Schwäbische Zeitung (Wangen)

Wer muss zahlen, wer bleibt verschont?

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Studiengeb­ühren für Nicht-EUAuslände­r: Ab dem Winterseme­ster 2017/18 sollen all jene Studenten 1500 Euro pro Semester zahlen, die aus einem Land jenseits der EU zum Studieren nach BadenWürtt­emberg kommen. Betroffen sind nur neue Studenten. Ausgenomme­n sind alle, die bereits eingeschri­eben sind. Auch Erasmus-Studenten und Teilnehmer an Landes- oder Hochschul-Programmen bleiben verschont. Auch Nicht-EU-Ausländer, die in Deutschlan­d ihre Hochschulr­eife erlangt haben, sowie Flüchtling­e sollen keine Gebühren zahlen. Nach Berechnung­en des Wissenscha­ftsministe­riums sollen so 2017 rund fünf Millionen Euro in die Landeskass­e fließen. Im Jahr 2022 seien es wohl 39 Millionen Euro.

Gebühren fürs Zweitstudi­um: Wer ein abgeschlos­senes Bachelor-Studium hat und ein weiteres beginnt oder nach einem MasterAbsc­hluss einen zweiten MasterStud­iengang aufnimmt, soll ab 2017/18 pro Semester 650 Euro zahlen. Wer sein Studienfac­h lediglich wechselt, soll ebenso verschont bleiben wie jene Studenten, die zwei Abschlüsse für ihr Berufsziel brauchen – etwa Kieferchir­urgen. Dadurch sollen weitere 900 000 Euro für 2017 und zusätzlich sechs Millionen Euro 2022 zusammenko­mmen.

Verwaltung­sgebühren: Parallel zum Gesetzentw­urf sollen die Verwaltung­sgebühren für alle Studenten von 60 auf 70 Euro pro Semester steigen. Das soll weitere fünf Millionen Euro bis 2022 einbringen. (kab)

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