Übersiedler willkommen
Jeder EU-Bürger darf sich in Österreich niederlassen. Dies gilt grundsätzlich für einen Aufenthalt von drei Monaten. Man muss sich jedoch innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug einer Wohnung auf dem Meldeamt der entsprechenden Ortschaft anmelden. Wer dauerhaft in Österreich arbeiten möchte, braucht eine Anmeldebescheinigung. Nötig ist auch ein gültiger Reisepass oder der Personalausweis. Weitere Informationen gibt es zum Beispiel auf der Webseite der Deutschen Botschaft in Wien: www.wien.diplo.de