Spendenquittung bald nur nach Aufforderung nötig
BERLIN (dpa) - Spenden an kirchliche, mildtätige oder gemeinnützige Organisationen können steuerlich geltend gemacht werden. Bisher müssen die entsprechenden Nachweise der Steuererklärung beigefügt werden. Vom ersten Januar an ist das aber nicht mehr nötig, erklärt der Bund der Steuerzahler. Von diesem Stichtag an müssen die Bescheinigungen nur noch auf Anforderung vorgelegt werden. Daher muss der Steuerzahler die Bescheinigungen mindestens ein Jahr von Bekanntgabe des Steuerbescheides an aufbewahren.