IHK kritisiert Abschiebepraxis
IHK fordert sichere Perspektive für Unternehmen und Auszubildende
WEINGARTEN - (sz) In der Region Bodensee-Oberschwaben engagieren sich zahlreiche Unternehmen für die Integration von Flüchtlingen in den Ausbildungsmarkt. Für den Ausbildungsstart im September 2017 erwartet die Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben (IHK) laut Pressemitteilung fast eine Verdreifachung der Ausbildungsverträge mit geflüchteten Menschen aus Ländern wie Syrien, Afghanistan, dem Irak und Nigeria im Vergleich zum Vorjahr: „Wir rechnen mit bis zu 100 neuen Ausbildungsverträgen für das Ausbildungsjahr 2017/2018“, erklärt Professor Dr.-Ing. Peter Jany, Hauptgeschäftsführer der IHK Bodensee-Oberschwaben.
Problematisch dabei ist laut Pressemitteilung der IHK, dass bei einigen Auszubildenden oder Ausbildungsanwärtern die Asylverfahren noch nicht abgeschlossen sind. Bei der IHK gehen deshalb in diesen Wochen vermehrt Rückfragen von Unternehmen ein, die sich verständnislos über die gängige Abschiebepraxis äußern. Denn junge Flüchtlinge, die sich jetzt in einer Einstiegsqualifizierung befinden und für Herbst 2017 einen Ausbildungsplatz sichern konnten, erhalten in Einzelfällen einen Abschiebungsbescheid. Ebenso erging es auch geflüchteten Menschen, die sich bereits in Ausbildung befinden. „Eine unklare Bleibeperspektive kurz vor Ausbildungsbeginn ist denkbar ungünstig, verunsichert und demotiviert beide Seiten“, erklärt Jany und fordert weiter: „Unternehmen, die sich in der Ausbildung Geflüchteter engagieren, brauchen eine klare und sichere Perspektive. Deshalb fordern wir die politisch zugesagte Einhaltung der 3+2-Regelung nicht nur für Ausbildungen selbst, sondern auch für die berufsvorbereitenden Maßnahmen wie Einstiegsund Teilqualifizierungen sowie die einjährige Berufsfachschule.“
Zeit und Geld investiert
Zudem sollte nach Meinung der IHK eine Aufenthaltsduldung für die Zeit einer Ausbildung schon ab Vertragsabschluss möglich sein und nicht erst zwei Monate vor Ausbildungsbeginn beantragt werden können. „Die Unternehmen investieren Geld, Zeit und persönliches Engagement in die Ausbildung. Deshalb muss gewährleistet sein, dass die Auszubildenden vor, während und für weitere zwei Jahre nach der Ausbildungszeit verlässlich vor Abschiebung geschützt sind“, fordert der IHKHauptgeschäftsführer.