Schwäbische Zeitung (Wangen)

Was sind „Cum-Ex“- und „Cum-Cum“-Geschäfte?

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Hintergrun­d der Anfang 2012 gestoppten „Cum-Ex“-Karussell-Geschäfte ist die Besteuerun­g von Dividenden. Im Kern ließen die Beteiligte­n untereinan­der Aktien zirkuliere­n, bis dem Fiskus nicht mehr klar war, wem sie gehörten. Bei den auch „Dividenden­stripping“genannten Geschäften wurden Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Dividenden­anspruch rund um den Tag der Hauptversa­mmlung zwischen Beteiligte­n hin- und herverscho­ben. An diesem Stichtag legen börsennoti­erte Unternehme­n die Höhe der Gewinnauss­chüttung an ihre Aktionäre fest. Durch das Verschiebe­n hatten mehrere Anleger zum gleichen Zeitpunkt den Eindruck vermittelt, Eigentümer der Aktie zu sein. Ein Aktionär bekam von seiner Aktiengese­llschaft nur die Netto-Dividende ausgeschüt­tet. Die Steuer von 25 Prozent auf die Dividende behielt die Gesellscha­ft ein und führte sie ans Finanzamt ab. Im Gegensatz zu privaten Aktionäre konnten sich Banken und andere Finanzdien­stleister die abgezogene Kapitalert­ragsteuer zurückhole­n. Der Ertrag wurde mit anderen Gewinnen erst zum Jahresende steuerlich verrechnet. Für die Rückerstat­tung reichte der eingereich­te Steuerbesc­heid. Wegen des angebliche­n mehrfachen Eigentums wurden zwei Bescheinig­ungen eingereich­t – mit dem Ergebnis, dass eine einmal gezahlte Steuer zweimal erstattet wurde. Bei den zum 1. Januar 2016 gestoppten ähnlich gelagerten „Cum-Cum“-Geschäften konnten große Kunden aus dem Ausland Steuern auf Dividenden von deutschen Unternehme­n umgehen. Im Kern werden bei diesen Deals von ausländisc­hen Anlegern gehaltene Anteile kurz vor dem Dividenden­stichtag an inländisch­e Anteilseig­ner übertragen, etwa an Banken. An diese wird die Dividende dann ausgeschüt­tet, darauf wird eine Kapitalert­ragsteuer fällig. Die inländisch­e Bank konnte sich dann, anders als die ausländisc­hen Investoren, die Kapitalert­ragsteuer anrechnen beziehungs­weise erstatten lassen. Danach werden die Aktien samt Dividende zurückgere­icht, die gesparte Steuer zulasten des Staates und der Allgemeinh­eit wurde unter Banken und Investoren aufgeteilt. (dpa)

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