Pleiten, Pech, Pannen
In den 66 Jahren seines Bestehens gab es bereits spektakuläre Pannen beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV):
Die NSU-Affäre: Der Präsident des Bundesamtes, Heinz Fromm, bittet im Juli 2012 um Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand. Zuvor war bekanntgeworden, dass Verfassungsschützer im November 2011, kurz nach dem Auffliegen der Neonazi-Terrorzelle NSU, Akten zur rechten Szene vernichtet hatten.
Der Fall Corelli: Fundstücke aus dem Besitz eines ehemaligen V-Manns setzen den Verfassungsschutz unter Druck. In Zusammenhang mit der NSUMordserie tauchen 2016 Handys, SIM-Karten und Unterlagen Corellis auf. Trotz aller Untersuchungen rund um den NSUTerror waren sie noch nicht richtig ausgewertet worden. Verbindungen zur NSU lassen sich aber nicht nachweisen.
Der Fall Kuron: Kurz nach der deutschen Wiedervereinigung kommt 1990 heraus, dass der für Spionageabwehr zuständige Verfassungsschützer Klaus Kuron für Geld acht Jahre lang Interna an die DDR verraten hatte. Urteil: zwölf Jahre Haft.
Der Fall Tiedge: Hansjoachim Tiedge, Regierungsdirektor beim Bundesamt für Verfassungsschutz, setzt sich 1985 in die DDR ab. „Ich habe dem MfS (Ministerium für Staatssicherheit) alles gesagt, was ich wusste“, bekennt er 1993 in einem Interview aus Moskau.
Der Fall John: Otto John, der erste Präsident des Bundesamtes, setzt sich 1954 in die DDR ab. Bis heute konnte nicht eindeutig geklärt werden, ob dieser Schritt freiwillig war oder ob John - wie er behauptet hat verschleppt wurde. John kehrt ein Jahr später in die Bundesrepublik zurück und wird zu vier Jahren Haft verurteilt. (dpa)