„3+2“-Regelung greift nicht
Firmenchefs berichten immer wieder von Fällen, in denen die Ausländerbehörden das Integrationsgesetz des Bundes ignorieren. Darin ist die „3+2“-Regelung enthalten: Asylbewerber, selbst abgelehnte Asylbewerber mit Duldungsstatus, sollen eine dreijährige Lehre absolvieren und anschließend zwei Jahre im Land bleiben dürfen. Solche Planungsunsicherheiten hielten Firmen davon ab, Flüchtlinge als Auszubildende einzustellen, sagt Elmar Häusler von der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee, obwohl das Interesse vorhanden sei. Ähnlich argumentiert Achim Dercks vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK): „Wir benötigen eine richtige ,3+2’-Regelung, um Betrieben und jungen Flüchtlingen Sicherheit zu geben“, sagt er. Wer eine dreijährige Ausbildung absolviere, dürfe nicht abgeschoben werden – und auch nach der Lehre sollten die jungen Fachkräfte für mindestens zwei Jahre weiter beschäftigt werden dürfen. (mö)