsolaranla­gen einstuft.

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