Erleichterungen im Online-Handel
BRÜSSEL (dpa) - Verbraucher sollen nach dem Willen der EU-Staaten besser vor Benachteiligungen beim Onlineshopping im europäischen Ausland geschützt werden. Eine Verpflichtung zur Lieferung in andere EU-Staaten ist aber nicht vorgesehen. Darauf haben sich die für Industrie zuständigen Minister geeinigt. Nun stehen Verhandlungen mit Vertretern des Europaparlaments an.
Wer zum Beispiel Wein direkt beim französischen oder italienischen Weingut bestellt, dem dürfte der Zugang zur Website des Verkäufers dann nicht mehr aufgrund seines Wohnsitzes automatisch verweigert werden. Allerdings könnte der Online-Verkäufer auch künftig die Lieferung ins Ausland ablehnen – und er dürfte seine Waren auch zu unterschiedlichen Preisen für verschiedene Personengruppen anbieten. Preisunterschiede in verschiedenen Sprachversionen einer Website wären dann etwa erlaubt.