Petra Krebs besucht Arbeitsintegrationsprojekt in Schauwies
Grünen-Landtagsabgeordnete informiert sich über Veränderungen im Bereich der Behindertenhilfe
WANGEN (sz) - Ein Novum für die Mitarbeitervertretung der Liebenau Teilhabe: Zum ersten Mal trifft sich eine Delegation mit einer Vertreterin der Politik zum Austausch über die Veränderungen im Bereich der Behindertenhilfe. Das Treffen fand im Arbeitsintegrationskreis (AIP) in Wangen statt, im Wahlkreis von Petra Krebs (Bündnis 90/Die Grünen).
Zunächst führte Isabella BurgeyMeinel, Leiterin des AIP, die Gäste durch die Hallen, die Werkstatt und das angeschlossene Hochregallager. Dort arbeiten laut Bericht der Stiftung Liebenau etwa 80 Menschen mit Behinderung zusammen mit Auszubildenden des Liebenau Berufsbildungswerks und Mitarbeitern der Colorus GmbH in den Bereichen Montage, Verpackung und Logistik. Dort könnten, im Vergleich zu anderen Werkstätten für Menschen mit Behinderung, auch Großaufträge abgewickelt werden. Von der Professionalität beeindruckt, versprach Petra Krebs, das Angebot des AIPs in ihrem Wahlkreis mehr in den Blick zu rücken. „Schön, dass Firmen soziale Aufträge vergeben“, so Krebs. Ein Vorteil für die Unternehmer: Sie können 50 Prozent der Kosten auf die Ausgleichsabgabe anrechnen lassen und zahlen nur den verminderten Mehrwertsteuersatz.
Dezentralisierung bietet Chancen
Bei der Diskussion ging es um Chancen und Herausforderungen des Dezentralisierungsprozesses der Wohn-, Betreuungs- und Beschäftigungsangebote für Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf. Peter Brauchle, Vorsitzender der Mitarbeitervertretung der Liebenau Teilhabe, betonte, dass dieser Prozess eine große Flexibilität der Arbeitnehmer nötig macht, um „die gigantische Herausforderung bewältigen zu können“. Früher sei es um die Auflösung von Schlafsälen gegangen, heute um die Entwicklung der Stammorte, hin zu Orten mit fachkompetenten Zentren mit ausdifferenzierten Angeboten. Dabei stand das Thema Inklusion ebenso im Mittelpunkt wie die Frage von Selbstbestimmung und Fürsorge im Rahmen des Leistungs- und Ordnungsrechts und der Aufsichtsorgane.
Bei politischen Entscheidungen müssten immer die besonderen Bedürfnisse und die Lebensqualität der zu betreuenden Menschen im Mittelpunkt stehen. Die Rahmenbedingungen sollten so gestaltet sein, dass der Verwaltungsaufwand nicht die eigentliche Assistenzhilfe der Mitarbeiter übersteigt. „Kleinere Einheiten sind zwar teurer, aber notwendig für gelebte Teilhabe“, betonte Petra Krebs. Diese müssten finanziell so ausgestattet werden, dass die Mitarbeiter sinnvoll arbeiten können. Dabei nahm sie auch die Arbeitgeber in die Verantwortung, die aktiv nach Lösungen suchen müssen, denn „Politik ist langatmig“.
Entscheidend für die Wahl des Wohn- und Betreuungsangebots ist laut Bericht die persönliche Situation und Lebenswelt des Einzelnen. Dabei werden die individuellen Rechte der Menschen mit Behinderung durch das Bundesteilhabegesetz, das zu Beginn des Jahres in Kraft getreten ist, explizit unterstützt. Die Verbesserungen, die das Gesetz bietet, betreffen vor allem diejenigen, die weitgehend frei und selbstständig entscheiden können, heißt es darin weiter.