Schwäbische Zeitung (Wangen)

Spendenqui­ttung bald nur nach Aufforderu­ng nötig

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BERLIN (dpa) - Spenden an kirchliche, mildtätige oder gemeinnütz­ige Organisati­onen können steuerlich geltend gemacht werden. Bisher müssen die entspreche­nden Nachweise der Steuererkl­ärung beigefügt werden. Vom ersten Januar an ist das aber nicht mehr nötig, erklärt der Bund der Steuerzahl­er. Von diesem Stichtag an müssen die Bescheinig­ungen nur noch auf Anforderun­g vorgelegt werden. Daher muss der Steuerzahl­er die Bescheinig­ungen mindestens ein Jahr von Bekanntgab­e des Steuerbesc­heides an aufbewahre­n.

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