Rechtsaufsichtsbeschwerde gegen Ratsbeschluss
Helmut Simon stellt Antrag beim Kommunalamt – Anton Glatthaar will das Thema weiter verfolgen
RATZENRIED (mek) - „Auch ich wäre Ihnen gerne dankbar, Herr Bürgermeister“, sagte der Ratzenrieder Gemeinderat Anton Glatthaar in Bezug auf seinen Eglofser Kollegen Josef Jehle in der Ratssitzung am Mittwoch. Doch die Enttäuschung war dem Ratzenrieder noch anzumerken, denn in der vorangegangenen Sitzung war es um die Öffnungszeiten der Rathaus-Außenstellen gegangen. Wie berichtet, wurde dabei dafür gestimmt, dass die Öffnungszeiten in Ratzenried am Mittwoch um eineinhalb Stunden vorverlegt werden (15 bis 17 Uhr) und dass in Urlaubszeiten die Außenstellen nur an zwei statt vier Stunden pro Woche geöffnet sind.
„Die jetzigen Veränderungen sind nicht positiv“, sagte Glatthaar und betonte, wie wichtig verlässliche und bürgerfreundliche Öffnungszeiten seien. Bürgermeister Sauter machte deutlich, dass er im nächsten halben Jahr nicht mehr über das Thema reden wolle. „Wir haben das Thema ausführlich diskutiert und ich bin der Meinung, dass man da nichts mehr entscheiden muss.“Rein rechtlich sei es so, dass Glatthaar ein halbes Jahr nach dem Beschluss – mit mindestens drei Unterzeichnern – wieder einen Antrag zum Thema stellen könne, also am 8. September. „Sie können damit rechnen, dass ich in einem halben Jahr wieder auf der Matte stehe“, kündigte Glatthaar an.
Derweil hat Helmut Simon von der Bürgerinitiative „Pro Rathaus Ratzenried“am Mittwoch ein Einschreiben an das Landratsamt geschickt. Dabei handelt es sich um eine Rechtsaufsichtsbeschwerde. Er fordert darin vom Kommunalamt, die Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 8. März zu verlangen. Außerdem beantragt er an das Kommunalamt, die „unverzügliche Einleitung geeigneter Maßnahmen zu verlangen, um den Weiterbetrieb unter Zugrundelegung des Gemeinderatbeschlusses vom 28. Okt. 2015 zu gewährleisten, insbesondere unter Einhaltung einer zuverlässigen Vertreterregelung ohne Kürzung der Anwesenheitszeiten, sowie einer Tages-Randstunden-Öffnungszeit zumindest im Ortsteil Ratzenried bis 18:00h“. Den jetzigen Beschluss hält er für einen Verstoß gegen den Argenbühl-Vertrag.