BGH bestätigt Urteil im Auschwitz-Prozess
KARLSRUHE (dpa) - Sieben Jahrzehnte nach dem Holocaust haben die höchsten deutschen Strafrichter erstmals einen Auschwitz-Mithelfer mitverantwortlich für Hunderttausende Morde in dem Arbeits- und Vernichtungslager gemacht. Mit einem am Montag veröffentlichten Beschluss bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) die Verurteilung des früheren Buchhalters und Wachmannes in Auschwitz, Oskar Gröning, wegen Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen. Der 95-Jährige habe „durch seine allgemeine Dienstausübung in Auschwitz bereits den Führungspersonen in Staat und SS Hilfe“geleistet. Nebenkläger begrüßten die Entscheidung als „wichtige Korrektur der früheren Rechtsprechung“. (Az. 3 StR 49/16)
Der frühere SS-Mann Gröning war im Juli 2015 in einem der letzten großen Auschwitz-Prozesse vom Landgericht Lüneburg zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte eingeräumt, das Geld der verschleppten Juden verwaltet und die Ankunft der Transporte an der sogenannten Rampe mit beaufsichtigt zu haben. Das Gericht wertete das als Beitrag zum Funktionieren der nationalsozialistischen Tötungsmaschinerie.