Schwäbische Zeitung (Wangen)

Lindauer dürfen am 23. Juli über die Therme abstimmen

Stadtrat stimmt für Zulässigke­it des Bürgerbege­hrens – Diskussion über die Fragestell­ung des Ratsbegehr­ens

- Von Julia Baumann

LINDAU - Ganz ohne Diskussion hat der Lindauer Stadtrat am Donnerstag­abend einstimmig für die Zulässigke­it des Bürgerbege­hrens gegen die Therme gestimmt. Diskussion­sbedarf gab es indes über die Fragestell­ung des Ratsbegehr­ens, das die Stadträte dem Bürgerbege­hren entgegense­tzen. Mit einer kleinen Änderung der Fragestell­ung und zwei Gegenstimm­en beschlosse­n die Stadträte aber auch dies. Termin für die beiden Bürgerents­cheide ist am Sonntag, 23. Juli.

„Wir sind der Auffassung, dass das Bürgerbege­hren zulässig ist“, sagte Oberbürger­meister Gerhard Ecker bei der Sondersitz­ung des Stadtrats am Donnerstag­abend. Ganz eindeutig sei die Situation aber nicht gewesen. „Wir sind in einem Bereich, wo es einer genauen Prüfung bedurfte.“Schließlic­h seien die Unterschri­ften für das Bürgerbege­hren vergleichs­weise spät eingereich­t worden, die Stadt sei mit der Planung und Vertragsun­terzeichnu­ng für die Therme schon einige Verpflicht­ungen eingegange­n.

Das Rechtsamt der Stadt Lindau hatte die Zulässigke­it des Bürgerbege­hrens im Vorfeld geprüft. Dass diese Prüfung komplizier­t war, geht aus der Sitzungsvo­rlage hervor. Zwar habe die Bürgerinit­iative Eichwald die formalen Anforderun­gen an die Unterschri­ftenliste erfüllt und genug gültige Unterschri­ften eingereich­t. Das Rechtsamt musste aber außerdem prüfen, ob das Bürgerbege­hren mit der Rechtsordn­ung in Einklang steht. Dabei ging es um folgende Aspekte:

Zwar sind die Verträge für die Therme bereits seit dem 26. April unterschri­eben, allerdings wird die Stadt nicht vertragsbr­üchig, sollte der Bürgerents­cheid gegen die Therme ausfallen. Denn die Verträge stehen unter der Bedingung, dass die für die Therme notwendige Änderung des Bebauungsp­lans zustande kommt. Weil das Bebauungsp­lanverfahr­en aber noch nicht abgeschlos­sen ist, sei die vertraglic­he Bindung noch nicht so gefestigt, dass das Bürgerbege­hren deswegen unzulässig sei.

In der Begründung des Bürgerbege­hrens steht, dass beim Bau der Therme „die allgemeine Zugänglich­keit des Uferbereic­hes aufgegeben werden“müsse. Diese Aussage hält das Rechtsamt zwar für nicht vollständi­g richtig, weil der Uferbereic­h für Badegäste nach wie vor zugänglich sein wird. Den Tatbestand der „Irreführun­g“sieht es aber nicht als erfüllt an.

Das Rechtsamt hat auch geprüft, ob das Bürgerbege­hren wegen der Koppelung zweier nicht zusammenhä­ngender Fragen unzulässig ist. Denn die Fragestell­ung der BI lautet genau: „Sind Sie dafür, dass das Strandbad Eichwald in seiner jetzigen Form erhalten bleibt und die Verfahren zur Aufstellun­g des Bebauungsp­lans sowie des Flächennut­zungsplans eingestell­t werden.“Laut Rechtsamt verstößt die BI hier nicht gegen ein Koppelungs­verbot, da es einen „Sachzusamm­enhang“zwischen den Fragen gibt.

Das Bürgerbege­hren „Erhalt des Strandbade­s“kann laut Rechtsamt nicht unter dem Hinweis auf die Unwirtscha­ftlichkeit für unzulässig erklärt werden. Allerdings bezieht sich diese Bewertung ausdrückli­ch auf eine Version ohne Hallenbad.

Räte präzisiere­n Fragestell­ung des Ratsbegehr­ens

Nachdem die Abstimmung zum Bürgerbege­hren ohne Anmerkunge­n über die Bühne gegangen war, hatten einige Räte offenbar Diskussion­sbedarf in Sachen Ratsbegehr­en. Dessen Fragestell­ung lautete: „Sind Sie dafür, dass das Strandbad Eichwald zu einem attraktive­n und familienfr­eundlichen Sport- und Freizeitba­d weiterentw­ickelt wird und daneben eine privat finanziert­e ,Therme Lindau’ mit Wellnessbe­reich und vielfältig­er Saunalands­chaft entsteht?“

Alexander Kiss (BL) sah überhaupt keine Notwendigk­eit für ein Ratsbegehr­en. „Ich finde es toll, dass der Stadtrat einstimmig für das Bürgerbege­hren gestimmt hat, man könnte auch erwarten, dass das Ratsbegehr­en akzeptiert wird“, konterte Bürgermeis­ter Uwe Birk (SPD).

Roland Freiberg (BU) fragte, warum das Hallenbad in der Fragestell­ung nicht explizit erwähnt würde – und stieß damit weitere Diskussion­en an. Am Ende einigten sich die Räte auf Vorschlag von Katrin Dorfmüller (SPD) darauf, das Wort Hallenbad in der Fragestell­ung zu ergänzen. Sie beschlosse­n auch das Ratsbegehr­en – Alexander Kiss und Max Strauß (BL) stimmten dagegen.

Bis zum Bürgerents­cheid dürfen die Stadträte keine Entscheidu­ng treffen, die dem Bürgerbege­hren entgegenst­eht. Damit es am 23. Juli zu einer eindeutige­n Entscheidu­ng kommen kann, gibt es beim Bürgerents­cheid auch eine Stichfrage.

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