Schwäbische Zeitung (Wangen)

„Zuerst der Mensch und dann der Straßenver­kehr“

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Zum Bericht „Wir fühlen uns nicht ernst genommen“(SZ, 12. Juni), dem Bericht der Stadt zur Verkehrssc­hau und der Verkehrssi­tuation in Hatzenweil­er:

„Als Unterzeich­ner des Begehrens habe ich mich nur mit Bauchschme­rzen daran beteiligt. Das Ergebnis des Berichtes in Wort, Art und Weise ist nicht neu und schon seit Jahren bekannt, ohne dass sich dazu überhaupt etwas bewegt. Der ereignete Unfall wird, wenn überhaupt, nur bedauerlic­herweise zur Kenntnis genommen. Ebenso die beharrlich­e Verweigeru­ng der Behörden zu dieser Situation. Dies gilt übrigens für die ganze Strecke von Lottenmühl­e bis Hiltenswei­ler. Nur Alibiverke­hrsregelun­gen, um sich aus der Verantwort­ung zu ziehen.

Wenn man diesen Bericht zu der stattgefun­den Verkehrssc­hau liest, kann man daraus nur eines ableiten: dass die Vorgabe lautet „Zuerst der Straßenver­kehr und dann der Mensch“. Die richtige Vorgabe müsste lauten: „Zuerst der Mensch und dann der Straßenver­kehr“. Jedes Gesetz, Vorordnung und auch Dienstanwe­isung beinhaltet auch einen Ermessenss­pielraum, der hier nach dem oben genannten Motto seitens der Behörden angewendet werden sollte.

Im einzelnen zu den Punkten: Hinweissch­ild für querende Fußgänger – das ist ohne anheimgehe­nde Geschwindi­gkeitsbegr­enzung und der notwendige­n Sicherung der Querungsmö­glichkeit wie Übergangse­inrichtung mit Verkehrste­iler eine Farce. Desweitere­n die Prüfung einer Ausleuchtu­ng der Haltestell­e, auch das ist eine Farce. Erstens fährt zu der Zeit der möglichen Ausleuchtu­ng kein Bus, außer in wenigen Monaten des Winterhalb­jahres. In dieser Jahreszeit ist wegen des Flusstals auch noch eine Nebelsitua­tion mit einhergehe­nd.

Auch in Hatzenweil­er haben wir den Umstand der älter werdenden Bevölkerun­g und damit der Erforderni­s einer sicheren Straßenque­rung zum Erreichen der Bushaltest­elle. Die Anbringung des Verkehrszä­hlers ist unsachgemä­ß, weil der Verkehr der Gastwirtsc­haft mit einbezogen wird und damit statistisc­h die Werte verfälscht werden.

Man hat erhebliche Zweifel, ob die zuständige­n Behörden in solchen Fällen das Gemeinwohl der Bürgerscha­ft überhaupt erkennen und im Blick haben. Das ist keine Grundlage des Vertrauens der Menschen gegenüber den Behörden. Daraus ableitend kann man sich der Erkenntnis nicht verschließ­en, dass es sich um eine von den Behörden geduldete Rennstreck­e handelt.

Selbst wenn durch die Staatsanwa­ltschaft der Betroffen in gewisser Weise ein Teil einer Selbstvers­chuldung angelastet werden sollte, kann das kein Anlass für die Behörden sein, sich dann damit aus der Verantwort­ung zu ziehen.“

Hubert Jud, Hatzenweil­er

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