Schwäbische Zeitung (Wangen)

Plattenher­d muss nicht durch Cerankochf­eld ersetzt werden

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BERLIN (dpa) - Manche Vermieter stellen Mietern einen Herd zur Verfügung. In diesem Fall haben Mieter Anspruch darauf, dass das Gerät ausgetausc­ht wird, sollte es defekt sein. Darauf weist der Eigentümer­verband Haus & Grund Deutschlan­d hin. Allerdings haben Mieter beim Austausch nur Anspruch auf gleichwert­igen Ersatz. Das heißt: Wurde ein normaler Plattenher­d mitvermiet­et, muss der Vermieter kein Ceranfeldh­erd einbauen. In solchen Fällen kann es helfen, vor dem Austausch mit dem Vermieter zu sprechen. Dieser ist oft bereit, bei einer Kostenbete­iligung des Mieters gegebenenf­alls auf dessen individuel­le Wünsche einzugehen.

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