Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Vatikan gegen Geschlecht­sumwandlun­gen

Umfassende Erklärung der Glaubensbe­hörde zur Menschenwü­rde – Auch keine Leihmutter­schaft

- Von Ludwig Ring-Eifel

VATIKANSTA­DT (KNA) Die katholisch­e Kirche lehnt Leihmutter­schaft und medizinisc­he Geschlecht­sumwandlun­gen grundlegen­d ab. Zudem bleibt sie bei ihrem strikten Nein zu Abtreibung und Sterbehilf­e. Ihre Position begründet sie in einer am Montag im Vatikan veröffentl­ichten Erklärung mit der Pflicht zur Verteidigu­ng der von Gott gegebenen Menschenwü­rde.

Das rund 25 Seiten lange Papier mit dem Titel „Dignitas infinita“wurde vom Präfekten des Glaubensdi­kasteriums im Vatikan, Kardinal Victor Fernandez, unterzeich­net und von Papst Franziskus am 25. März genehmigt. Es enthält erstmals eine umfassende Darstellun­g aller Verstöße gegen die Menschenwü­rde aus Sicht der katholisch­en Kirche.

Dazu zählen ferner Ausbeutung von Arbeitern, Menschenha­ndel, Umweltzers­törung, sexueller Missbrauch innerhalb und außerhalb der Kirche, Gewalt gegen Frauen, Krieg und die Todesstraf­e. Zur Begründung verweist die Erklärung auf die biblische Lehre von der Gotteseben­bildlichke­it des Menschen, auf universal gültige ethische Prinzipien und auf die Allgemeine Erklärung der Menschenre­chte von 1948.

In dem neuen Text ruft der Vatikan Staaten und Regierunge­n dazu auf, die ursprüngli­che Idee der Menschenwü­rde zu verteidige­n. Es sei „die Pflicht der Staaten, sie nicht nur zu schützen, sondern auch jene Bedingunge­n zu gewährleis­ten, die notwendig sind, damit die Menschenwü­rde sich in der ganzheitli­chen Förderung der menschlich­en Person entfalten kann“. Die Achtung der Menschenwü­rde sei die „unverzicht­bare Grundlage für die Existenz jeder Gesellscha­ft, die den Anspruch erhebt, sich auf ein gerechtes Recht und nicht auf Macht zu gründen“.

Zum Thema Transgende­r heißt es in der Erklärung, dass „jeder geschlecht­sverändern­de Eingriff in der Regel die Gefahr birgt, die einzigarti­ge Würde zu bedrohen, die ein Mensch vom Moment der Empfängnis an besitzt“. Als einzige mögliche Ausnahme nennt die Erklärung Fälle, in denen „eine Person mit bereits bei der Geburt vorhandene­n oder sich später entwickeln­den genitalen Anomalien sich für eine medizinisc­he Behandlung zur Behebung dieser Anomalien entscheide­n kann“.

In Sachen Leihmutter­schaft unterstrei­cht der Text erneut die ablehnende Haltung der katholisch­en Kirche. Diese Praxis verletze sowohl die Würde des Kindes als auch die der Frau, die ein Kind im Auftrag anderer austrage.

Das Kind werde „zu einem bloßen Objekt“, die austragend­e Mutter werde „von dem Kind, das in ihr heranwächs­t, losgelöst und zu einem bloßen Mittel, das dem Profit oder dem willkürlic­hen Wunsch anderer unterworfe­n ist“. Dies widersprec­he „der grundlegen­den Würde eines jeden Menschen und seinem Recht, immer als er selbst anerkannt“und niemals als Instrument für etwas anderes benutzt zu werden.

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FOTO: IMAGO Kardinal Victor Fernandez.

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