42-Jähriger würgt Mitbewohner und muss drei Monate hinter Gitter
Während Bewährungszeit wieder straffällig geworden: Mann aus Wangen wird wegen Körperverletzung verurteilt
WANGEN (vs) - Vor drei Wochen war das Verfahren gegen ihn im Hinblick auf eine noch zu erwartende Verurteilung eingestellt worden. Jetzt muss ein 42-jähriger Wangener wegen Körperverletzung drei Monate in Haft. Eine noch nicht abgelaufene Bewährungszeit und die schlechte Sozialprognose sprachen gegen den Angeklagten.
Das Zusammentreffen von mehreren Nationalitäten in einem Zimmer kann jede Menge Zündstoff bieten. Kommen Arbeitslosigkeit und Alkoholprobleme hinzu, sind Auseinandersetzungen manchmal unabwendbar. Im anderen Fall braucht es viel guten Willen, um den Frieden in einer solchen Zwangsgemeinschaft zu wahren. Im vorliegenden Fall kann davon allerdings nicht die Rede sein.
Ein Mitbewohner der Unterkunft am Südring in Wangen hatte den erneut vor Gericht stehenden Mann im Februar 2017 wegen Beleidigungen angezeigt. Dessen Zeugenaussage hatte sich dann bei der Verhandlung jedoch als wenig verlässlich erwiesen. Im selben Monat war die Polizei erneut gefragt. Diesmal ging es um Körperverletzung. An dem besagten Tag saßen der Angeklagte und eine weitere Person am Tisch und schauten Fernsehen, als kurz nach Mitternacht der dritte Untermieter von der Arbeit nach Hause kam. Weil er müde war, legte er sich sogleich ins Bett. Nicht ohne von hier aus ein anderes als das eingestellte Programm zu wählen, während der später Beschuldigte für einige Zeit den Raum verlassen hatte.
„Wenn er trinkt, ist der Tag vorbei“
„Als er zurück kam und den Sender wieder umschaltete, ging die Schreierei los“, sagte der am Geschehen unbeteiligte Zeuge. Und obwohl er zunächst angab, sich nicht mehr genau zu erinnern, lenkte er nach Verlesen des polizeilichen Protokolls doch ein: „Der Angeklagte ist aufgestanden, zum Bett gegangen und hat den anderen Bewohner gewürgt.“Die einmal gegebene Aussage, er habe zum Rufen der Polizei geraten, wandelte er jetzt in „Der hätte auch die Anzeige zurückziehen können“ab. Die Frage des Richters nach der Begründung wurde vom Zeugen so beantwortet: „Weiß nicht, habe meine eigenen Probleme!“
„Er hat mit beiden Händen solange gedrückt, bis mir ganz schwarz vor den Augen wurde“, berichtete der Geschädigte, „nur noch wenige Minuten länger, dann wäre ich weg gewesen.“Und er beschuldigte den Angeklagten, sich ständig als Chef aufzuspielen. Überhaupt nehme er keine Rücksicht auf die, die arbeiten müssten. Das gezeichnete Bild wurde mit „Wenn er trinkt, dann ist der Tag vorbei“abgerundet.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sah die angeklagte „gefährliche Körperverletzung“nur teilweise als bestätigt an. „Er hat den Mitbewohner zwar am Hals gepackt, ihm aber keine lebensgefährliche Verletzung zugefügt“, sagte sie und beantragte eine Freiheitsstrafe von vier Monaten. Dieser Einschätzung folgte auch der Richter. Er zeigte sich überzeugt davon: „Es war eine vorsätzliche, aber nur eine einfache Körperverletzung.“Weil die Tat „während der Bewährungszeit begangen wurde“, ein langes Vorstrafenregister die Angelegenheit nicht besser machte und eine gute soziale Prognose nicht gegeben werden konnte, lautete das Urteil auf „drei Monate Freiheitsentzug ohne Bewährung“.