Alkohol und Musik sind am Alten Gottesacker nun untersagt
Im Rat gibt es eine Diskussion über Formulierungen in der Benutzungsordnung für die Grün- und Erholungsanlage
WANGEN (bee) - Nicht grillen, kein Alkohol, keine Musik: So sieht auszugsweise die neue, sogenannte Benutzungsordnung für die Grün- und Erholungsanlage „Alter Gottesacker“aus. Einen entsprechenden Erlass hat der Wangener Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen.
Verwaltung geht in Vorleistung
Der Auslöser, dass der Gemeinderat jetzt eine solche Hausordnung für die denkmalgeschützte Parkanlage im Herzen Wangens beschlossen hat, waren Beschwerden von Anliegern über (nächtliche) Ruhestörungen und Alkoholgelage. Entsprechende Verbote hatte das Stadtparlament bereits vor knapp einem Jahr angeregt. Weil es dafür jedoch bis heute keine Rechtsgrundlage gibt, ging die Verwaltung quasi in Vorleistung und formulierte eine Benutzungsordnung für den Bereich des alten Friedhofs.
Die Inhalte sorgten jedoch in der jüngsten Sitzung für eine Diskussion im Gremium. Geht ein „Mitführen von Alkohol“nicht zu weit? Sollte man mit einer akustischen Gitarre nicht Musik machen dürfen und dazu singen dürfen? Und warum stehen beispielsweise „Graffiti/Plakatieren“in der neuen Benutzerordnung, wenn diese bereits in der Polizeiverordnung verboten sind? GOL-Fraktionschef Tilman Schauwecker sah die Gefahr, dass man sich beim Alten Gottesacker zu einem „Ort der Intoleranz aufschwingt“und forderte, die Benutzungsordnung „mit Augenmaß umzusetzen“.
OB: Mit „Maß und Ziel“vorgehen
Auch OB Michael Lang war der Meinung, dass man mit „Maß und Ziel“vorgehen müsse, sagte aber auch: „Die Ordnung schafft die Möglichkeit, dass man eingreifen kann. Wir hoffen aber, dass wir das nicht müssen.“Hinsichtlich der vorigen Diskussion über manche Formulierungen stellte Ordnungsamtsleiter Kurt Kiedaisch zudem klar, dass der Alte Gottesacker ursprünglich eine Gedenkstätte gewesen sei und deshalb besonderer Sensibilität unterliege: „Die neue Hausordnung kann die Spitzen brechen, die sich in der Vergangenheit ergeben haben.“
Am Ende gab es ein klares Votum für den vorgelegten Erlass, bei einer Gegenstimme (Petra Krebs) und einer Enthaltung (Doris Zodel, beide GOL).