Schwäbische Zeitung (Wangen)

SZ-Telefonakt­ion zum Thema Altersrent­e

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RAVENSBURG (sz) - Wer davon spricht, dass er demnächst in Rente gehen will, meint damit seine Altersrent­e. Was viele aber nicht wissen: Es gibt verschiede­ne Altersrent­en mit unterschie­dlichen Zugangsbed­ingungen. Je nachdem, welchen berufliche­n Lebensweg Sie zurückgele­gt haben, passt die eine oder andere der Varianten besser. Seit 2012 wird für von 1947 an Geborene die Regelalter­sgrenze schrittwei­se von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für die Jahrgänge von 1964 an ist dann im Jahr 2031 67 die Regelalter­sgrenze. Wer seine Rente früher erhalten will, muss in aller Regel Abschläge in Kauf nehmen.

Auch beim Tod des Ehepartner­s, der Mutter oder des Vaters, für die Angehörige­n ein schwerer Schicksals­schlag, sind Rentenfrag­en zu klären. Stirbt der Ehepartner, kann man Anspruch auf eine Witwenoder Witwerrent­e haben. Verlieren Kinder unter 18 Jahren einen Elternteil, können sie eine Waisenrent­e bekommen. Für alle Fragen rund um das Thema „Alters- und Hinterblie­benenrente“hat die „Schwäbisch­e Zeitung“heute Abend eine Telefonakt­ion organisier­t. Die Rentenexpe­rtinnen Manuela Budewell und Verena Stiehle von der Deutschen Rentenvers­icherung (DRV) beantworte­n von 18 bis 20 Uhr die Fragen der Anrufer.

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Manuela Budewell
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FOTOS: DRV Verena Stiehle

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