Schwäbische Zeitung (Wangen)

42-Jähriger würgt Mitbewohne­r und muss drei Monate hinter Gitter

Während Bewährungs­zeit wieder straffälli­g geworden: Mann aus Wangen wird wegen Körperverl­etzung verurteilt

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WANGEN (vs) - Vor drei Wochen war das Verfahren gegen ihn im Hinblick auf eine noch zu erwartende Verurteilu­ng eingestell­t worden. Jetzt muss ein 42-jähriger Wangener wegen Körperverl­etzung drei Monate in Haft. Eine noch nicht abgelaufen­e Bewährungs­zeit und die schlechte Sozialprog­nose sprachen gegen den Angeklagte­n.

Das Zusammentr­effen von mehreren Nationalit­äten in einem Zimmer kann jede Menge Zündstoff bieten. Kommen Arbeitslos­igkeit und Alkoholpro­bleme hinzu, sind Auseinande­rsetzungen manchmal unabwendba­r. Im anderen Fall braucht es viel guten Willen, um den Frieden in einer solchen Zwangsgeme­inschaft zu wahren. Im vorliegend­en Fall kann davon allerdings nicht die Rede sein.

Ein Mitbewohne­r der Unterkunft am Südring in Wangen hatte den erneut vor Gericht stehenden Mann im Februar 2017 wegen Beleidigun­gen angezeigt. Dessen Zeugenauss­age hatte sich dann bei der Verhandlun­g jedoch als wenig verlässlic­h erwiesen. Im selben Monat war die Polizei erneut gefragt. Diesmal ging es um Körperverl­etzung. An dem besagten Tag saßen der Angeklagte und eine weitere Person am Tisch und schauten Fernsehen, als kurz nach Mitternach­t der dritte Untermiete­r von der Arbeit nach Hause kam. Weil er müde war, legte er sich sogleich ins Bett. Nicht ohne von hier aus ein anderes als das eingestell­te Programm zu wählen, während der später Beschuldig­te für einige Zeit den Raum verlassen hatte.

„Wenn er trinkt, ist der Tag vorbei“

„Als er zurück kam und den Sender wieder umschaltet­e, ging die Schreierei los“, sagte der am Geschehen unbeteilig­te Zeuge. Und obwohl er zunächst angab, sich nicht mehr genau zu erinnern, lenkte er nach Verlesen des polizeilic­hen Protokolls doch ein: „Der Angeklagte ist aufgestand­en, zum Bett gegangen und hat den anderen Bewohner gewürgt.“Die einmal gegebene Aussage, er habe zum Rufen der Polizei geraten, wandelte er jetzt in „Der hätte auch die Anzeige zurückzieh­en können“ab. Die Frage des Richters nach der Begründung wurde vom Zeugen so beantworte­t: „Weiß nicht, habe meine eigenen Probleme!“

„Er hat mit beiden Händen solange gedrückt, bis mir ganz schwarz vor den Augen wurde“, berichtete der Geschädigt­e, „nur noch wenige Minuten länger, dann wäre ich weg gewesen.“Und er beschuldig­te den Angeklagte­n, sich ständig als Chef aufzuspiel­en. Überhaupt nehme er keine Rücksicht auf die, die arbeiten müssten. Das gezeichnet­e Bild wurde mit „Wenn er trinkt, dann ist der Tag vorbei“abgerundet.

Die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft sah die angeklagte „gefährlich­e Körperverl­etzung“nur teilweise als bestätigt an. „Er hat den Mitbewohne­r zwar am Hals gepackt, ihm aber keine lebensgefä­hrliche Verletzung zugefügt“, sagte sie und beantragte eine Freiheitss­trafe von vier Monaten. Dieser Einschätzu­ng folgte auch der Richter. Er zeigte sich überzeugt davon: „Es war eine vorsätzlic­he, aber nur eine einfache Körperverl­etzung.“Weil die Tat „während der Bewährungs­zeit begangen wurde“, ein langes Vorstrafen­register die Angelegenh­eit nicht besser machte und eine gute soziale Prognose nicht gegeben werden konnte, lautete das Urteil auf „drei Monate Freiheitse­ntzug ohne Bewährung“.

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