Plattenherd muss nicht durch Cerankochfeld ersetzt werden
BERLIN (dpa) - Manche Vermieter stellen Mietern einen Herd zur Verfügung. In diesem Fall haben Mieter Anspruch darauf, dass das Gerät ausgetauscht wird, sollte es defekt sein. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Allerdings haben Mieter beim Austausch nur Anspruch auf gleichwertigen Ersatz. Das heißt: Wurde ein normaler Plattenherd mitvermietet, muss der Vermieter kein Ceranfeldherd einbauen. In solchen Fällen kann es helfen, vor dem Austausch mit dem Vermieter zu sprechen. Dieser ist oft bereit, bei einer Kostenbeteiligung des Mieters gegebenenfalls auf dessen individuelle Wünsche einzugehen.