Lindauer dürfen am 23. Juli über die Therme abstimmen
Stadtrat stimmt für Zulässigkeit des Bürgerbegehrens – Diskussion über die Fragestellung des Ratsbegehrens
LINDAU - Ganz ohne Diskussion hat der Lindauer Stadtrat am Donnerstagabend einstimmig für die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gegen die Therme gestimmt. Diskussionsbedarf gab es indes über die Fragestellung des Ratsbegehrens, das die Stadträte dem Bürgerbegehren entgegensetzen. Mit einer kleinen Änderung der Fragestellung und zwei Gegenstimmen beschlossen die Stadträte aber auch dies. Termin für die beiden Bürgerentscheide ist am Sonntag, 23. Juli.
„Wir sind der Auffassung, dass das Bürgerbegehren zulässig ist“, sagte Oberbürgermeister Gerhard Ecker bei der Sondersitzung des Stadtrats am Donnerstagabend. Ganz eindeutig sei die Situation aber nicht gewesen. „Wir sind in einem Bereich, wo es einer genauen Prüfung bedurfte.“Schließlich seien die Unterschriften für das Bürgerbegehren vergleichsweise spät eingereicht worden, die Stadt sei mit der Planung und Vertragsunterzeichnung für die Therme schon einige Verpflichtungen eingegangen.
Das Rechtsamt der Stadt Lindau hatte die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens im Vorfeld geprüft. Dass diese Prüfung kompliziert war, geht aus der Sitzungsvorlage hervor. Zwar habe die Bürgerinitiative Eichwald die formalen Anforderungen an die Unterschriftenliste erfüllt und genug gültige Unterschriften eingereicht. Das Rechtsamt musste aber außerdem prüfen, ob das Bürgerbegehren mit der Rechtsordnung in Einklang steht. Dabei ging es um folgende Aspekte:
Zwar sind die Verträge für die Therme bereits seit dem 26. April unterschrieben, allerdings wird die Stadt nicht vertragsbrüchig, sollte der Bürgerentscheid gegen die Therme ausfallen. Denn die Verträge stehen unter der Bedingung, dass die für die Therme notwendige Änderung des Bebauungsplans zustande kommt. Weil das Bebauungsplanverfahren aber noch nicht abgeschlossen ist, sei die vertragliche Bindung noch nicht so gefestigt, dass das Bürgerbegehren deswegen unzulässig sei.
In der Begründung des Bürgerbegehrens steht, dass beim Bau der Therme „die allgemeine Zugänglichkeit des Uferbereiches aufgegeben werden“müsse. Diese Aussage hält das Rechtsamt zwar für nicht vollständig richtig, weil der Uferbereich für Badegäste nach wie vor zugänglich sein wird. Den Tatbestand der „Irreführung“sieht es aber nicht als erfüllt an.
Das Rechtsamt hat auch geprüft, ob das Bürgerbegehren wegen der Koppelung zweier nicht zusammenhängender Fragen unzulässig ist. Denn die Fragestellung der BI lautet genau: „Sind Sie dafür, dass das Strandbad Eichwald in seiner jetzigen Form erhalten bleibt und die Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans sowie des Flächennutzungsplans eingestellt werden.“Laut Rechtsamt verstößt die BI hier nicht gegen ein Koppelungsverbot, da es einen „Sachzusammenhang“zwischen den Fragen gibt.
Das Bürgerbegehren „Erhalt des Strandbades“kann laut Rechtsamt nicht unter dem Hinweis auf die Unwirtschaftlichkeit für unzulässig erklärt werden. Allerdings bezieht sich diese Bewertung ausdrücklich auf eine Version ohne Hallenbad.
Räte präzisieren Fragestellung des Ratsbegehrens
Nachdem die Abstimmung zum Bürgerbegehren ohne Anmerkungen über die Bühne gegangen war, hatten einige Räte offenbar Diskussionsbedarf in Sachen Ratsbegehren. Dessen Fragestellung lautete: „Sind Sie dafür, dass das Strandbad Eichwald zu einem attraktiven und familienfreundlichen Sport- und Freizeitbad weiterentwickelt wird und daneben eine privat finanzierte ,Therme Lindau’ mit Wellnessbereich und vielfältiger Saunalandschaft entsteht?“
Alexander Kiss (BL) sah überhaupt keine Notwendigkeit für ein Ratsbegehren. „Ich finde es toll, dass der Stadtrat einstimmig für das Bürgerbegehren gestimmt hat, man könnte auch erwarten, dass das Ratsbegehren akzeptiert wird“, konterte Bürgermeister Uwe Birk (SPD).
Roland Freiberg (BU) fragte, warum das Hallenbad in der Fragestellung nicht explizit erwähnt würde – und stieß damit weitere Diskussionen an. Am Ende einigten sich die Räte auf Vorschlag von Katrin Dorfmüller (SPD) darauf, das Wort Hallenbad in der Fragestellung zu ergänzen. Sie beschlossen auch das Ratsbegehren – Alexander Kiss und Max Strauß (BL) stimmten dagegen.
Bis zum Bürgerentscheid dürfen die Stadträte keine Entscheidung treffen, die dem Bürgerbegehren entgegensteht. Damit es am 23. Juli zu einer eindeutigen Entscheidung kommen kann, gibt es beim Bürgerentscheid auch eine Stichfrage.