Sträucher und Hecken zurückschneiden
WANGEN (sz) - Im Interesse der allgemeinen Verkehrssicherheit bittet die Stadtverwaltung Haus-, Garten- und Grundstücksbesitzer, Pflanzen, die auf Gehwege oder Fahrbahnen ragen, so zurückzuschneiden, dass keine Behinderungen mehr gegeben sind. Nach Artikel 28 Straßengesetz für BadenWürttemberg dürfen Pflanzen die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigen. Darunter fallen auch Bäume, Sträucher und Äste. Sollten sie ins Lichtraumprofil hineinragen, müssen sie von den Grundstücksbesitzern zurückgeschnitten werden. Der Sicherheitsraum über der Fahrbahn muss mindestens 4,50 Meter, bei Radwegen 2,5 Meter und über Gehwegen 2,3 Meter betragen, der seitliche Abstand vom befestigten Fahrbahnrand muss mindestens 50 Zentimeter aufweisen.