Die Verkehrsregelung während der Bauzeit
Bauabschnitt I Vom 3. bis 10. April wird der Bereich am Mediterran gesperrt. Autos können bis zum Friseurgeschäft Reithmeier und über die Färberstraße abfahren. Auf die Sperrung wird bereits an der Schickle-Kreuzung hingewiesen, um Autofahrer möglichst aus der Hauptstraße herauszuhalten. Aufgehoben wird die Einbahnregelung aus Richtung Hutmacherplatz. Anlieger können von dort aus bis zur Baustelle fahren, müssen zur Ausfahrt aber umdrehen. Bauabschnitt II Er dauert bis Anfang Mai. Der Platz beim Mediterran bleibt gesperrt. Autos können ab dem Hutmacherplatz in die Hauptstraße einfahren und über die Sonnenstraße ausfahren. Es entsteht also eine Art Kreisverkehr. In dieser Zeit wird in der Sonnenstraße eine Einbahnstraße ausgeschildert sein. Von oben her ist die Zufahrt bis zum Friseursalon Reithmeier möglich und eine Weiterfahrt für Autos über die Färberstraße ist ebenfalls gegeben. Bauabschnitt III Von Anfang bis Ende Mai. Die Einbahnregelung ab Hutmacherplatz in die Haupt- mit Abfahrt über die Sonnenstraße bleibt bestehen. Nicht mehr möglich ist die Abfahrt von der Haupt- in die Färberstraße im Bereich des Friseursalons Reithmeier/Naturkostladen. Autofahrer und Radler können die Hauptstraße über die Badstraße verlassen. Sie wird in der Zeit als Einbahnregelung ausgeschildert. In dem kurzen Stück der Hauptstraße ab der Abzweigung Badstraße bis zum Friseursalon Reithmeier wird die Einbahnregelung aufgehoben.
Bauabschnitt IV Der Platz beim Mediterran ist gesperrt, die Umleitung ist organisiert wie der Bauabschnitt II; Dauer von Ende Mai bis Mitte Juli.
Bauabschnitt V Der Bereich am Mediterran ist gesperrt. Die Umleitung läuft wie im Bauabschnitt I; Dauer von Mitte bis Ende Juli.