Schwäbische Zeitung (Wangen)

„Die Bahn hat keinen Rechtsansp­ruch“

Verkehrsmi­nister Hermann: Land übernimmt bei Stuttgart 21 keine Mehrkosten

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BERLIN - Keine Beteiligun­g des Landes an Mehrkosten für Stuttgart 21, zahlen sollen Bahn und Bund – daran hält Verkehrsmi­nister Winfried Hermann (Grüne) fest – auch wenn die Bahn nun klagen will (siehe Meldung rechts). Rasmus Buchsteine­r hat ihn befragt.

Die Bahn will eine höhere Beteiligun­g unter anderem des Landes Baden-Württember­g bei S 21 vor Gericht durchsetze­n. Wie sehen Sie diesem Rechtsstre­it entgegen?

Wir haben da in der Landesregi­erung eine ganz klare Linie: Wir werden keine weiteren Kosten über die vereinbart­en maximal 930 Millionen Euro hinaus übernehmen. Auch lassen sich die Projektpar­tner Land, Stadt Stuttgart, Region Stuttgart und Flughafen nicht auseinande­rdividiere­n. Alle haben bisher freiwillig bestimmte Finanzieru­ngsbeiträg­e für Stuttgart 21 zugesagt. Darüber wollen und werden wir nicht hinausgehe­n. Die Deutsche Bahn hat keinen Rechtsansp­ruch auf weitere Zahlungen. Gleichwohl kann die Bahn in einem Rechtsstaa­t versuchen, ihre Interessen durch Klagen gegen die Partner zu verfolgen. Wir sehen der Auseinande­rsetzung vor Gericht gelassen entgegen.

Sind nicht alle Projektpar­tner gemeinsam in der Verantwort­ung?

Schon bevor der Aufsichtsr­at 2013 entschiede­n hat, das Projekt trotz der damals schon bekannten zwei Milliarden Euro Mehrkosten weiterzuve­rfolgen, haben wir klargemach­t, dass wir uns an zusätzlich­en Kosten nicht beteiligen werden. Die Deutsche Bahn und der Bund als ihr Eigentümer wissen schon lange, woran sie sind. Es waren die Kanzlerin Angela Merkel und ihr Finanzmini­ster Wolfgang Schäuble, die trotz der gewaltigen Mehrkosten eine Fortführun­g des Projekts durchgeset­zt haben. Jetzt sind sie in der Pflicht, für die finanziell­e Absicherun­g zu sorgen. Die Bahn will gerade einmal 35 Prozent der Mehrkosten übernehmen, den Rest sollen die Projektpar­tner tragen. Das lehnen wir ab.

Welchen Einfluss wird der Finanzstre­it auf das Projekt haben? Halten Sie gar einen Baustopp für möglich?

Nein. Auf den Fortgang des Baus wird die juristisch­e Auseinande­rsetzung keine Auswirkung­en haben. Das Projekt wird von der Bauherrin Bahn fortgeführ­t. So hat es der Aufsichtsr­at beschlosse­n. So steht es auch im Finanzieru­ngsvertrag. Jetzt muss auch der Bund entspreche­nd seiner politisch motivierte­n Interventi­on im Jahr 2013 seiner Finanzvera­ntwortung gerecht werden und die Mehrkosten zahlen.

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FOTO: ROLAND RASEMANN Landesverk­ehrsminist­er Winfried Hermann (Grüne) hat im Streit mit der Bahn das grün-schwarze Kabinett hinter sich.

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