Gericht kann sich auf Zeugenaussage nicht verlassen
Verfahren gegen 42-jährigen Mann aus Wangen eingestellt – Nächste Verhandlung ist vorprogrammiert
WANGEN - Betrug und Beleidigung waren einem Bewohner einer Unterkunft am Südring in Wangen zu Last gelegt worden. Nun ist das Verfahren gegen ihn nach Paragraph 154 des Strafgesetzgesetzbuches eingestellt worden. Das Amtsgericht Wangen fällte seine Entscheidung im Hinblick auf die noch zu erwartende Verurteilung, die dem 42-jährigen Türken wegen gefährlicher Körperverletzung droht.
Es war ein Paradebeispiel „milieutypischer Beleidigungen“, wie sie immer wieder einmal bei Verhandlungen vor dem Amtsgericht in Wangen vorgebracht werden. Ein Mann aus Ghana hatte seinen Mitbewohner angezeigt, weil dieser ihn offenbar mit unflätigen Worten und Inhalten aus der „untersten Schublade“beschimpft hatte. Der Angeklagte gab den ständig zwischen den beiden Männern schwelenden Disput zwar zu, wollte aber ebenfalls beleidigt worden sein und verteidigte sich so: „Er gibt einfach keine Ruhe, ich hatte die Schnauze voll.“
Harsche Worte im Gericht
Dass diese Aussage auch auf seinen Kontrahenten zutrifft, das verkündete dieser lautstark und ohne Unterlass, als er in den Zeugenstand gerufen wurde. Gebetsmühlenartig nannte er den Angeklagten einen „ganz gefährlichen und eiskalten Mann, der zu viel Alkohol trinkt, vor seine Zimmertür uriniert und Sauereien im Gemeinschaftsbad hinterlässt“. Die Retourkutsche kam spätestens, als der Zeuge ihm zudem vorwarf, „einen Deutschen zu schlagen“. Die Antwort des Angeklagten zielte in Richtung „Hast du einen Vogel?“und „Lass mich doch in Ruhe“.
Nach diesem Auftritt war sich der Richter am Amtsgericht sicher, dass man sich auf die Zeugenaussage „wenig verlassen kann“. Es könne zwar sein, dass sich der Vorfall so zugetragen habe, aber der emotionale Auftritt des Zeugen hätte gezeigt, dass auch der kein Musterknabe sei.
Dieser Part der Anklage wurde mit Einverständnis des Vertreters der Staatsanwaltschaft ebenso eingestellt wie der Vorwurf des Betruges. Der 42-Jährige soll im Februar dieses Jahres in einer Wangener Gaststätte den Gegenwert von zwei Gläsern Bier schuldig geblieben sein. Doch der Mann bestritt nicht nur die Tat, die Zechprellerei konnte ihm wegen Unauffindbarkeit von Zeugen auch nicht nachgewiesen werden: die Kneipe ist inzwischen geschlossen, die Verantwortlichen nicht zu ermitteln.