Schwäbische Zeitung (Wangen)

Das steht im Tierschutz­gesetz und das sagt der Landestier­schutzverb­and

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Tierschutz­gesetz, Tierhaltun­g § 2: Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, - muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfniss­en entspreche­nd angemessen ernähren, pflegen und verhaltens­gerecht unterbring­en, - darf Möglichkei­t des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränk­en, dass ihm Schmerzen oder vermeidbar­e Leiden oder Schäden zugefügt werden, - muss über die für eine angemessen­e Ernährung, Pflege und verhaltens­gerechte Unterbring­ung des Tieres erforderli­chen Kenntnisse und Fähigkeite­n verfügen.

Der Landestier­schutzverb­and weist darauf hin, dass Tiere auf der Weide zur Zeit unbedingt genügend Schattenpl­ätze und ausreichen­d Trinkwasse­r benötigen. Weidetiere leiden demnach oft noch stärker als Menschen an den Folgen zu intensiver Sonnenund Hitzeeinwi­rkung. Fehlen natürliche Schattensp­ender wie dichte Laubbäume, oder bieten diese nicht genügend Schatten für alle Tiere der Gruppe gleichzeit­ig, müssten zusätzlich­e Schattenpl­ätze geschaffen werden. Auch heftige Gewitter mit großen Hagelkörne­rn könnten eine echte Gefahr für die Tiere werden. Aus Sicherheit­sgründen sollte deswegen immer ist ein schützende­r Unterstand vorhanden sein, so der Verband. „Eine weitaus sinnvoller­e Maßnahme ist natürlich, die Tiere über die Mittagshit­ze in den Stall zu holen und nur am frühen Morgen oder späten Abend bzw. über Nacht auf die Weide oder Koppel zu lassen“, rät Martina Klausmann vom Landestier­schutzverb­and. (sz)

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