EU erlaubt Internet-Apotheken
Der Versandhandel für rezeptfreie Arzneimittel darf in Deutschland nicht verboten werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits Ende letzten Jahres entschieden. Damit hatte sich die holländische Internet-Apotheke DocMorris in ihrem Streit mit dem deutschen Apothekerverband durchgesetzt. Ein Verbot des Versandhandels mit in Deutschland zugelassenen, nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten stelle eine Beschränkung des freien Warenverkehrs dar, entschieden die EU-Richter in Luxemburg. DocMoris bietet verschreibungspflichtige und nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel an, die über das Internet bestellt werden können. (Az: C-322/01). (sz)