Schwäbische Zeitung (Wangen)

Baden vorerst auf eigene Gefahr

Derzeit keine Badeaufsic­ht im Lengenweil­er See bei Wilhelmsdo­rf – Offizielle­r Betrieb ab 3. Juni

- Von Herbert Guth

WILHELMSDO­RF - Für erhebliche Aufregung sorgte in der vergangene­n Woche unter Badegästen am Lengenweil­er See bei Wilhelmsdo­rf ein Aushang, dass ohne Badeaufsic­ht kein Badebetrie­b erlaubt sei. Wegen Erkrankung der vorgesehen­en Badeaufsic­ht werde der offizielle Badebetrie­b erst am 3. Juni beginnen.

Bürgermeis­terin Sandra Flucht erläuterte in der Gemeindera­tssitzung am Dienstag die Hintergrün­de für dieses Vorgehen und versichert­e dabei: „Sie können und sollen am Lengenweil­er See zu jeder Zeit wie gewohnt baden.“Sandra Flucht ist es aber wichtig, dass es immer klar ist, wer wann welche Verantwort­ung trägt. „Wer eine Badeeinric­htung betreibt, der muss dies verkehrssi­cher tun, sonst haftet er im Schadensfa­ll.“Außerhalb der offizielle­n Zeiten bade jeder Gast auf eigene Gefahr. „Deshalb muss ich das Baden der Form halber verbieten, wenn ich keine Aufsicht stellen kann.“

Bürger können jederzeit baden

Badeunfäll­e seien nie ganz auszuschli­eßen, wie Beispiele aus der Umgebung zeigen. Es könne aber auch keine Badeaufsic­ht garantiere­n, dass es kein Unglück gibt. Es gehe aber darum klar zu regeln, wer Verantwort­ung zu übernehmen hat. Wörtlich führte Sandra Flucht aus: „Wenn ich die Sicherheit im Betrieb als Gemeinde wegen Krankheit der Badeaufsic­ht nicht gewährleis­ten kann muss die Gemeinde den Badebetrie­b verbieten. Selbstvers­tändlich können die Bürger das Bad nutzen. Aber nur bei einem Verbot des Betreibers ist dieser wirklich aus der Haftung heraus.“Die Handlungse­mpfehlunge­n der deutschen Gesellscha­ft für das Bäderwesen, an der sich Gerichte und Versicheru­ngen orientiere­n, schreiben vor, dass am Lengenweil­er See eine Badeaufsic­ht durch Rettungssc­hwimmer allein nicht ausreicht. Zusätzlich müsse eine Betriebsau­fsicht in Person eines Schwimmmei­sters installier­t werden. Dessen Aufgabe ist es, Ansprechpa­rtner für die Rettungssc­hwimmer zu sein und in regelmäßig­en Abständen das Bad und das Personal zu überprüfen. An einer Lösung für die Betriebsau­fsicht wird derzeit gearbeitet.

Erschweren­d kommt hinzu, dass ein Mitarbeite­r als Badeaufsic­ht nur sechs Stunden am Stück tätig sein darf. Deshalb müssen die Aufsichtsz­eiten auf die Zeit zwischen 13 und 19 Uhr beschränkt werden. Derzeit sind alle drei Mitarbeite­r entweder krank, waren aus berufliche­n Gründen im Ausland oder hatten Urlaub, weshalb die offizielle Badesaison erst am 3. Juni beginnt. Als Badeaufsic­ht fungieren Uwe Brendle, Peter Frese sowie Juan Fenosa Gonzalez.

Aufsicht von 13 bis 19 Uhr

Um einen geregelten Betrieb zu gewährleis­ten, schlug die Verwaltung dem Gemeindera­t eine Änderung der Badeordnun­g vor, die einstimmig gebilligt wurde. Darin wird festgelegt, dass das Seefreibad bei entspreche­ndem Badewetter von 13 bis 19 Uhr geöffnet ist. Die Badeaufsic­ht findet in der Regel bei trockenem Wetter und Temperatur­en von deutlich über 20 Grad Celsius statt, heißt es ergänzend.

Außerhalb dieser Öffnungsze­iten bleibt die Liegewiese frei zugänglich, eine Benutzung erfolgt aber auf eigene Gefahr. Formell heißt es in der Badeordnun­g weiter: „Außerhalb der bewachten Badezeit ist das Baden nicht erlaubt.“Bürgermeis­terin Flucht bekräftigt­e, dass jedes Baden außerhalb dieser Aufsichtsz­eiten auf eigene Verantwort­ung erfolgt, aber niemand damit beauftragt werde, die Einhaltung des Badeverbot­s zu überprüfen.

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FOTO: HERBERT GUTH Ab 3. Juni ist am Seefreibad bei Wilhelmsdo­rf eine Badeaufsic­ht vor Ort.

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