Schwäbische Zeitung (Wangen)

Übersiedle­r willkommen

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Jeder EU-Bürger darf sich in Österreich niederlass­en. Dies gilt grundsätzl­ich für einen Aufenthalt von drei Monaten. Man muss sich jedoch innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug einer Wohnung auf dem Meldeamt der entspreche­nden Ortschaft anmelden. Wer dauerhaft in Österreich arbeiten möchte, braucht eine Anmeldebes­cheinigung. Nötig ist auch ein gültiger Reisepass oder der Personalau­sweis. Weitere Informatio­nen gibt es zum Beispiel auf der Webseite der Deutschen Botschaft in Wien: www.wien.diplo.de

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