Implantat-Skandal: Klage abgewiesen
HEIDELBERG (dpa) - Im Skandal um Brustimplantate hat das Landgericht Heidelberg die Klagen von vier Frauen auf Schmerzensgeld abgewiesen. Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, hatten die Klägerinnen zwischen 45 000 und 50 000 Euro vom TÜV Rheinland und einer französischen Versicherung verlangt. Die Frauen hatten sich in Heidelberger Kliniken Brustimplantate der Marke Rofil einsetzen lassen. Rofil brachte minderwertige Silikongel-Implantate in den Verkehr, die die französische Firma Poly Implant Prothèse (PIP) produzierte. Der TÜV Rheinland hatte bei PIP die Produktionsprozesse geprüft. Weltweit waren Hunderttausende Frauen betroffen. Allein in Deutschland waren es mehr als 5000.