Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Standorte für Solarparks – das sind die Kriterien
In Meckenbeuren haben Investoren jetzt Gewissheit – Regionalverband nennt drei Gebiete
MECKENBEUREN - Kaum ein Thema, das die Gemeinderäte im zurückliegenden Jahr landauf landab so sehr beschäftigt hat wie die Freif lächen-Photovoltaikanlagen, die der erhofften regenerativen Stromerzeugung dienen. So auch in Meckenbeuren, wo der im Mai 2023 angestoßene Prozess jetzt erst mal zu einem Endpunkt gekommen ist. Die Antragsteller haben nun nämlich Gewissheit, nach welchen Maßstäben Flächen eingestuft werden. Einhellig hat der Gemeinderat den Kriterienkatalog als Grundlage gutgeheißen.
Was in den neuen Entwurf seit Herbst eingearbeitet wurde, das erläuterte Bauamtsleiter Elmar Skurka. Zum einen sind dies Erkenntnisse aus der Potentialanalyse, die mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplans einhergeht.
Zum anderen ist berücksichtigt, was die Teilfortschreibung Energie des Regionalplans vorgibt. Deren Ziele sind verbindlich, und die Raumnutzungskarte weist drei Vorbehaltsgebiete für Standorte auf, die als regionalbedeutsam für Freiflächensolaranlagen eingestuft werden – eines entlang der Bahngleise im Meckenbeurer Norden, östlich vom Brugger Holz, eines nahe der Gemarkungsgrenze zu TettnangFünfehrlen und eines südlich von Reute, westlich von Ehrlosen. Bei Ersterer gibt es eine Überlagerung mit einer Poolf läche der Gemeinde, die diese für Kompensationsund Ausgleichsmaßnahmen vorsieht. Da die Überschneidung klein ist, hofft Meckenbeurens Verwaltung hier auf eine gütliche Einigung samt Reduzierung der Vorbehaltsf läche.
Denn: Solche Gebiete räumen den gewünschten Nutzungen zwar ein besonderes Gewicht bei der Abwägung mit konkurrierenden Nutzungen ein, schließen diese aber nicht aus.
Nachfragen aus Ratsreihen galten der Tatsache, dass die Potenzialanalyse wesentlich mehr Gebiete in Betracht zieht, als sie in der Teilfortschreibung des Regionalplans als Vorbehaltsgebiete ausgewiesen sind. Der Grund: Letztere betrachtet nur Flächen, die größer als drei Hektar sind. Zudem werden Vorrangflure (nach der Flurbilanz 2022) als Ausschlusskriterium
angesehen. In Meckenbeuren hingegen sind Vorrangf lure nicht von Vornherein ausgeschlossen. Vielmehr f ließen sie als Prioritätskriterium ein. Was laut Bürgermeister Georg Schellinger eine Frage der Praktikabilität ist, denn ohne Vorrangflure „könnten wir es im Grunde lassen“.
Denkbar scheint, dass auf solchen besonders landbauwürdigen Flächen Agri-PV zum Einsatz kommt, also Solaranlagen, die etwa über Obstbäumen, Ackeroder
sind
Noch an einem zweiten Punkt ging Schellinger in die Tiefe – nämlich bei der Frage, wieviele Anträge wirklich zu erwarten sind. „Ich will sehen, was der Markt macht“, bezog sich Schellinger darauf, dass nicht mehr jene Strompreise aufgerufen werden wie etwa im Frühjahr 2022.
Soll es – wie in Markdorf und im Deggenhausertal – mit dem Kriterienkatalog möglich sein, über Anträge nicht im Einzelfall
Grünland aufgeständert entscheiden zu müssen, so handhabt dies Friedrichshafen anders. Hier gibt es keinen Katalog, sondern eine verwaltungsinterne Prüfung. Sie kann in einzelne Anträge münden, über die der Gemeinderat beschließt.
In Meckenbeuren scheint das momentan favorisierte Vorgehen, Anträge zu sammeln und zweimal im Jahr den Gemeinderat darüber entscheiden zu lassen. Vorbereitend und in der Vorauswahl würde die Verwaltung den Kriterienkatalog anwenden.