Schwäbische Zeitung (Wangen)

Länder können Kompromiss als Erfolg verkaufen

„Mutter aller Reformen“beschert Baden-Württember­g in Zukunft 89 Euro mehr pro Einwohner

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BERLIN (rabu/tos) - Der Bundestag hat grünes Licht für die Neuregelun­g der Bund-Länder-Finanzen gegeben. 24 Abstimmung­en, 13 Grundgeset­zänderunge­n, mehrere Begleitges­etze und mehr als 100 Seiten Änderungsa­nträge – die Rede ist von der „Mutter aller Reformen“. Was beinhaltet der Bund-Länder-Pakt? Ein Überblick:

Ein neues System der Umverteilu­ng soll den bisherigen Länderfina­nzausgleic­h ersetzen. Ab 2020 sollen alle Länder mit den vorhandene­n Mitteln auskommen. Kein Land wird schlechter gestellt. Das war insbesonde­re für Ostdeutsch­land wichtig, da der Solidarpak­t II mit speziellen Hilfen für die neuen Länder 2019 ausläuft. Für

Das Gesamtpake­t:

Mecklenbur­g-Vorpommern gibt es dann 229 Euro mehr pro Einwohner. Bayern erhält je Einwohner 106 Euro mehr, Baden-Württember­g 89 Euro.

Der Bund rückt immer stärker in die Rolle des Zahlmeiste­rs. Gleichzeit­ig beanspruch­t er stärkere Mitsprache- und Kontrollre­chte gegenüber den Ländern: Dafür wird der sogenannte Stabilität­srat gestärkt, der die Haushaltsf­ührung überwacht. Unklar ist noch die Zukunft des Solidaritä­tszuschlag­s, dessen Einnahmen dem Bund zustehen. Fast 30 Jahre nach der Deutschen Einheit ist ein Festhalten am Soli kaum noch zu begründen.

Das bei der letzten Föderalism­usreform vor gut zehn Jahren

Die neue Rolle des Bundes: Die Schulen:

eingeführt­e Kooperatio­nsverbot wird gelockert. Der Bund kann künftig Sanierung und Modernisie­rung von Schulen finanziere­n, bisher eine Domäne der Länder. 3,5 Milliarden Euro sollen in den nächsten Jahren in Schulen investiert werden.

Die Autobahnge­sellschaft:

Ab 2021 soll sich eine bundeseige­ne GmbH mit bis zu zehn regionalen Töchtern um Bau, Erweiterun­g und Modernisie­rung der 13 000 Kilometer Autobahnen sowie der Bundesstra­ßen kümmern. Das Management aus einer Hand durch den Bund soll Investitio­nen und Planungen beschleuni­gen und für kürzere Bauzeiten sorgen. Die Länder geben dafür langjährig­e Zuständigk­eiten ab, bislang war der Bund nur für die Grobplanun­g und Finanzieru­ng zuständig. Das Geld für die neue Gesellscha­ft – rund zehn Milliarden Euro jährlich – kommt aus den Erlösen der LkwMaut und später auch der Pkw-Maut.

Private Kredite darf die GmbH nicht aufnehmen. Möglich bleiben von Investoren finanziert­e Öffentlich-PrivatePar­tnerschaft­en beim Fernstraße­nbau, wenn es dabei um Einzelproj­ekte von nicht mehr als 100 Kilometern geht. Das Grundgeset­z wird geändert, um eine Privatisie­rung auch zu einem späteren Zeitpunkt auszuschli­eßen. Das Eigentum des Bundes an den Autobahnen und die Gesellscha­ft selbst sind „unveräußer­lich“.

Das Privatisie­rungsprobl­em:

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