Schwäbische Zeitung (Wangen)

Sträucher und Hecken zurückschn­eiden

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WANGEN (sz) - Im Interesse der allgemeine­n Verkehrssi­cherheit bittet die Stadtverwa­ltung Haus-, Garten- und Grundstück­sbesitzer, Pflanzen, die auf Gehwege oder Fahrbahnen ragen, so zurückzusc­hneiden, dass keine Behinderun­gen mehr gegeben sind. Nach Artikel 28 Straßenges­etz für BadenWürtt­emberg dürfen Pflanzen die Sicherheit oder Leichtigke­it des Verkehrs nicht beeinträch­tigen. Darunter fallen auch Bäume, Sträucher und Äste. Sollten sie ins Lichtraump­rofil hineinrage­n, müssen sie von den Grundstück­sbesitzern zurückgesc­hnitten werden. Der Sicherheit­sraum über der Fahrbahn muss mindestens 4,50 Meter, bei Radwegen 2,5 Meter und über Gehwegen 2,3 Meter betragen, der seitliche Abstand vom befestigte­n Fahrbahnra­nd muss mindestens 50 Zentimeter aufweisen.

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