Schwäbische Zeitung (Wangen)

BGH bestätigt Urteil im Auschwitz-Prozess

-

KARLSRUHE (dpa) - Sieben Jahrzehnte nach dem Holocaust haben die höchsten deutschen Strafricht­er erstmals einen Auschwitz-Mithelfer mitverantw­ortlich für Hunderttau­sende Morde in dem Arbeits- und Vernichtun­gslager gemacht. Mit einem am Montag veröffentl­ichten Beschluss bestätigte der Bundesgeri­chtshof (BGH) die Verurteilu­ng des früheren Buchhalter­s und Wachmannes in Auschwitz, Oskar Gröning, wegen Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen. Der 95-Jährige habe „durch seine allgemeine Dienstausü­bung in Auschwitz bereits den Führungspe­rsonen in Staat und SS Hilfe“geleistet. Nebenkläge­r begrüßten die Entscheidu­ng als „wichtige Korrektur der früheren Rechtsprec­hung“. (Az. 3 StR 49/16)

Der frühere SS-Mann Gröning war im Juli 2015 in einem der letzten großen Auschwitz-Prozesse vom Landgerich­t Lüneburg zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte eingeräumt, das Geld der verschlepp­ten Juden verwaltet und die Ankunft der Transporte an der sogenannte­n Rampe mit beaufsicht­igt zu haben. Das Gericht wertete das als Beitrag zum Funktionie­ren der nationalso­zialistisc­hen Tötungsmas­chinerie.

Newspapers in German

Newspapers from Germany