Baden vorerst auf eigene Gefahr
Derzeit keine Badeaufsicht im Lengenweiler See bei Wilhelmsdorf – Offizieller Betrieb ab 3. Juni
WILHELMSDORF - Für erhebliche Aufregung sorgte in der vergangenen Woche unter Badegästen am Lengenweiler See bei Wilhelmsdorf ein Aushang, dass ohne Badeaufsicht kein Badebetrieb erlaubt sei. Wegen Erkrankung der vorgesehenen Badeaufsicht werde der offizielle Badebetrieb erst am 3. Juni beginnen.
Bürgermeisterin Sandra Flucht erläuterte in der Gemeinderatssitzung am Dienstag die Hintergründe für dieses Vorgehen und versicherte dabei: „Sie können und sollen am Lengenweiler See zu jeder Zeit wie gewohnt baden.“Sandra Flucht ist es aber wichtig, dass es immer klar ist, wer wann welche Verantwortung trägt. „Wer eine Badeeinrichtung betreibt, der muss dies verkehrssicher tun, sonst haftet er im Schadensfall.“Außerhalb der offiziellen Zeiten bade jeder Gast auf eigene Gefahr. „Deshalb muss ich das Baden der Form halber verbieten, wenn ich keine Aufsicht stellen kann.“
Bürger können jederzeit baden
Badeunfälle seien nie ganz auszuschließen, wie Beispiele aus der Umgebung zeigen. Es könne aber auch keine Badeaufsicht garantieren, dass es kein Unglück gibt. Es gehe aber darum klar zu regeln, wer Verantwortung zu übernehmen hat. Wörtlich führte Sandra Flucht aus: „Wenn ich die Sicherheit im Betrieb als Gemeinde wegen Krankheit der Badeaufsicht nicht gewährleisten kann muss die Gemeinde den Badebetrieb verbieten. Selbstverständlich können die Bürger das Bad nutzen. Aber nur bei einem Verbot des Betreibers ist dieser wirklich aus der Haftung heraus.“Die Handlungsempfehlungen der deutschen Gesellschaft für das Bäderwesen, an der sich Gerichte und Versicherungen orientieren, schreiben vor, dass am Lengenweiler See eine Badeaufsicht durch Rettungsschwimmer allein nicht ausreicht. Zusätzlich müsse eine Betriebsaufsicht in Person eines Schwimmmeisters installiert werden. Dessen Aufgabe ist es, Ansprechpartner für die Rettungsschwimmer zu sein und in regelmäßigen Abständen das Bad und das Personal zu überprüfen. An einer Lösung für die Betriebsaufsicht wird derzeit gearbeitet.
Erschwerend kommt hinzu, dass ein Mitarbeiter als Badeaufsicht nur sechs Stunden am Stück tätig sein darf. Deshalb müssen die Aufsichtszeiten auf die Zeit zwischen 13 und 19 Uhr beschränkt werden. Derzeit sind alle drei Mitarbeiter entweder krank, waren aus beruflichen Gründen im Ausland oder hatten Urlaub, weshalb die offizielle Badesaison erst am 3. Juni beginnt. Als Badeaufsicht fungieren Uwe Brendle, Peter Frese sowie Juan Fenosa Gonzalez.
Aufsicht von 13 bis 19 Uhr
Um einen geregelten Betrieb zu gewährleisten, schlug die Verwaltung dem Gemeinderat eine Änderung der Badeordnung vor, die einstimmig gebilligt wurde. Darin wird festgelegt, dass das Seefreibad bei entsprechendem Badewetter von 13 bis 19 Uhr geöffnet ist. Die Badeaufsicht findet in der Regel bei trockenem Wetter und Temperaturen von deutlich über 20 Grad Celsius statt, heißt es ergänzend.
Außerhalb dieser Öffnungszeiten bleibt die Liegewiese frei zugänglich, eine Benutzung erfolgt aber auf eigene Gefahr. Formell heißt es in der Badeordnung weiter: „Außerhalb der bewachten Badezeit ist das Baden nicht erlaubt.“Bürgermeisterin Flucht bekräftigte, dass jedes Baden außerhalb dieser Aufsichtszeiten auf eigene Verantwortung erfolgt, aber niemand damit beauftragt werde, die Einhaltung des Badeverbots zu überprüfen.