SZ-Telefonaktion zum Thema Altersrente
RAVENSBURG (sz) - Wer davon spricht, dass er demnächst in Rente gehen will, meint damit seine Altersrente. Was viele aber nicht wissen: Es gibt verschiedene Altersrenten mit unterschiedlichen Zugangsbedingungen. Je nachdem, welchen beruflichen Lebensweg Sie zurückgelegt haben, passt die eine oder andere der Varianten besser. Seit 2012 wird für von 1947 an Geborene die Regelaltersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für die Jahrgänge von 1964 an ist dann im Jahr 2031 67 die Regelaltersgrenze. Wer seine Rente früher erhalten will, muss in aller Regel Abschläge in Kauf nehmen.
Auch beim Tod des Ehepartners, der Mutter oder des Vaters, für die Angehörigen ein schwerer Schicksalsschlag, sind Rentenfragen zu klären. Stirbt der Ehepartner, kann man Anspruch auf eine Witwenoder Witwerrente haben. Verlieren Kinder unter 18 Jahren einen Elternteil, können sie eine Waisenrente bekommen. Für alle Fragen rund um das Thema „Alters- und Hinterbliebenenrente“hat die „Schwäbische Zeitung“heute Abend eine Telefonaktion organisiert. Die Rentenexpertinnen Manuela Budewell und Verena Stiehle von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beantworten von 18 bis 20 Uhr die Fragen der Anrufer.