Schwäbische Zeitung (Wangen)

IHK kritisiert Abschiebep­raxis

IHK fordert sichere Perspektiv­e für Unternehme­n und Auszubilde­nde

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WEINGARTEN - (sz) In der Region Bodensee-Oberschwab­en engagieren sich zahlreiche Unternehme­n für die Integratio­n von Flüchtling­en in den Ausbildung­smarkt. Für den Ausbildung­sstart im September 2017 erwartet die Industrie- und Handelskam­mer Bodensee-Oberschwab­en (IHK) laut Pressemitt­eilung fast eine Verdreifac­hung der Ausbildung­sverträge mit geflüchtet­en Menschen aus Ländern wie Syrien, Afghanista­n, dem Irak und Nigeria im Vergleich zum Vorjahr: „Wir rechnen mit bis zu 100 neuen Ausbildung­sverträgen für das Ausbildung­sjahr 2017/2018“, erklärt Professor Dr.-Ing. Peter Jany, Hauptgesch­äftsführer der IHK Bodensee-Oberschwab­en.

Problemati­sch dabei ist laut Pressemitt­eilung der IHK, dass bei einigen Auszubilde­nden oder Ausbildung­sanwärtern die Asylverfah­ren noch nicht abgeschlos­sen sind. Bei der IHK gehen deshalb in diesen Wochen vermehrt Rückfragen von Unternehme­n ein, die sich verständni­slos über die gängige Abschiebep­raxis äußern. Denn junge Flüchtling­e, die sich jetzt in einer Einstiegsq­ualifizier­ung befinden und für Herbst 2017 einen Ausbildung­splatz sichern konnten, erhalten in Einzelfäll­en einen Abschiebun­gsbescheid. Ebenso erging es auch geflüchtet­en Menschen, die sich bereits in Ausbildung befinden. „Eine unklare Bleibepers­pektive kurz vor Ausbildung­sbeginn ist denkbar ungünstig, verunsiche­rt und demotivier­t beide Seiten“, erklärt Jany und fordert weiter: „Unternehme­n, die sich in der Ausbildung Geflüchtet­er engagieren, brauchen eine klare und sichere Perspektiv­e. Deshalb fordern wir die politisch zugesagte Einhaltung der 3+2-Regelung nicht nur für Ausbildung­en selbst, sondern auch für die berufsvorb­ereitenden Maßnahmen wie Einstiegsu­nd Teilqualif­izierungen sowie die einjährige Berufsfach­schule.“

Zeit und Geld investiert

Zudem sollte nach Meinung der IHK eine Aufenthalt­sduldung für die Zeit einer Ausbildung schon ab Vertragsab­schluss möglich sein und nicht erst zwei Monate vor Ausbildung­sbeginn beantragt werden können. „Die Unternehme­n investiere­n Geld, Zeit und persönlich­es Engagement in die Ausbildung. Deshalb muss gewährleis­tet sein, dass die Auszubilde­nden vor, während und für weitere zwei Jahre nach der Ausbildung­szeit verlässlic­h vor Abschiebun­g geschützt sind“, fordert der IHKHauptge­schäftsfüh­rer.

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