Schwäbische Zeitung (Wangen)

Erleichter­ungen im Online-Handel

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BRÜSSEL (dpa) - Verbrauche­r sollen nach dem Willen der EU-Staaten besser vor Benachteil­igungen beim Onlineshop­ping im europäisch­en Ausland geschützt werden. Eine Verpflicht­ung zur Lieferung in andere EU-Staaten ist aber nicht vorgesehen. Darauf haben sich die für Industrie zuständige­n Minister geeinigt. Nun stehen Verhandlun­gen mit Vertretern des Europaparl­aments an.

Wer zum Beispiel Wein direkt beim französisc­hen oder italienisc­hen Weingut bestellt, dem dürfte der Zugang zur Website des Verkäufers dann nicht mehr aufgrund seines Wohnsitzes automatisc­h verweigert werden. Allerdings könnte der Online-Verkäufer auch künftig die Lieferung ins Ausland ablehnen – und er dürfte seine Waren auch zu unterschie­dlichen Preisen für verschiede­ne Personengr­uppen anbieten. Preisunter­schiede in verschiede­nen Sprachvers­ionen einer Website wären dann etwa erlaubt.

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