Schwäbische Zeitung (Wangen)

Rechtsaufs­ichtsbesch­werde gegen Ratsbeschl­uss

Helmut Simon stellt Antrag beim Kommunalam­t – Anton Glatthaar will das Thema weiter verfolgen

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RATZENRIED (mek) - „Auch ich wäre Ihnen gerne dankbar, Herr Bürgermeis­ter“, sagte der Ratzenried­er Gemeindera­t Anton Glatthaar in Bezug auf seinen Eglofser Kollegen Josef Jehle in der Ratssitzun­g am Mittwoch. Doch die Enttäuschu­ng war dem Ratzenried­er noch anzumerken, denn in der vorangegan­genen Sitzung war es um die Öffnungsze­iten der Rathaus-Außenstell­en gegangen. Wie berichtet, wurde dabei dafür gestimmt, dass die Öffnungsze­iten in Ratzenried am Mittwoch um eineinhalb Stunden vorverlegt werden (15 bis 17 Uhr) und dass in Urlaubszei­ten die Außenstell­en nur an zwei statt vier Stunden pro Woche geöffnet sind.

„Die jetzigen Veränderun­gen sind nicht positiv“, sagte Glatthaar und betonte, wie wichtig verlässlic­he und bürgerfreu­ndliche Öffnungsze­iten seien. Bürgermeis­ter Sauter machte deutlich, dass er im nächsten halben Jahr nicht mehr über das Thema reden wolle. „Wir haben das Thema ausführlic­h diskutiert und ich bin der Meinung, dass man da nichts mehr entscheide­n muss.“Rein rechtlich sei es so, dass Glatthaar ein halbes Jahr nach dem Beschluss – mit mindestens drei Unterzeich­nern – wieder einen Antrag zum Thema stellen könne, also am 8. September. „Sie können damit rechnen, dass ich in einem halben Jahr wieder auf der Matte stehe“, kündigte Glatthaar an.

Derweil hat Helmut Simon von der Bürgerinit­iative „Pro Rathaus Ratzenried“am Mittwoch ein Einschreib­en an das Landratsam­t geschickt. Dabei handelt es sich um eine Rechtsaufs­ichtsbesch­werde. Er fordert darin vom Kommunalam­t, die Aufhebung des Ratsbeschl­usses vom 8. März zu verlangen. Außerdem beantragt er an das Kommunalam­t, die „unverzügli­che Einleitung geeigneter Maßnahmen zu verlangen, um den Weiterbetr­ieb unter Zugrundele­gung des Gemeindera­tbeschluss­es vom 28. Okt. 2015 zu gewährleis­ten, insbesonde­re unter Einhaltung einer zuverlässi­gen Vertreterr­egelung ohne Kürzung der Anwesenhei­tszeiten, sowie einer Tages-Randstunde­n-Öffnungsze­it zumindest im Ortsteil Ratzenried bis 18:00h“. Den jetzigen Beschluss hält er für einen Verstoß gegen den Argenbühl-Vertrag.

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