Wer muss zahlen, wer bleibt verschont?
Studiengebühren für Nicht-EUAusländer: Ab dem Wintersemester 2017/18 sollen all jene Studenten 1500 Euro pro Semester zahlen, die aus einem Land jenseits der EU zum Studieren nach BadenWürttemberg kommen. Betroffen sind nur neue Studenten. Ausgenommen sind alle, die bereits eingeschrieben sind. Auch Erasmus-Studenten und Teilnehmer an Landes- oder Hochschul-Programmen bleiben verschont. Auch Nicht-EU-Ausländer, die in Deutschland ihre Hochschulreife erlangt haben, sowie Flüchtlinge sollen keine Gebühren zahlen. Nach Berechnungen des Wissenschaftsministeriums sollen so 2017 rund fünf Millionen Euro in die Landeskasse fließen. Im Jahr 2022 seien es wohl 39 Millionen Euro.
Gebühren fürs Zweitstudium: Wer ein abgeschlossenes Bachelor-Studium hat und ein weiteres beginnt oder nach einem MasterAbschluss einen zweiten MasterStudiengang aufnimmt, soll ab 2017/18 pro Semester 650 Euro zahlen. Wer sein Studienfach lediglich wechselt, soll ebenso verschont bleiben wie jene Studenten, die zwei Abschlüsse für ihr Berufsziel brauchen – etwa Kieferchirurgen. Dadurch sollen weitere 900 000 Euro für 2017 und zusätzlich sechs Millionen Euro 2022 zusammenkommen.
Verwaltungsgebühren: Parallel zum Gesetzentwurf sollen die Verwaltungsgebühren für alle Studenten von 60 auf 70 Euro pro Semester steigen. Das soll weitere fünf Millionen Euro bis 2022 einbringen. (kab)