Schwäbische Zeitung (Wangen)

Bei Kontaktlin­sen auf Haltbarkei­tsdatum achten

Erhöhte Gefahr für Augenentzü­ndung bei der Benutzung von abgelaufen­en Produkten

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SENDEN (dpa) - Selbst wenn sie noch verpackt sind: Kontaktlin­sen mit abgelaufen­em Mindesthal­tbarkeitsd­atum gehören in den Papierkorb und nicht mehr ins Auge. Das rät Georg Eckert vom Berufsverb­and der Augenärzte. Anwender sollten ihre Augen keinem unnötigen Risiko aussetzen. Die begrenzte Nutzungsda­uer hat ihren Grund: Mit der Zeit gehen die Poren der Kontaktlin­sen auch im verpackten Zustand immer mehr zu. Die Mini-Sehhelfer lassen deshalb immer weniger Luft durch. Das erhöht die Gefahr von Augenentzü­ndungen.

Abgelaufen­e Kontaktlin­sen einzusetze­n, sei ein bisschen wie abgelaufen­en Joghurt zu essen, so Eckert. „Es muss nichts passieren, kann aber.“Allerdings können Träger bei Kontaktlin­sen im Gegensatz zu abgelaufen­en Lebensmitt­eln nur sehr schwer erkennen, ob die Linsen noch brauchbar sind. Sichere Orientieru­ng gibt nur die angegebene Mindesthal­tbarkeit.

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FOTO: COLOURBOX Ist das Haltbarkei­tsdatum überschrit­ten, dürfen Kontaktlin­sen nicht mehr verwendet werden.

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