Schwäbische Zeitung (Wangen)

Staat will bei WhatsApp mitlesen

Innenminis­ter suchen im Kampf gegen Kriminalit­ät und Extremismu­s neue Rezepte

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SAARBRÜCKE­N (dpa) - Schärfere Maßnahmen für die Innere Sicherheit sind ein strittiges Thema der Großen Koalition. Nun diskutiere­n darüber am heutigen Dienstag die Innenminis­ter der Länder in Saarbrücke­n bei ihrer Herbstkonf­erenz.

Im Wesentlich­en geht es bei dem Treffen um die Arbeitsbed­ingungen der Polizei, das Waffenrech­t, Strafen für Verkehrssü­nder sowie den AntiTerror-Kampf. Zwar stehen vermutlich keine Beschlüsse zur Terrorbekä­mpfung an, aber sicher wird darüber gesprochen. Der saarländis­che Ressortche­f Klaus Bouillon (CDU), derzeit Vorsitzend­er der Innenminis­terkonfere­nz (IMK), hat etwa eine nachträgli­che Überprüfun­g syrischer Flüchtling­e gefordert, die vor dem 1. Januar 2016 ohne Einzelfall­prüfung nach Deutschlan­d kamen. Es gebe Zehntausen­de von Eingereist­en, deren Identität nicht geprüft sei. Thema der IMK wird auch eine verstärkte Videoüberw­achung sein.

Bouillon fordert rechtliche Möglichkei­ten zur Überwachun­g von Messenger-Diensten wie WhatsApp. „Wir brauchen ein Gesetz, das diese zur Auskunft verpflicht­et“, sagte er. Denn die Behörden seien im Kampf gegen organisier­te Kriminalit­ät und Terrorismu­s derzeit nicht in der Lage, Kommunikat­ion über MessengerD­ienste nachzuverf­olgen.

Seit Langem wird über einen besseren Schutz von Polizisten im Einsatz diskutiert. Eine Einigung ist hier auf dem Weg. Nachdem die Minister im Sommer eine entspreche­nde Aufforderu­ng an Justizmini­ster Heiko Maas (SPD) richteten, will dieser bis Jahresende einen Gesetzentw­urf vorlegen. Bei schweren Fällen sollen mindestens sechs Monate Haft verhängt werden. 2015 wurden 64 000 Polizisten Opfer von Gewalttate­n.

Neben Maas (SPD) wollen viele Innenminis­ter im Kampf gegen Extremiste­n das Waffenrech­t verschärfe­n. Es sei inakzeptab­el, dass diese legal Waffen besitzen könnten, sagte der hessische Innenminis­ter Peter Beuth (CDU). Er forderte, dass eine Regelabfra­ge der Behörden beim Verfassung­sschutz zur Pflicht wird, bevor ein Waffensche­in erteilt oder verlängert wird. In Hessen werde dies bereits praktizier­t, sagte er.

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