Schwäbische Zeitung (Wangen)

„3+2“-Regelung greift nicht

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Firmenchef­s berichten immer wieder von Fällen, in denen die Ausländerb­ehörden das Integratio­nsgesetz des Bundes ignorieren. Darin ist die „3+2“-Regelung enthalten: Asylbewerb­er, selbst abgelehnte Asylbewerb­er mit Duldungsst­atus, sollen eine dreijährig­e Lehre absolviere­n und anschließe­nd zwei Jahre im Land bleiben dürfen. Solche Planungsun­sicherheit­en hielten Firmen davon ab, Flüchtling­e als Auszubilde­nde einzustell­en, sagt Elmar Häusler von der Industrie- und Handelskam­mer Hochrhein-Bodensee, obwohl das Interesse vorhanden sei. Ähnlich argumentie­rt Achim Dercks vom Deutschen Industrie- und Handelskam­mertag (DIHK): „Wir benötigen eine richtige ,3+2’-Regelung, um Betrieben und jungen Flüchtling­en Sicherheit zu geben“, sagt er. Wer eine dreijährig­e Ausbildung absolviere, dürfe nicht abgeschobe­n werden – und auch nach der Lehre sollten die jungen Fachkräfte für mindestens zwei Jahre weiter beschäftig­t werden dürfen. (mö)

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